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Warum Tierheime versagen

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Was heißt versagen?
Die Mitarbeiter von Tierheimen sind tierliebe Menschen, mit hohem sozialen Engagement, die trotz sehr geringer Bezahlung ihr Bestes geben, häufig sogar ehrenamtlich arbeiten. Den Tierheimen fehlt es an allem. An engagierten Helfern, an geeigneten Grundstücken, an Geld, an Sponsoren, an Verständnis von Anwohnern und Nachbarn, an qualifiziertem Personal und nicht zuletzt auch an der Unterstützung durch Medien und der Politik.
Das ist sogar zutreffend. Auf den ersten Blick zumindest. Die Situation der meisten Tierheime ist tatsächlich als sehr schwierig, oftmals sogar als desaströs zu bezeichnen. Vergegenwärtigt man sich aber, das es keine Wirkung ohne Ursache geben kann und analysiert einmal ganz sachlich die Aufgaben, den Aufbau, die Personal- und Vereinsstrukturen der Tierheime und Tierschutzvereine, so wird schnell deutlich, warum es nahezu ausgeschlossen ist, das Tierheime und Tierschutzvereine überhaupt erfolgreich sein können.
Was ist ein Tierschutzverein und welche Aufgaben hat er?
Zumindest unter den Tierschutzvereinen scheint kaum jemand diese Frage zu stellen. Und wenn doch, so wird sie selten befriedigend oder garnicht beantwortet.
Dabei ist die Antwort nicht sehr schwierig. „Ein Tierschutzverein ist ein Dienstleistungsunternehmen mit karitativen, erzieherischen und rechtspflegenden Aufgaben, welche im Sinne der zu betreuenden Spezies und der gesellschaftlichen Ansprüche, erfüllt werden müssen“.
Wie stellen sich die Aufgaben eines Tierheimes / Tierschutzvereines denn tatsächlich dar? Auch diese Frage wird, wenn überhaupt, sehr heftig diskutiert und endet meist darin, das die Aufgaben nach dem definiert werden, was der jeweilige Tierschutzverein für selbige hält, oder danach, was er zu leisten bereit oder fähig ist. In den vielen Fällen ist das aber nicht einmal ansatzweise ausreichend und endet häufig in einem Desaster für die Tiere. Immer wieder sind auch schwerwiegende Verstöße gegen geltende, nationale und internationale Gesetze zum Schutz von Tieren die Folge. Eine weitere Folge der Inkompetenz und des Unvermögens der Tierschutzvereine, sind die Entwicklung von Verhaltensstörungen, vor allem bei Hunden, die nicht selten in einer eindeutigen Gefährdung von Menschen und anderen Tieren gipfelt.
Lassen Sie uns die Aufgaben von Tierheimen / Tierschutzvereinen so analysieren und so definieren, wie sie sich im Idealfall darstellen. Unabhängig davon, ob sich der einzelne Tierschutzverein diese zu eigen macht, oder sich überhaupt mit diesen identifizieren kann.
  1. Aufnahme von Fund- und Abgabetieren und Tieren aus Beschlagnahmen.
  2. Art- Rasse- und Verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere.
  3. Art-rasse- und anspruchsgerechte Ernährung
  4. Wesens- Charakter- und Verhaltensanalyse unter Berücksichtigung der Vorgeschichte (soweit diese bekannt ist) und der aktuellen Situation.
  5. Bei verhaltensauffälligen Tieren zusätzlich die Vorbereitung auf die zu erwartende zukünftige Lebenssituation / Haltungsumstände.
  6. Erkennung und Therapie von abnormal - repetitiven Verhaltensmustern (Stereotypien) wie Rutenjagen, Pfotenbeißen, Lecksyndrom, Kotfressen unsw.
  7. Erkennung und Therapie von Krankheiten.
  8. Vermittlung der Tiere an geeignete Personen.
  9. Hinwirken auf die Sensibilisierung der Gesellschaft für die Art- Rasse- und Individualansprüche von Tieren.
  10. Zusammenarbeit mit- und Beratung von rechtsgebenden und rechtspflegenden Institutionen und Behörden.
Diese zehn Punkte ließen sich, setzte man die Meßlatte höher an, deutlich erweitern. Doch nehmen wir diese Kriterien als ideal an. Tatsächlich scheitern aber alle Tierschutzorganisationen an mindestens vier der aufgeführten Punkte. Ein großer Anteil von Tierschutzorganisationen kann überhaupt keine dieser Aufgaben zufriedenstellend erfüllen. Die Ursachen sind vielfältig und liegen teilweise allein in den Händen der Tierschutzorganisationen, sind andernteils durch diese nur mäßig oder überhaupt nicht beeinflussbar.
Punkt 1.) Aufnahme von Fund- und Abgabetieren und Tieren aus Beschlagnahmen.
Eine Aufgabe die viele Tierschutzvereine, zumindest zeitweise, nicht zufriedenstellend erfüllen konnten und können. So zum Beispiel nach Einführung der Landeshundeverordnungen und Landeshundegesetze. Durch die Verordnungen und mancherorts dramatischen Steuererhöhungen
(in Einzelfällen bis zu 2600,- Euro pro Hund) waren viele Besitzer sogenannter Kampfhunde gezwungen, ihre Tiere abzugeben. Einigen Haltern wurde die Haltungsgenehmigung nicht erteilt oder entzogen und die Hunde wurden beschlagnahmt. Viele Menschen gaben ihre Hunde ab, weil sie dem gesellschaftlichen Druck nicht gewachsen waren oder die Kündigung der Wohnung drohte. Sehr viele Halter entsorgten ihre Hunde durch aussetzen oder banden sie nachts an den Tierheimen an. Manche Hunde wurden einfach über den Zaun geworfen
Überbelegungen der Tierheime von 80% bis 250% waren zu dieser Zeit der Normalzustand in deutschen Tierheimen. Tierheime die vertraglich zur Aufnahme von Tieren aus Beschlagnahmen und Fundtieren verpflichtet sind, waren gezwungen die Aufnahme von Abgabetieren zu verweigern.
Dies führte nicht nur viele Tierschutzorganisationen an den Rand des Konkurs, es führte auch zu nominellen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz- durch Tierheime, in dem die Tierschutzvereine gezwungen waren, Hunde ohne medizinische Indikation einzuschläfern und kriminalisierte Tausende von Menschen dadurch, das diese durch die durchaus berechtigte Weigerung der Tierheime die Hunde aufzunehmen, gezwungen waren, ihre Hunde auszusetzen.
Die Tierheime waren in sehr unterschiedlicher Weise betroffen. Ausschlaggebend waren die Verträge mit Städten und Gemeinden. Städtische Tierheime hatten und haben zumindest kein Problem mit der Grundversorgung. Tierheime, die einen festen Regelsatz pro Tier erhielten/erhalten, konnten ebenfalls die Grundversorgung sicher stellen, Tierheime die aber nur ein feststehendes Jahresbudget erhielten/erhalten, bewegten sich nahe dem Konkurs und tun dies in einigen Fällen noch heute.
