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71 völlig abgemagerte Hunde aufgefunden Tierschutzhof zwangsgeräumt

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Laut Meldungen der NET- TRIBUNE, SR.ONLINE, SWR, YAHOO, der RP- ONLINE und weiteren Nachrichtenmagazinen, Foren und e-Mailverteilern, wurden am Samstag, dem 22.12.2007, zahlreiche, angeblich verwahrloste Hunde auf einem ehemaligen Bauernhof in Obernheim-Kirchenarnbach (Kreis Südwestpfalz) sichergestellt und auf diverse Tierheime im Bezirk des zuständigen Veterinäramtes verteilt. Die Angaben zu den sichergestellten Hunden schwanken zwischen rund 60 bis hin zu 71 Hunden, von denen ein Hund inzwischen verendet ist bzw. eingeschläfert werden musste. Genaue Angaben sind den Internetmeldungen nicht zu entnehmen. Die Hunde sind laut Internetmeldungen ohne Futter und Wasser gehalten worden. Zitat NET- TRIBUNE : [Die Polizei in Kaiserslautern bezeichnete die Zustände auf dem Anwesen als katastrophal. Nach Hinweisen von Tierschützern sei es am Freitag durchsucht worden. «Die Hunde, teilweise auch Welpen, waren alle unterernährt und krank. Sie mussten auf engstem Raum, ohne ausreichendes Futter und Wasser auskommen», berichtete die Polizei. Tierschützerin Wilhelm sagte, bei der ersten Durchsuchung seien 56 Hunde gefunden worden, am Samstag noch einmal 15, die von den Haltern versteckt worden seien. Ein weiterer sei bereits tot, und drei bis vier Hunde hätten im Sterben gelegen, aber gerettet werden können. Die Halterin habe erklärt, die Tiere gehörten ihr nicht. Die Besitzerin sei in den Vogesen (Frankreich). Der Tierschutzverein geht davon aus, dass es weitere zwei bis drei Anlagen gibt, wo die Organisation den Hundehandel betreibt. Die Tiere würden aus ganz Europa her transportiert. «Die Welpen kommen unter grausamen Bedingungen zur Welt», sagte Wilhelm. Der Handel finde nicht selten bei Nacht und Nebel zum Beispiel auf Parkplätzen statt. Beim Anblick der abgemagerten Tiere seien alle Helfer in Tränen ausgebrochen.]

Die Halterin der sichergestellten Tiere ist laut Internetmeldungen Mitglied des Tierschutzvereins „Die Arche e.V.“, dessen Vorsitzende (laut Vereinssatzung auf Lebenszeit / Anmerkung: Tierschutz Schattenseiten) Frau Marion Noss ist. Die Halterin gibt an, dass die sichergestellten Hunde Eigentum des Tierschutzvereins „Die Arche e.V. sind, womit Frau Marion Noss die, für die Tiere, juristisch verantwortliche Person wäre.

