Im ersten Teil habe ich bereits die leider oft mangelhafte Qualifikation des Tierheimpersonals und die Personalstärke bemängelt.
Tatsächlich stellt die einige Tierheime vor ein nahezu unlösbares Problem. Betroffen sind vorrangig, aber nicht ausschließlich, kleine finanzschwache Vereine und viele Tierheime in den neuen Bundesländern.
Auf der anderen Seite stehen qualifizierte Tierpfleger vor dem Problem, das sich viele Tierschutzvereine keine qualifizierten Kräfte leisten können oder wollen, oder vorhandene Qualifikation in krassem Widerspruch zu den Vorstellungen steht, die der jeweilige Vereinsvorstand von Tierschutz und Tierpflege hat.
Doch beginnen wir mit der schon als desaströs zu bezeichnenden, fachlichen und persönlichen Qualifikation, wie sie Standard in deutschen Tierheimen ist.
Der überwiegende Teil von Tierheimmitarbeitern rekrutiert sich aus Menschen ohne jede fachliche Qualifikation in Bereichen der Tierpflege oder Tierhaltung. Das betrifft Jugendliche Straftäter die ihre Sozialstunden abarbeiten, Harz IV Empfänger die auf 1Euro Basis arbeiten, ehrenamtliche Mitarbeiter, Angestellte und in einigen Fällen sogar die Tierheimleiter.
Verschiedene deutsche Tierheime werden, zumindest zeitweise, gänzlich ohne Personal betrieben, welches über die, dem Tierschutzgesetz entsprechende Mindestqualifikation verfügt. Das Tierschutzgesetz bzw. die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Tierschutzgesetz bestimmen eindeutig, das die, für die Pflege und Betreuung der Tiere verantwortliche Person, über die Qualifikation/Sachkunde gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes verfügen muss. Es kommt sogar vor, das Tierschutzvereine, die zuständigen Veterinärbehörden überhaupt nicht darüber informieren, das sie über kein qualifiziertes Personal verfügen. Vermutlich, weil sie befürchten, dass das zuständige Veterinäramt die Genehmigung zum weiteren Betrieb des Tierheims von einer Anstellung eines qualifizierten Tierpflegers oder eines/einer Tierarzthelfer(in) bzw. einer Person mit ähnlicher Qualifikation, abhängig machen würde. Zu solchen Situationen kommt es beispielsweise dann, wenn die Interessen und Ansichten des Vereinsvorstandes im Widerspruch zu fachlich qualifizierten und rechtskonformen Standpunkten von Tierheimleitern und/oder Tierpflegern stehen.
Betroffene Tierschutzvereine versuchen das rechtliche Problem dann dadurch zu umgehen, in dem sie eine Kraft mit entsprechendem Qualifikationsnachweis in Teilzeit beschäftigen, diese aber in ihren Befugnissen soweit einschränken, das diese praktisch entmündigt ist. Oder dadurch, das sie irgendeine(n) Mitarbeiter(in) der/die im Sinne des Vereinsvorstandes handelt, oder ein Vorstandsmitglied, eine Sachkundeprüfung bei der zuständigen Veterinärbehörde ablegen lassen, ohne die Absicht zu hegen, die Vorgehensweise, die durch die Qualifikation bestimmt wird, umzusetzen. Zu einem Desaster für die zu betreuenden Tiere wird diese Haltung und Vorgehensweise in dem Augenblick, in dem die Verantwortlichen tatsächlich über keinerlei Fachkenntnisse verfügen und Umgangsweisen dogmatisieren, die bei privaten Tierhaltern üblich sind, die Tiere nur als Ersatz für mangelnde Beziehungen zu Menschen halten und sich mit den artspezifischen Bedürfnissen der Tiere nicht auseinandersetzen.
Für qualifizierte Kräfte ist eine derartige Situation selbstverständlich nicht tragbar. Zumal derartige Umstände nahezu zwangsläufig zu Situationen von tier- und umweltrechtlicher Relevanz führen. Eine Fachkraft würde und wird praktisch genötigt, Strafanzeige gegen den eigenen Arbeitgeber zu erstatten. Was übrig bleibt, sind fachlich vollkommen ungebildete, dafür aber form- und manipulierbare Idealisten. Spätestens dann schließt sich der Teufelskreis für die Tiere.