Die neue Rechtsgebung hat in erster Linie in den Jahren zwischen 2000 und 2004 dazu geführt, das die Tierschutzvereine einer ihrer elementarsten Aufgaben nicht mehr gerecht werden konnten. Ein Vorwurf ist den Tierschutzorganisationen in diesem Punkt nicht zu machen. Doch sie haben versagt.
Ein weiterer Umstand der in diesem Punkt zum Versagen der Tierschutzorganisationen führt, ist „Animal Hoarding“, das krankhafte sammeln von Tieren in Zusammenhang mit schwerwiegender Vernachlässigung und Unterversorgung der Tiere. Häufig werden Hunderte von Tieren gehalten, die bei einer Beschlagnahme umgehend untergebracht werden müssen.
Einzelne Tierheime sind damit meist völlig überfordert, in räumlicher, personeller und finanzieller Hinsicht.
Punkt 2.) Art- Rasse- und Verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere.
In diesem Punkt versagen, zumindest im Individualfall, eigentlich alle Tierheime. Die Gründe hierfür finden sich weniger in der Kompetenz oder dem Engagement der Tierheimmitarbeiter, vielmehr liegen die Gründe in der charakterlichen und psychischen Disposition der Tiere, in erster Linie der Hunde, und in den räumlichen und baulichen Gegebenheiten. Bleiben wir zunächst bei den Hunden. Für diese gibt es zwei übliche Haltungsformen im Tierschutz.
Die Zwingerhaltung.
Die Hunde werden einzeln oder paarweise in Zwingern gehalten, die in ihren Abmessungen oft nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, wie sie von Privatpersonen einzuhalten sind, wenn diese Zwingerhaltung betreiben. Das gilt auch für die ebenfalls
In der Hundehaltungsverordnung (Bundesrecht) eindeutig als Minimum festgelegten Auslaufzeiten und Zeiten des sozialen Kontaktes des Hundes zu seinem Halter.
Nahezu kein Tierheim verfügt über ausreichende Freigehege und die notwendige Personalstärke. Sogenannte Dogwalker, fast immer ehrenamtliche Helfer, führen die Hunde im Umfeld der Tierheime aus. Diese, meist einzige Abwechselung für die Hunde ist gleichzeitig auch die einzige Möglichkeit eine soziale Beziehung zu einem Menschen zu pflegen. Dennoch ist das Dogwalking gerade ausreichend, die Entwicklung von massiven Verhaltensauffälligkeiten bei den Hunden zu unterdrücken oder zumindest zu relativieren.
Ein weiteres Manko der Zwingerhaltung ist die erzwungene Nähe zu Artgenossen. Dadurch haben die Hunde praktisch keine Möglichkeit, ihrem arttypischen Sozialverhalten nachzugehen. Aggressionen können nicht artspezifisch ausgelebt oder beigelegt werden und bei Ängsten oder Antipathien entstehen Konflikte und Stress durch mangelhafte Rückzugs- und Ausweichmöglichkeiten. Ein weiterer Stressfaktor, der ebenfalls maßgeblich für die Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten, sogar von Verhaltensanomalien, verantwortlich ist, ist die durchschnittliche Lautstärke durch das hundeeigene Gebell. Bedingt durch räumliche Anordnung der Zwinger herrschen oftmals Dezibelwerte vor, die schon für Menschen eine starke Belästigung darstellen. Für Hunde ist der Stress um ein vielfaches größer. Ausgerechnet in einer Untersuchung in US- amerikanischen Tierheimen wurde dem Stressfaktor Lautstärke erstmals offiziell eine Bedeutung zugemessen. Obwohl der negative Einfluss von großer Lautstärke auf die Psyche keine neue Erkenntnis ist, und es eigentlich auf der Hand liegt, das Stress auch Hunde negativ beeinflusst, findet dies selbst bei der Planung neuer Tierheime keinerlei Beachtung. Das hat im Prinzip nur drei Gründe: 1.) Man denkt überhaupt nicht daran. 2.) Es fehlt an Platz für eine tiergerechte Bebauung und 3.) es fehlt an Geld, 4.) man hat kein Interesse daran.
Ein Negativbeispiel anhand eines Tierheims in NRW, das gleich mit etlichen Hunden negativ auffällt.
  1. Ein Spitzmischling wurde sechs (6) Jahre lang in einem, an die Waschküche des Tierheims anschließenden Raum von etwa 2 Meter Seitenlänge, also ca. 4 Quadratmeter gehalten. Vier mal täglich durfte er für 15 bis 30 Minuten „alleine“ in einen Auslauf. Gassigänge gab/gibt es nur gelegentlich, da der Hund latent aggressiv auf ihm unbekannte Menschen reagiert, weshalb er auch ansonsten nicht gepflegt (gebürstet) wurde/wird. Es bedurfte eines Wechsels im Vereinsvorstand, bis der Hund „gegen den Willen“ der Tierheimleiterin in einen normalen Tierheimzwinger umziehen durfte.
  2. Ein American Staffordshire Terrier lebt seit ebenfalls sechs Jahren in dem Tierheim. Seit einer Auseinandersetzung mit einer Hündin die mit ihm den Zwinger teilte, lebt er allein und ohne direkten Kontakt zu Artgenossen. Auch zu Pflegepersonal des Tierheims hat der Hund praktisch keinen direkten Kontakt, weil er aufgrund der Isolationshaltung Menschen attackiert, die sich in seinem Zwinger oder mit ihm in einem Auslauf aufhalten. Das dies ein ausschließlich haltungsbedingtes Problem ist, wird dadurch deutlich, das der Hund mit seinem Dogwalker den Wesenstest nach Maßgabe des nordrhein westfälischen Landeshundegesetzes erfolgreich bestanden hat. Außerhalb seines Zwingers ist der Hund mit Menschen völlig, und mit anderen Hunden fast unproblematisch. An seiner Haltungsform im Tierheim ändert das aber nichts.
  3. Eine früher schwer misshandelte Rottweilerhündin neigt aus Angst zu verhaltenen Angriffen auf Menschen- vornehmlich Männern. Sie gilt als unverträglich mit anderen Hunden. In Folge dessen wird sie in dem Tierheim allein gehalten und während der Freigänge auf dem Innenhof des Tierheims weitgehend sich selbst überlassen. Aufgrund eines zufälligen Zusammentreffens mit einem, ebenfalls in diesem Tierheim einsitzenden und ebenfalls als unverträglich geltenden und einzeln gehaltenen Dobermannrüden, kann die angegebene Unverträglichkeit beider Tiere nicht bestätigt werden. Zumindest die Hündin betreffend wird keinerlei Versuch unternommen, eine Vermittelbarkeit herbeizuführen.
  4. Von durchschnittlich 26 Hunden die in diesem Tierheim leben, werden ausschließlich kleine bis kniehohe Hunde von der Tierheimleiterin in deren Wohnung in der Gruppe gehalten und insgesamt sechs große Hunde in Paarhaltung. Rund 60% aller Hunde in diesem Tierheim leben in Isolationshaltung.
Dieses Tierheim ist „kein Einzelfall“!