Frau Petra von Kopp vom Tierschutzverein Tierschutzgruppe Rüppurr e.V. bezeichnet die Internetmeldungen zu vorliegendem Fall als Rufmord und versucht, ihre Sicht der Dinge durch Fotos zu untermauern, die einige, gesund aussehende Hunde auf dem ehemaligen Bauernhof zeigen. Zitat aus einer e-Mail von Frau Petra von Kopp: [Sicherlich haben Sie in den vergangenen Tagen von den Gerüchten der "halb verhungerten und verdursteten Hunde" in Rheinland-Pfalz gehört, die von der Polizei und dem TH Pirmasens beschlagnahmt wurden. Hier kursieren die wildesten Gerüchte und die Lüge verbreitet sich immer schneller als die Wahrheit. Da wir Marion Noss von der Arche e.V. seit über 11 Jahren kennen und wissen, dass sie sich krumm legt für geschundene Tiere, wollen wir hier einmal zur Aufklärung beitragen. Die Pflegestelle in der Pfalz mag zu viele Hunde beherbergt haben aber jeder der im Tierschutz tätig ist, weiß wie viele Notrufe täglich durchs Netz gehen und die Tiere unmittelbar vor der Tötung stehen, wenn sie nicht in den Nordeuropäischen Ländern aufgenommen werden. So auch hier. Erst letzte Woche kamen 7 Welpen aus Athen, die persönlich gebracht wurden von unseren Tierschutzpartnern. Diese Hunde sind mit absoluter Sicherheit weder verhungert noch totkrank. Wir wollen Bilder sprechen lassen, die in den letzten Wochen bei der Pflegestelle N. O. entstanden sind und die Sie selbst beurteilen sollten. Das Datum ist jeweils auf den Bildern kenntlich zu sehen. Hier kann man die "halbverhungerten und verdursteten Welpen" sehen, wie sie sich selbst zerfleischen vor lauter Hunger!!!!!! Jedem Leser muss hier doch klar werden, dass es sich um Beamtenwillkür handelt, denn diese Tiere sehen weder gequält, verhungert oder verdurstet aus. Die Tiere kommen aus den unterschiedlichsten schlimmen Zuständen und haben hier das erste Mal wieder Freiheit und Liebe erfahren. Jetzt frage ich Sie, welchen Vorwurf kann man hier erheben um die Tiere in LKWs - ohne Boxen - wegzukarren und auf verschiedene Tierheime zu verteilen??? Normalerweise ist es üblich, dass - wenn etwas zu beanstanden ist - man Auflagen erhält und diese dann bereinigen kann. Im Fall des Hundezüchters Kuppke - allen die dieses Thema kennen, wissen von was ich hier rede - wäre so ein Vorgehen wünschenswert gewesen. Wie unterschiedlich doch die Behörden ihre Willkür walten lassen wird aus diesem Beispiel wieder klar und alles auf dem Rücken der Tiere, denn hier wurde nicht zum Wohl der Tiere entschieden.]

Das wiederum kommentiert Frau Sandra Rudolf vom Tierschutzverein Zweibrücken wie folgt: Zitat [...wir vom TH Zweibrücken haben direkt am Freitag 14 dieser Hunde übernommen und keiner war wohl genährt!!!! Wir haben sie direkt zum Tierarzt gebracht. Wir haben Hunde, die einzig aus Haut und Knochen und einem Wurmbauch bestehen. Die Bäuche sehen nach der Entwurmung schon besser aus, aber bis alle wurmfrei sind, wird noch etwas dauern. Wir selbst haben nicht alle Tiere gesehen, da wir sie nach einem Anruf direkt in PS abgeholt haben und noch nicht alle Hunde da waren, aber das was wir gesehen haben, hat gereicht und ich muss sagen, ich wollte nicht noch mehr sehen. Wir hoffen nur, dass die Staatsanwaltschaft die Hunde nicht wieder zurückgibt. Und ich denke ein toter Hund sollte reichen, man weiß was mit den anderen passiert wäre, wenn sie nicht umgehend tierärztlich versorgt worden wären? Es wurden ja nicht alle Hunde direkt gefunden und woher will man wissen, was einem gezeigt wird und was nicht? Wie wir von einer Dame wissen, die sich dort einen Hund vor kurzem geholt hatte, hatte sie dort nicht annähernd so viele Hunde gesehen, wie jetzt dort gefunden wurden. Sie hatte allerdings aus Scheunen usw. Hunde gehört, die ihr jedoch nicht gezeigt wurden. Und auch ihr Hund ist supermager und wird schon fast seit 14 Tagen verwöhnt. Da sie bis vor kurzem einen Hund von uns hatte, uns regelmäßig besucht und Unmengen n Kosten für den Tierarzt aufgebracht hatte, da der arme Kerl krank war und sie bis zuletzt alles versucht hatte, wissen wir, dass ihr neuer Hund sicherlich nicht erst dort abgemagert ist! Es mag ja vielleicht sein, dass es sich nicht um beabsichtigten Handel handelt, aber wenn man Tiere aufnimmt, dann so viele, dass man sie auch entsprechend gut versorgen kann...]

Was ist von dieser und ähnlichen Meldungen und den Kommentaren zu halten? Wer ist tatsächlich verantwortlich? Diese Fragen sind nicht eindeutig zu beantworten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist sicher niemand zu verurteilen. Zunächst müssen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken und ein möglicher Prozess vor dem zuständigen Gericht abgewartet werden.

Dennoch kann man jetzt schon sagen, dass dieser Fall mal wieder eines von zahlreichen Beispielen für die erschreckende, menschliche und fachliche Inkompetenz ist, wie sie in erster Linie im Auslandstierschutz, allgegenwärtig ist.