Auch wenn es unglaubhaft scheint, ausgerechnet die Idealisten sind ein großes Problem im Tierschutz. Selbst wenn eine gewisse Fachkompetenz zugrunde liegt, obsiegt häufig das Mitleid und oder Ansichten über die Bedürfnisse von Tieren, die weit jenseits der Realität liegen. Die Zuneigung zu den Tieren und persönliche Vorstellungen von einer „idealen Haltung“ führen zu einer, schon als absurd zu bezeichnenden Fokussierung auf bestimmte Umgangsweisen mit den Tieren oder Erwartungen an ein potenzielles Zuhause.
Wer schon mal ein Tier aus dem Tierschutz aufnehmen wollte und zu diesem Zweck bei mehreren Tierheimen vorstellig wurde, kann vermutlich von einigen denkwürdigen Erfahrungen berichten.
Tierheim A vermittelt Katzen ausschließlich an ältere Menschen in Einzel- und Wohnungshaltung, Tierheim B vermittelt ausschließlich in Haushalte, in denen die Katzen die Möglichkeit zum Freigang haben und schon andere Katzen in dem Haushalt leben.
Tierheim C vermittelt Hunde nicht in ländliche Gebiete, weil man eine Zwingerhaltung befürchtet, Tierheim D vermittelt nicht in eine Etagenwohnung, weil der Aufzug kaputt gehen könnte.
Für viele Tierheime spielt es dabei überhaupt keine Rolle, ob die Katze zuvor an Freigang gewohnt war oder ob sie überhaupt schon einmal in ihrem Leben allein war.
Nicht viel anders sieht es bei den Hunden aus. Für viele Tierheime/Tierschützer braucht ein Hund einen Sofaplatz. Es spielt leider viel zu oft keine Rolle, ob es sich dabei um einen Schlittenhund, einen Herdenschutzhund, einen Hüte- oder Jagdhund, oder um einen menschenbezogenen Begleithund handelt. Der Schlittenhund der immer mit etlichen anderen Hunden im Rudel lebte, der Herdenschutzhund der noch nie in einem geschlossenen Raum war, dafür aber um so selbstständiger und das Leben im Rudel gewohnt, der Hütehund der ein hohes Maß an körperlicher und geistiger Auslastung braucht, hat nach Ansicht entsprechend eingestellter Tierschützer einen Anspruch auf einen Sofaplatz in einem Haushalt, in dem man nur für diesen Hund da ist. Ob die geforderte Haltungsform für den einzelnen Hund die richtige ist, ist unerheblich. Ebenso der Umstand, dass eine, den Bedürfnissen des Hundes/Tieres widersprechende Haltungsform, häufig zu unerwünschten, ja sogar gefährlichem Verhalten führen kann. Oft ist man aber von seiner Meinung derart überzeugt, das die Bedürfnisse des entsprechenden Tieres überhaupt nicht mehr erkannt werden. Man will helfen, man will das beste, um jeden Preis.
Ein weiteres Problem welches sich aus der Idealisierung eigener, starrer Ansichten ergibt, ist die schon im ersten Teil angesprochene Haltungsform. Das eine Tierheim setzt auf die Zwingerhaltung mit zeitweiligem Auslauf in einem Freigehege und Gassigängen mit Dogwalkern, das nächste Tierheim verteufelt jede Form von Zwingerhaltung.
Das Hund A mit seiner Paarhaltung im Zwinger unterfordert ist, Hund B dagegen in der Großgruppenhaltung keine beständige soziale Position findet und damit überfordert ist, wird teilweise sehr wohl erkannt. Die Bedeutung für das Tier wird in der Regel aber unterschätzt und sich daraus ergebende, die Vermittlung erschwerende Verhaltensstörungen nicht darauf zurückgeführt. Derartige Fehleinschätzungen der Tiere bleiben jedoch fast ausnahmslos ohne produktive Konsequenzen.
Man hat seinen Standpunkt und allein deshalb kommen weder bauliche oder personelle Änderungen in Betracht, noch eine Zusammenarbeit mit anders denkenden Tierschützern oder Tierschutzorganisationen und Verlegungen einzelner Tiere in Heime anderer Konzeption.