Die Großgruppenhaltung.
Viele Tierschutzvereine verwenden auch gerne den Begriff „Rudelhaltung“, obwohl dieser Begriff inhaltlich falsch ist, da ein „Rudel“ nicht nur eine Gruppe von Hunden ist, sondern eine Sozialgemeinschaft mit gewachsenen und fest strukturierten Verhaltensweisen und sozialen Beziehungen. Auch wenn viele Verhaltensweisen denen in einem Rudel sehr ähneln, so fehlen in einer Gruppe doch wesentliche Sozialstrukturen und Verhaltensweisen.
Bei der Großgruppenhaltung leben die Hunde fast ausschließlich in Gruppen unterschiedlicher Stärke. Entweder komplett in Freigehegen mit Schutzhütten (sog. Robusthaltung), oder in Freigehegen mit zeitweiliger Unterbringung (z.B. Übernachtung) in Großraumzwingern, die Platz für mindestens zwei Hunde bieten.
Die Betreiber solcher Tierheime weisen gerne auf das bessere Sozialverhalten von Hunden aus dieser Haltungsform hin und betonen, das diese Haltungsform die natürlichste von allen ist. Tatsächlich kommt die Großgruppenhaltung der Rudelhaltung und dem Leben in freien Rudeln (Streunerhunde)am nächsten. Ideal ist aber auch die Großgruppenhaltung nicht. Bedingt durch Neuaufnahmen und Vermittlungen von Hunden, werden die Sozialstrukturen der Gruppen immer wieder irritiert. Bei jedem Neuzugang und jeder Entnahme wird die Rangordnung innerhalb der Gruppen neu bestimmt. Das betrifft nicht nur die dominierenden Hunde, sondern alle Mitglieder der Gruppe.