Fakten:

  1. Die Pflegestelle bei der die Hunde beschlagnahmt wurden, arbeitete in jedem Fall, im Sinne des Tierschutzgesetzes, rechtswidrig. Das Tierschutzgesetz bzw. die Durchführungsverordnung zum Tierschutzgesetz bestimmen eindeutig, das eine „tierheimähnliche Einrichtung“ einer Zulassung gemäß §11 Tierschutzgesetz, durch das zuständige Landratsamt bzw. der zuständigen Veterinärbehörde bedarf. Die erforderliche Genehmigung ist nie, zumindest nicht für ca. 70 Hunde erteilt worden.
  2. Eine Beschlagnahmung bzw. Sicherstellung von Tieren, wie sie in diesem Fall durchgeführt wurde, erfolgt grundsätzlich dann, wenn ein begründeter Verdacht auf schwerwiegende Tiermisshandlung, oder auf eine akute Lebensgefahr für die Tiere besteht. Tiermisshandlung bzw. Tierquälerei ist im Sinne des Gesetzes eine Ordnungswidrigkeit. Die Wegnahme von Tieren durch das Veterinäramt greift dagegen massiv in das Eigentumsrecht, nach deutschem Recht eines der höchstrangigen Rechtsgüter ein. In vielen vergleichbaren Fällen haben Gerichte zu Gunsten der Eigentümer entschieden. Im vorliegenden Fall hätte des zuständige Veterinäramt sicher keine Sicherstellung der rund 70 Hunde angeordnet, wenn hier keine lebensbedrohliche Situation für die Tiere festgestellt worden wäre, oder, dass die Erteilung von Auflagen ausreichend gewesen wäre, eine für die Hunde lebensbedrohliche Situation abzuwenden.

Kein Einzelfall

Immer wieder geraten Tierschützer und ganze Tierschutzvereine in Konflikt mit dem Gesetz. Auffällig häufig sind im Ausland engagierte Tierschutzvereine und ihre Pflegestellen Gegenstand von Ermittlungsverfahren hinsichtlich Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, das Tierschutz- Transportrecht oder das Importrecht. Selten verfolgt, aber nicht weniger häufig, sind Vergehen im Bezug auf Tierhandel und damit einhergehende Steuerhinterziehung. Jährlich werden mehrer sog. Gnadenhöfe und Pflegestellen zwangsgeräumt oder mit Auflagen belegt, gegen die nicht selten seitens der Betreiber geklagt wird. Das betrifft in weitgehend ausgeglichenem Maße krankhafte Tiersammler (animal hoarding), als Tierschutzverein getarnte Tierhändler und mit ihrer selbstgestellten Aufgabe völlig überforderte Tierschutzvereine. Tatsächlich arbeiten fast alle im Ausland engagierten Tierschutzvereine, ausschließlich mit nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen „Pflegestellen“.

Ob der, aktuell in die Kritik geratene Tierschutzverein „Die Arche e.V. unter der Leitung von Frau Marion Noss, oder der Tierschutzverein Tierschutzgruppe Rüppurr e.V. unter der Leitung von Frau Petra von Kopp, die bemüht ist, Frau Noss und „Die Arche e.V. in ein positives Licht zu stellen, nun den Händlern oder den, zumindest in Einzelfällen rechtswidrig agierenden Tierschutzvereinen zuzurechnen sind, muss ggf. durch Behörden und Gerichte festgestellt werden und kann und sollte nicht im Internet diskutiert werden. Allerdings sollte jeder, der sich ein Bild von den Umständen machen will, auch Hintergrundinformationen in seine Meinungsbildung einbeziehen.