Die eigene Einstellung und Sicht der Dinge ist heilig im Tierschutz. Bar jeder Fähigkeit zur Selbstkritik, setzt man sich nach Möglichkeit nicht der Kritik durch Dritte aus. Aber genau das müsste man, gäbe man öffentlich zu, das andere Tierschützer bei diesem Tier mehr erreichen könnten. Man würde seine, wenn auch nur unterstellte Inkompetenz öffentlich machen und selbst wenn eine gewünschte Verlegung eines Tieres oder eine Umstrukturierung der Haltungsbedingungen im eigenen Haus, eine Konsequenz aus kompetenten Überlegungen wären, so würde man doch in der Öffentlichkeit als inkompetent hingestellt werden. Das Wesen der Dinge, die zahllosen Einzelfaktoren die das Befinden und das Verhalten der Tiere bestimmen, blieben, wie leider üblich, weitgehend unberücksichtigt.
Im Tierschutz so scheint es, ist man selbst grundsätzlich unschuldig, aber immer bereit den ersten Stein zu werfen. Nicht nur die fachliche Inkompetenz wird dadurch deutlich, auch und vor allem die soziale.
Verfügt ein Tierpfleger, eine Person mit artverwandter Ausbildung oder schlicht durch Erfahrung über tatsächlich vorhandene Fachkompetenz, ist nicht durch ein ausgeprägtes Helfersyndrom verblendet oder dem im Tierschutz üblichen blinden Aktionismus verfallen, hat sie es sehr schwer eine Anstellung in einem Tierschutzverein längerfristig zu behalten. Insbesondere dann, wenn das Wohl der Tiere im Vordergrund steht und eine fachlich versierte und rechtskonforme Arbeitsweise durchgesetzt wird.
Überall müssen Kompromisse gemacht werden, doch die Kompromisse die in vielen Tierheimen, im Tierschutz generell, verlangt werden, sind sehr faule Kompromisse. Das beginnt mit der Unterbringung und Pflege der Tiere, setzt sich über vereinsinterne Machtkämpfe fort und gipfelt immer wieder in rechtsrelevanten Machenschaften, die von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, gegen Umweltschutzverordnungen, das Vereinsrecht bis hin zu Betrug, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung reichen.
Will man also im Sinne der Tiere und ebenso rechtskonform arbeiten, hat man keine andere Wahl als solche Machenschaften aufzudecken oder seine Anstellung zu kündigen.
Viele Tierpfleger die in solchen Vereinen arbeiten machen, aus der Hoffnung heraus zumindest geringfügige Verbesserungen für die Tiere zu erreichen, gute Miene zu bösem Spiel. Ob dies auch langfristig im Sinne der Tiere oder des Tierschutzes ist, sei dahingestellt.
Selbstverständlich list es sich bis hierher wie eine Ansammlung von Unterstellungen und ebenso selbstverständlich betreffen derartige Vorwürfe nicht alle Tierheime. Doch der Prozentsatz ist hoch, wie ich Ihnen im Verlauf dieser Artikelserie beweisen werde.
Das nächste Problem ist die Unattraktivität des Berufes des Tierpflegers/Tierpflegemeisters. Hin- und hergerissen zwischen Bedürfnisbefriedigung der Tiere und Arbeitsplatzerhaltung, aufgerieben zwischen Intrigen und Machtkämpfen im Verein, ständig im Konflikt mit dem Gewissen und dem Gesetz, reicht die Besoldung nicht zum leben. Nominell an die unterste Besoldungsgruppe des Bundesangestellten Tarifs (BAT) angelehnt, ist ein(e) Tierpfleger(in) auf einen berufstätigen Lebensgefährten angewiesen, um überhaupt den eigenen Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Natürlich gibt es Tierheime und Tierschutzvereine die, im Verhältnis gesehen, recht gut bezahlen, die meisten kleineren Tierheime und Tierschutzvereine können sich jedoch eine nach Tarif bezahlte Fachkraft nicht leisten.
Auch im Tierschutz gelten die Gesetze der Marktwirtschaft und die Qualität der Arbeit bzw. des Personals, ist an die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft der Tierschutzvereine gebunden.
Wer über die entsprechende Schulbildung verfügt, ergreift meist einen Beruf der mehr einbringt als das pure Existenzminimum. Den Beruf des Tierpflegers muss man sich im wahrsten Sinne des Wortes leisten können und absoluter Idealist sein, um unter den genannten Umständen arbeiten zu wollen.
In den Tierheimen arbeiten also meist ehrenamtliche Helfer in Teilzeit und ohne spezifische Kenntnisse. Der Rest rekrutiert sich aus Zwangsarbeitern- Harz IV, Sozialstunden Ableistende und Leuten, die Tiere vielleicht mögen, aber eben über keine fachliche Kompetenz verfügen.
Und wieder schließt sich der Teufelskreis für die Tiere.
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