In echten Rudeln wie den Schlittenhunden arktischer Jäger oder Streunerpopulationen in Osteuropa kommen Rangordnungskämpfe in dieser Qualität und Quantität überhaupt nicht vor. Ein weiteres Hemmnis eines tatsächlich einwandfreien Sozialverhaltens ist auch bei dieser Haltungsform, die räumliche Beschränkung und die mangelhafte Rückzugsmöglichkeit für einzelne Tiere. Insbesondere deshalb, weil Hunde mit höchst unterschiedlichen Ansprüchen und Fähigkeiten miteinander leben müssen.

Und welche Haltungsform ist nun die beste?
Auch wenn die Tierschutzvereine, die von ihnen praktizierte Haltungsform gerne idealisieren, so lässt sich diese Frage dennoch nicht eindeutig beantworten. Es kommt immer auf den einzelnen Hund und die Qualität und Quantität der Betreuung an. Hunde, die beispielsweise auf andere Hunde konditioniert (abgerichtet) wurden, Hunde mit mangelhaftem innerartlichem Kommunikationsvermögen oder Hunde aus Verwahrlosungshaltungen, aber auch gegen Menschen überproportional aggressive Hunde, sind bei fachgerechter und intensiver Betreuung in einem Zwinger sicher besser aufgehoben als in einer Großgruppe. Dagegen ist die Haltung in einer Großgruppe für Hunde mit ausgeprägtem Gemeinschaftsbedürfnis wie z.B. für Schlittenhunde, einige Wind- und Jagdhunderassen oder ehemalige Streunerhunde die eindeutig bessere Wahl.

Einige auf Hunde spezialisierte Tierschutzvereine arbeiten ausschließlich mit Pflegestellen. Eine beschränkte Anzahl von Hunden lebt in diesen Pflegestellen in ständigem Kontakt zum Menschen. Auf den ersten Blick scheint die Haltung in einer Pflegestelle ideal zu sein. Doch auch hier gibt es Schattenseiten. Gerade bei ständigem und intensivem Kontakt zur Bezugsperson muss das Verhältnis zwischen Bezugsperson und Hund stimmig sein. „Kein“ Tierpfleger, Hundetrainer, Hundepsychologe und erst recht keine ehrenamtlich arbeitende Betreuungsperson ohne spezifische Ausbildung, findet zu „jedem“ Hund den notwendigen Zugang. Weitere Probleme ergeben sich aus den räumlichen und familiären Verhältnissen. Meist gibt es keine Möglichkeit zur Quarantäne und zum isolierten Auslauf, was bei Infektionskrankheiten zu einer Gefährdung anderer Hunde in der Nachbarschaft führen kann. Unerwünschtes Verhalten wie Unsauberkeit, ständiges Bellen und das Zerstören von Mobiliar, oder übersteigertes Verhalten in Form von Territorialaggression, Angstaggression oder Stereotypien zeigen in vielen Fällen die Grenzen dieses privaten Tierschutzes auf. Diese Grenzen sind spätestens bei einer latenten Bedrohung von anderen Haustieren, Familienangehörigen oder Kindern erreicht. Diese Haltungsform ist also nur für Hunde ohne jede besondere Auffälligkeit oder Hunde eines bestimmten Verhaltenstyps ideal. Ausnahmen bilden hierbei nur solche Pflegestellen, die auf einen bestimmten Hundetypen spezialisiert sind.

Zusammenfassend muss man feststellen, das kein Tierschutzverein, gleichgültig welche Haltungsform er praktiziert, in der Lage ist, jeden Hund aufzunehmen ohne die Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten ausschließen zu können. Die Aufgabe der Art- Rasse- und Verhaltensgerechten Unterbringung von Hunden wird folgerichtig von „keinem“ Tierschutzverein befriedigend erfüllt.

Obwohl die Verhaltensgerechte Unterbringung von Katzen auf den ersten Blick einfacher erscheint, gibt es auch hier erhebliche Defizite, vor allem im Bereich des Raumangebotes und der Raumgestaltung. Der hohen Individualität von Katzen und der damit verbundenen Bedürfnisse nach Freiraum, Rückzugsmöglichkeiten, Revierabgrenzungen, Gruppenbildung, aber auch Kontakt zum Menschen und Abstand vom Menschen, kann unter den beengten Verhältnissen normaler Tierheime nur ansatzweise Rechnung getragen werden. Eine Alternative bieten Pflegestellen. Aber auch Pflegestellen stoßen sehr schnell an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Meist sind diese nur für eine sehr beschränkte Anzahl von reinen Wohnungskatzen geeignet.
Die art- und verhaltensgerechte Unterbringung von Katzen kann ein Tierheim also nur im Individualfall gewährleisten.

Bei Kleintieren wie Hasen, Kaninchen, Meerschweinchen, Ratten und Hamstern versagen nahezu alle Tierheime auf ganzer Linie. Viele kleinere und entsprechend finanzschwache Tierschutzvereine verfügen überhaupt nicht über geeignete Kleintierhäuser. Die Unterbringung erfolgt dann meist in viel zu kleinen handelsüblichen Käfigen, die in Gängen, Futterküchen, Personal- oder Lagerräumen oder in Sanitärräumen gestapelt werden. Den Anspruch der Tiere auf eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung können diese Tierheime nicht mal ansatzweise erfüllen. Würde man sich an rechtskräftige Gesetze und Verordnungen halten, dürften solche Tierheime überhaupt keine Kleintiere aufnehmen.
Ein besonderes Negativbeispiel ist das Tierheim, das oben im Bezug auf die Hundehaltung erwähnt wurde. Es verfügt über keinerlei Anlage die zur Haltung von Kleintieren geeignet wäre. Kleintiere werden in einem fensterlosen Zwischenraum und im Badezimmer gehalten.