Neben weiteren, unter der Bezeichnung „Tierschutzverein“ arbeitenden Organisationen, waren sowohl die „Die Arche e.V., als auch die Tierschutzgruppe Rüppurr e.V., geplante Empfänger von Hunden aus Griechenland. Hierbei handelte es sich um insgesamt 102 Hunde, die vermeintlich rechtswidrig ausgeführt wurden Der Transport wurde in Ancona ( Italien) aufgrund rechtswidriger Transportumstände gestoppt und die Hunde sichergestellt. (Lesen Sie: 102 Hunde in Italien sichergestellt). Auf Veranlassung der italienischen Behörden wurden die Hunde italienischen Tierheimen überstellt, wo sie sich noch heute befinden. Die Tierschutzgruppe Rüppurr e.V., Sonny4Animals und auch die „Tierhilfe Korfu“ behaupten bis heute, die Tiere seien für gute Pflegestellen und Endplätze bestimmt gewesen. Dabei stellt sich aktuell die Frage, ob auch der zwangsgeräumte Hof in Obernheim-Kirchenarnbach als Pflegestelle für Hunde aus Ancona geplant war, oder ob sich die anderen geplanten Pflegeplätze qualitativ von dem Hof in Obernheim-Kirchenarnbach unterscheiden. Vermutlich haben die Justizbehörden von Ancona, unwissentlich vielen Hunden das Leben gerettet.

Mit ihrer Stellungnahme „pro Die Arche e.V.“ provoziert die Tierschutzgruppe Rüppurr e.V. jedenfalls mehr Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit, als das sie Frau Marion Noss und „Die Arche e.V. für den Fall unterstützen würde, das die zwangsgeräumte Pflegestelle tatsächlich eigenmächtig und ohne Wissen und Zustimmung von Frau Noss handelte und die sichergestellten Hunde möglicherweise ganz anderen Tierschutzorganisationen zuzuordnen sind. Letzteres ist durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft zu klären. Frau Petra von Kopp von der Tierschutzgruppe Rüppurr e.V. schreibt in ihrer Stellungnahme: Zitat [Erst letzte Woche kamen 7 Welpen aus Athen, die persönlich gebracht wurden von unseren Tierschutzpartnern.] Gibt Frau Petra von Kopp damit einen weiteren, illegalen Hundeimport zu? Hunde die zur Abgabe an Dritte bestimmt sind- und das sind alle Hunde, die von Tierschutzvereinen importiert und vermittelt werden, unterliegen der Rechtsgebung der Europäischen Union. Der Transport ist demnach den griechischen und deutschen Veterinärbehörden zu melden und von diesen zu genehmigen.

Auch diese Äußerung von Frau Petra von Kopp [ Die Pflegestelle in der Pfalz mag zu viele Hunde beherbergt haben aber jeder der im Tierschutz tätig ist, weiß wie viele Notrufe täglich durchs Netz gehen und die Tiere unmittelbar vor der Tötung stehen, wenn sie nicht in den Nordeuropäischen Ländern aufgenommen werden.] ist nicht unbedingt vertrauensfördernd. Unterstellt Frau Petra von Kopp damit doch, dass es im Tierschutz Standard ist, erheblich mehr Tiere zu importieren und aufzunehmen, als versorgt werden können und als durch die Veterinärbehörden genehmigt sind. Für Frau Petra von Kopp und die Tierschutzgruppe Rüppurr e.V. trifft das augenscheinlich zu. Beziffert sie doch auf der Homepage der Tierschutzgruppe Rüppurr e.V., die nicht bezahlbaren Schulden bei dem behandelnden Tierarzt mit ca. 11.000,-

Auch an der Seriosität von „Die Arche e.V. kann man Zweifel hegen. Frau Marion Noss kaufte den Bauernhof in den Vogesen zusammen mit ihrem Mann im Jahre 2000 und wandelte ihn in einen Gnadenhof um. Seit dem Tod von Herrn Wilfried Noss im September 2002, finanzierte Frau Noss ihren durch die Witwenrente. Der Gnadenhof wurde durch Mitgliedsbeiträge des Vereins, durch Spenden und durch Einnahmen aus der Versorgung von Pensionstieren unterhalten. Die Einnahmen dürften demnach zwar für den Unterhalt des Gnadenhofes ausreichend gewesen sein, keinesfalls aber für die Aufnahme, Pflege und Vermittlung von weiterer Tiere aus EU- Mitgliedsstaaten.

Spätestens aber seit 2003, nimmt die Arche nachweislich Hunde aus dem Ausland auf. So hat „Die Arche e.V. im Jahre 2003 alleine aus der Evakuierung des Tierheims El Moli (Barcelona) 15 Hunde aufgenommen, von denen die meisten Hunde durch die Pflegestelle Heike Spranger, in Karlruhe vermittelt wurden. Zu diesem Zeitpunkt besaß Frau Spranger keinen Qualifikationsnachweis gemäß §11 des Tierschutzgesetzes und auch das Anwesen der Frau Spranger war zu diesem Zeitpunkt nicht als tierheimähnliche Einrichtung genehmigungsfähig.