Etwas besser sieht es bei größeren Tierheimen aus, die über, von Hundezwingern und Katzenhäusern getrennt liegende Kleintierhäuser verfügen. Als Garant für eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere, können aber auch die Kleintierhäuser nicht dienen. Es scheitert meist an der Quantität der Abgabetiere und in fast allen Fällen an dem Mangel an geeigneten Außengehegen für Meerschweinchen, Hasen und Kaninchen. Auch der Umstand, dass Meerschweinchen, Hasen und Kaninchen durch ihre ehemalige Haltung bei den Vorbesitzern meist nicht an die Haltung im Freien gewöhnt sind, kann nicht darüber hinwegtäuschen, das eine Vielzahl von natürlichen sozialen Verhaltensweisen ohne artgemäß eingerichtete Freigehege, unterdrückt werden.
Dem Anspruch einer art- und verhaltensgerechten Unterbringung werden praktisch nur auf die jeweilige Tierart spezialisierte Auffangstationen und eine verschwindend geringe Anzahl von Tierheimen gerecht.

Lässt man den Umstand außer acht, das Vögel grundsätzlich nicht art- und verhaltensgerecht gehalten werden können, so erfüllen viele Tierheime nicht mal die Grundvoraussetzungen für das Ausleben von grundlegenden sozialen Verhaltensweisen. Neben dem generell erheblich zu geringem Raumangebot liegt das Problem in erster Linie an den spezifischen sozialen Ansprüchen der Tiere. Hier ist vorrangig die Wahl der Sozialpartner zu nennen. Diese ist oft durch den Mangel an möglichen Partnern unmöglich oder wird durch eine zu hohe Besatzdichte empfindlich gestört. Bei ausgesprochenen Schwarmvögeln wie Sittichen unterbleibt die Schwarmbildung.
Die sozialen Ansprüche der Tiere können durch Tierheime noch weniger entsprochen werden, als dem Anspruch höher entwickelter Vögel an Abwechselung oder dem generellen Bedarf an Flugraum.
Ausnahmen sind nahezu ausschließlich hoch spezialisierte Vogelschutzanlagen.

Punkt 3.) Art-rasse- und anspruchsgerechte Ernährung
Auf den ersten Blick möchte man meinen, die Ernährung der Tiere kann nicht wirklich ein Problem sein. Trockenfutter und auch mal eingemischtes Nassfutter für die Hunde. Für Katzen ebenso und für Kleintiere und Vögel gibt es hochwertige fertige Mischungen.
Grundsätzlich ist das zwar richtig, doch im Individualfall, Einzelfall wäre aufgrund der Quantität der falsche Ausdruck, werden die Tierheime immer wieder vor Probleme gestellt. Sehr viele Tierheime können die Grundversorgung mit Futter nur zu einem gewissen Teil selbst finanzieren. Ein großer, oft überwiegender Anteil des benötigten Futters setzt sich aus bunt gemischten Futterspenden zusammen. In unterschiedlichen Anteilen sind dies Bruchwaren und kurz vor Ablauf des Verfallsdatums nicht ausgelieferte Chargen von Herstellern, vor dem Verfallsdatum stehende oder das Verfallsdatum bereits überschrittene Bestände von Futtermittelhändlern und Baumärkten und selbstverständlich private Spenden. Einige Tierheime haben auch Sammelbehälter in Futtermittelmärkten und Baumärkten aufgestellt.
Das Problem ergibt sich also nicht aus mangelnder Quantität des Futters, sondern aus den sehr unterschiedlichen Qualitäten und den Anteilen an verwertbaren Inhaltsstoffen.
Der überwiegende Teil der Hunde kommt recht gut mit dem Futter zurecht und ist allenfalls etwas zu übergewichtig oder auch etwas zu dünn.
Tierheime die überdurchschnittlich viele Hunde vom Urtyp, wie beispielsweise Schlittenhunde beherbergen, oder auch Herdenschutzhunde und Hunde aus Süd- und Osteuropa aufnehmen, stehen nicht selten vor einem Problem. Neben verschiedenen anderen Rassen leiden diese Hunde überdurchschnittlich oft an Futtermitteltunverträglichkeiten, die meist durch chemische Zusätze oder zu hohen Proteingehalt hervorgerufen werden. Etlichen Tierschutzvereinen fällt es nicht nur aus finanziellen Gründen schwer, besondere Naturfutter oder proteinreduzierte Futter zu geben, die räumlichen Bedingungen lassen die individuelle Einzelfütterung auch in einigen Fällen überhaupt nicht zu. Die Symptome werden aus Unkenntnis und mangelnder Erfahrung des Tierheimpersonals mit bestimmten Hundetypen auch nicht immer auf die mögliche Unverträglichkeit oder Überversorgung mit bestimmten Inhaltsstoffen zurückgeführt und der eventuell notwendige Besuch beim Tierarzt verschlingt einen Teil der ohnehin knappen finanziellen Mittel des betreffenden Tierschutzvereins.
Die Versorgung von Katzen gestaltet sich sehr ähnlich, ist im Einzelfall aber noch erheblich komplizierter und kostenaufwendiger. Das Problem liegt in der Eigenart von Katzen, Futtersorten an die sie nicht gewohnt sind, vollständig zu verweigern.
Grundsätzlich problemlos ist demnach nur die Versorgung von Kleintieren und Vögeln.

Punkt 4.) Wesens- Charakter- und Verhaltensanalyse unter Berücksichtigung der Vorgeschichte (soweit diese bekannt ist) und der aktuellen Situation.
Diese Aufgabe ist grundsätzlich recht schwer zu erfüllen. Selbst dann, wenn die Vorgeschichte eines Tieres halbwegs bekannt ist.
Lassen Sie mich hierzu ein Beispiel anführen. Ein männlicher, unkastrierter, etwa achtjähriger Husky (Schlittenhund) wird im Tierheim mit der Begründung abgegeben, er habe das Kind der Familie gebissen. Weiter wird zu dem Hund angegeben: Bleibt bis zu zehn Stunden allein, ist unverträglich mit anderen Rüden, ist nicht leinenführig und fährt ungern im Auto mit.

Leider nehmen viele Tierheime diese Angaben als tatsächlich an und richten die Unterbringung des Hundes und seine spätere Vermittlung an diesen Aussagen aus. Mit der Realität bzw. mit den Eigenschaften des Hundes müssen diese Angaben aber nicht unbedingt etwas gemein haben.
Allein der Umstand, das der Hund das Kind gebissen hat, zeigt eindeutig ein mangelhaftes Verantwortungsbewusstsein und eine dramatische Fehleinschätzung der Hund- Kind- Beziehung. Dies wird durch die Abgabe des Tieres aufgrund des Zwischenfalls noch unterstrichen.
Auch die Angabe, „der Hund bliebe bis zu zehn Stunden alleine“, spricht Bände. Daraus ist eindeutig zu entnehmen, das der Hund als Einzelhund gehalten wurde, was bei einem, auf innerartlichen Beziehungen unbedingt angewiesenen Hund wie dem Husky, nahezu zwangsläufig zu Verhaltensauffälligkeiten führt. Die angegebene Unverträglichkeit mit Geschlechtsgenossen basiert in dem Fall auf vermutlich mangelhafter Grundsozialisierung und ebenso mangelhafter Pflege von sozialen Beziehungen zu Artgenossen. Die Mangelhafte Leinenführigkeit ist mit großer Wahrscheinlichkeit auf ein gestörtes Verhältnis des Hundes zu seinen ehemaligen Haltern und auf mangelhaftes Training zurückzuführen. Auch die Angabe, der Hund fährt ungern im Auto mit, ist sehr kritisch zu bewerten. Er hatte möglicherweise keinen fest bestimmten Platz in dem Fahrzeug oder wurde durch das Kind ständig belästigt.

Aber auch Schmerzen aufgrund unerkannter Leiden kann zu Unverträglichkeiten und Verhaltensauffälligkeiten führen. Der Huskyrüde im Beispiel zu Punkt 7 galt als unverträglich mit anderen Rüden, was durch den ehrenamtlichen Mitarbeiter des beschriebenen Tierheims nicht bestätigt werden konnte.

In diesem Beispiel kann der betreffende Tierschutzverein nur ableiten, das der Hund aufgrund völlig falscher Haltung, verhaltensauffällig ist. Die Tragweite der Verhaltensauffälligkeiten, deren Ausmaß und deren Therapiemöglichkeiten sind, sofern sie überhaupt etabliert sind, bei der Abgabe nicht zu ermessen. Der aufnehmende Verein weiß also nur, das der Hund nicht ohne Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, anderen Rüden zugeführt werden sollte. Alles andere ist Spekulation. Dennoch ist es Standard in deutschen Tierheimen, sich derartige Informationen zu eigen zu machen und die Haltung und die Vermittlungskriterien an diesen zu orientieren. Interessenten an einem Hund wird somit ein, möglicherweise völlig falsches Bild von dem Hund vermittelt und die Weitervermittlung entsprechend erschwert. Im umgekehrten Fall gilt dies ebenso. Die ehemaligen Halter verschweigen bei der Abgabe bewusst oder aufgrund einer Fehleinschätzung, Verhaltensirritationen des Hundes, die nur in bestimmten Situationen, auslösenden Momenten, ausgelebt und gezeigt werden. Wenn es unter den Lebensumständen im Tierheim und oder bei den Ausgängen mit Dogwalkern zu keinen, das Fehlverhalten auslösenden Situationen kommt, bleiben derartige Verhaltensirritationen meist unerkannt.

Weitere Probleme bilden die Verhaltensanalyse und die Verhaltensprognose unter den Lebensumständen im Tierheim. Ein wie auch immer geartetes, unerwünschtes Verhalten eines Hundes kann viele Ursachen haben, die längst nicht in allen Fällen zu bestimmen sind, ihre Ursache aber nicht zuletzt auch in der Haltungsform selbst finden.
Das Verhalten eines Hundes mit relativer Sicherheit einzuschätzen, erfordert von dem Betreuungspersonal ein hohes Maß an Erfahrung und Sachverstand, Einfühlungsvermögen und der Fähigkeit zu abstraktem Denken. Selbstverständlich müssen ebenso die zeitlichen Spielräume gegeben sein, sich mit dem einzelnen Hund in dem individuell notwendigen Maße zu beschäftigen.
In dem überwiegenden Teil der Fälle ist dies relativ einfach, in manchen Fällen unmöglich.