Unbestätigten Aussagen aus dem Kreis des „Die Arche e.V. zu folge, soll Frau Spranger über Jahre hinweg, ohne die Zustimmung, vermutlich aber mit Wissen von Frau Marion Noss, zwischen 10 und 15 Hunden pro Monat, von ausländischen Tierschützern und Tierschutzorganisationen (meist aus Griechenland) übernommen und im Namen und mit kopierten Schutzverträgen von „Die Arche e.V., verkauft haben. Bei einer Schutzgebühr von € 250,- pro Hund, hätte Frau Spranger demnach zwischen € 2500,- und 3750,- Schwarzgeld pro Monat unter dem Deckmantel des Tierschutzes verdient.

Für die Richtigkeit dieser Aussage spricht, dass das Anwesen der Frau Spranger angeblich inzwischen bezahlt, renoviert, zu einer tierheimähnlichen Einrichtung ausgebaut und als solche veterinäramtlich abgenommen sein soll. In wie weit diese Angaben nun der Realität entsprechen, oder ob es sich um böswillige Gerüchte handelt, ist ggf. durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu ermitteln.

Nach eigenen Angaben hat sich Frau Noss schon im Jahre 2006 von Frau Heike Spranger getrennt. Sollte dies zutreffen, hat Frau Marion Noss zumindest ihre Sorgfaltspflicht als Vorstand von „Die Arche e.V., vernachlässigt, denn Frau Heike Spranger ist aktuell, am 01.01.2008 immer noch als Notvermittlungsstelle unter dem Namen von „Die Arche e.V. im Zergportal eingetragen.

Ob Frau Marion Noss die Vernachlässigung und Misshandlung der 71 Hunde auf dem zwangsgeräumten Hof nun in der Hauptsache zu verantworten hatte, ob sie die Haltungsumstände billigte, ob sie überhaupt davon wusste, oder ob Betreiberin /die Betreiber des Hofes eigenmächtig handelte(n) und nur die Verantwortung auf Frau Noss abwälzen wollten, ist nur juristisch von unterschiedlicher Qualität.

Frau Noss hat Hunde, die vermutlich- wie die meisten- auf nicht rechtskonformen Weg nach Deutschland importiert wurden und die, aus juristischer Sicht Eigentum von „Die Arche e.V. sind, in eine, so nicht zugelassene und so nicht zulassungsfähige tierheimähnliche Einrichtung gegeben. Obwohl Frau Noss als Vorsitzende des Tierschutzvereins „Die Arche e.V. für alle, im Namen und Auftrag des Vereins vorgenommenen Handlungen von Vereinsmitgliedern verantwortlich ist, hat sie schwerste Misshandlungen von Tieren zugelassen. Sei es auch nur aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten.

Ein Einzelfall ist dieser Fall nicht. Auch wenn man Frau Marion Noss und „Die Arche e.V. nur Versagen vorwerfen kann. Auch wenn „Tierschützer“ wie Frau Petra von Kopp von Tierschutzgruppe Rüppurr e.V. und etliche andere es für völlig normal und legitim erachten, im krassen Wiederspruch zur eigenen Kompetenz und Kapazität, alles retten zu wollen, was sich nicht schnell genug ihrem Zugriff entziehen kann und nicht davor zurückschrecken, ein Tiere schützendes Gesetz nach dem anderen zu ignorieren und zu brechen, so zeigt dieser Fall einen deutlichen Handlungsbedarf seitens der Behörden und des Rechtsgebers auf.

Frau Christel Wilhelm vom Vorstand des Tierschutzvereins Pirmasens hat mit ihrer Forderung nach strengere Überwachung durch Ordnungs- und Veterinärämter völlig recht.. «Da gehören ganz strenge Gesetze her», meinte sie. Allerdings sollte sie, auch wenn es dazu keine verbindliche Rechtsvorschrift gibt die Linkliste ihres Vereins etwas sorgfältiger gestalten. Auch dort finden sich Links zu diversen Tierschutzvereinen, die scheinbar keine Vorstellung davon haben, dass Gesetze zum Schutz von Tieren auch von Tierschutzvereinen zu beachten sind.

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 06. März 2009 um 13:38 Uhr