Tatsächlich verfügt kaum ein Tierheim über entsprechend gut ausgebildetes Personal oder ehrenamtliche Helfer in der notwendigen Personaldichte, um diesem Bedarf gerecht zu werden.
Tatsächlich ließen sich eine Vielzahl der Hunde die, aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten den überwiegenden Teil ihres Lebens in Tierheimen verbringen, an geeignete Personen vermitteln, stünde ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung, Verhaltensanalysen und Verhaltensprognosen zu erstellen.
Wertfrei und ohne jede Schuldzuweisung muss man feststellen, dass praktisch kein Tierheim die Aufgabe der „ Wesens- Charakter- und Verhaltensanalyse unter Berücksichtigung der Vorgeschichte und der aktuellen Situation“ befriedigend erfüllen kann.

Punkt 5.) Bei verhaltensauffälligen Tieren zusätzlich die Vorbereitung auf die zu erwartende zukünftige Lebenssituation / Haltungsumstände.
Unter Punkt 4.) habe ich schon die mangelhafte Qualifikation des Tierheimheimpersonals erwähnt die auch in dieser Aufgabenstellung ausschlaggebend ist.
In erster Linie bei Tieren mit nicht therapierbaren Verhaltensmustern, stehen und fallen die Vermittlungschancen des betreffenden Tieres mit der Analyse der psychischen Disposition des Tieres, der verhaltensauslösenden Momente und dem Anspruch an bestimmte Qualifikationen des zukünftigen Halters. Um Hunde mit nicht therapierbaren, negativen Verhaltensmustern, ohne Gefährdung des Hundes, anderer Tiere oder Menschen vermitteln zu können, bedarf es eine genauen Analyse des Hundeverhaltens, dem Verhältnis zwischen dem betreffenden Hund und dessen zukünftigen Halters und dessen spezifischer Qualifikation und Lebenssituation.
Die befriedigende Erfüllung dieser Aufgabe scheitert an der mangelhaften Möglichkeit einer zuverlässigen Analyse des Hundeverhaltens und der Unmöglichkeit, mit relativer Sicherheit einen geeigneten Adoptivplatz zu finden.
In nicht wenigen Fällen schließen auch die finanziellen Möglichkeiten des Vereins oder persönliche Motive des Tierheimleiters oder Vorstandsmitglieder die Möglichkeit aus, verhaltensauffällige Tiere durch unabhängige Fachleute beurteilen und trainieren zu lassen.
Diese Aufgabe, verhaltensauffällige Tiere auf ihre zu erwartende Lebenssituation vorzubereiten, kann also nur im Standard, nicht aber in ausgesprochen problematischen Einzelfällen erfüllt werden.

Punkt 6.) Erkennung und Therapie von abnormal - repetitiven Verhaltensmustern (Stereotypien) wie Rutenjagen, Pfotenbeißen, Lecksyndrom, Kotfressen unsw.
Abnormal repetitive Verhaltensmuster entwickeln sich zwar mit relativer Häufigkeit erst unter Tierheimbedingungen, sind aber nicht ausschließlich auf diese zurückzuführen. Neben der Erkennung als solcher ist auch die Ursachenanalyse als Grundvoraussetzung zu einer erfolgversprechenden Therapie ausgesprochen problematisch. So kann zum Beispiel ein einfacher Juckreiz, bedingt durch eine Verfilzung der Unterwolle ausschlaggebend für ein Lecksyndrom sein. Ursache ist aber in diesem hypothetischen Fall, der plötzliche Wechsel von einem unbedingten Abhängigkeitsverhältnis zum Vorbesitzer, in die beziehungslose Anonymität im Tierheim.
Aber auch im Umkehrverhältnis kann eine Stereotypie vorliegen. Dann zum Beispiel, wenn das betreffende Tier bis dato in einem weitgehend beziehungslosen Verhältnis lebte, im Tierheim erstmals ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Anforderungen erfährt, diese aber nicht verarbeiten kann. Ein ständiges, nahezu unterbrechungsloses Lecken muss aber nicht zwingend stereotyp sein. Die Ursache kann durchaus in der Futtermittelqualität liegen oder in einer, durch den Stress der Umstellung der Lebensumstände und einer damit verbundenen Stoffwechselirritation/Immunschwäche oder Futtermittelallergie liegen. Die Ursachenforschung kann unter Tierheimumständen praktisch nur nach dem Ausschlussverfahren betrieben werden, was sich unter Tierheimbedingungen sehr problematisch darstellt.

Das Kotfressen ist ein weiteres Beispiel für Stereotypien. Die Ursache kann zum Beispiel eine völlige Vereinsamung sein, die durch frühere Isolationshaltung in einem dunklen Raum verursacht wurde. Ebenso gut kann das Kotfressen auch eine überlebensnotwendige Handlung gewesen sein, die sich etabliert hat. Möglicherweise ist es aber nur eine Überreaktion auf den Stress im Tierheim.
Viel zu selten verfügen Tierheime über ausreichend qualifiziertes Personal oder die räumlichen und zeitlichen Kapazitäten, mögliche Stereotypien zu diagnostizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Auch diese Aufgabe können etliche Tierheime also nicht befriedigend erfüllen.

Punkt 7.) Erkennung und Therapie von Krankheiten.
Im ersten Moment neigt man zu der Annahme, Krankheiten würden aufgrund ihrer doch sichtbaren Symptome relativ leicht erkannt und das betroffene Tier rechtzeitig einem Tierarzt vorgestellt. Bei näherer Betrachtung erweist sich diese Annahme aber immer wieder als fataler Irrtum.
Mit relativer Häufigkeit werden Krankheiten im Frühstadium nicht erkannt, Symptome falsch interpretiert und eingeschätzt. Immer wieder führt dies zu absolut vermeidbarem Leiden der Tiere und manchmal auch zu deren Tod.
Selbstverständlich obliegt es dem behandelnden Tierarzt, anhand von Symptomen und Untersuchungen, eine Diagnose zu stellen und geeignete Therapien einzuleiten. Allerdings müssen Symptome vom Tierheimpersonal auch als solche erkannt werden, damit ein Tier dem behandelnden Tierarzt überhaupt vorgestellt wird.

Tatsächlich verfügen zahlreiche Tierheime nicht über die finanziellen Mittel, jeden Neuzugang einer gründlichen, tierärztlichen Untersuchung zuzuführen oder diese sogar in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Der Qualifikation und der notwendigen Aufmerksamkeit des Tierheimpersonals kommt daher eine große Bedeutung zu. Aber über diese Qualifikation verfügt das Tierheimpersonal häufig ebenso wenig, wie über die Zeit, sich dem einzelnen Tier ausreichend zu widmen. In einigen Fällen ist die Tierheimleitung oder der Vereinsvorstand auch überhaupt nicht willens, eindeutige Symptome wahrzunehmen oder zuzugeben.

Hierzu ein Beispiel anhand des bereits erwähnten Tierheims im Kreis Recklinghausen (NRW).
Ein neunjähriger Huskyrüde wurde von seinen Haltern in besagtem Tierheim abgegeben, weil er angeblich das Kind der Familie leicht gebissen hätte: Es ist unbekannt ob der Rüde nach seiner Aufnahme einer tierärztlichen Untersuchung zugeführt wurde. Nach eigenen Angaben der Tierheimleiterin hatten die Vorbesitzer angegeben, das der Rüde laut Tierarzt unter Spondylosen litt. Er bekam Ergänzungsfuttermittel, welche das Fortschreiten der Knochenwucherungen eindämmen sollten. Weitere Symptome wurden nicht festgestellt.
Einem ehrenamtlichen Mitarbeiter des Tierheims, der den Rüden zum ersten Mal sah, viel sofort eine Wundstelle auf, die durch auflecken entstanden sein musste. Diese wurde erst im Laufe der folgenden Woche geschoren und mit einer Wundsalbe behandelt. Weiterhin vielen dem neuen Mitarbeiter schwerwiegende Verfilzungen, eine deutliche Unterentwicklung/Rückbildung der Muskulatur im Bereich der Hinterläufe, sowie eine ebenso stark ausgeprägte Fehlstellung aller Läufe und die entsprechende Entlastungshaltung auf. Einem Tierarzt wurde der Rüde trotzdem nicht vorgestellt. Im Gegenteil. Die Tierheimleiterin erklärte, die Fehlhaltung/Entlastungshaltung mit den ihr bekannten Spondylosen und verneinte konsequent die Muskelschwäche und die Verfilzungen. Auch ein Gespräch mit verschiedenen Vorstandsmitgliedern blieb erfolglos.
Nach einem fehlerhaften Auftreten an einem der nächsten Wochenenden benutzte der Rüde den rechten Forderlauf über mehrere Stunden überhaupt nicht mehr und hob das Bein, steif haltend, nur über eine ausladende Schulterbewegung, vom Boden ab.
Nachdem der Rüde in den folgenden zwei Wochen immer noch keinem Tierarzt vorgestellt worden war und auch die Verfilzungen immer mehr zunahmen, brachte der ehrenamtliche Mitarbeiter an dem nachfolgenden Wochenende eine Schermaschine mit.
Zunächst wurden die extremsten Verfilzungen an den Oberschenkeln entfernt, wobei eine weitere Stelle freigelegt wurde, die sich der Rüde wundgeleckt hatte. Anschließend folgte ein Spaziergang mit dem Rüden. Bei der Gelegenheit entdeckte der Mitarbeiter einige Talkdrüsenverdickungen. Nach ca. zwanzigminütigem Spaziergang machten die Muskeln und Nerven des linken Hinterlaufs nicht mehr mit und der Rüde zog die Zehenspitzen /Krallen der offenbar desensibilisierten Pfote über den Boden, ohne die Pfote vom Boden zu heben.
Zurück im Tierheim folgte eine Besprechung mit einem/einer Beiratsmitglied/Mitarbeiterin des Tierschutzvereins. Gemeinsam wurde der Rüde dann von allen Verfilzungen befreit, wobei noch weiter Wundstellen, die eindeutig auf intensives lecken zurückzuführen waren, entdeckt wurden. Auch die Fehlstellung der Hinterläufe und die dramatische Muskelschwäche wurde nun in ihrem tatsächlichen Ausmaß deutlich.
Am Abend des selben Tages rief der Mitarbeiter die zweite Vorsitzende des Vereins an, schilderte die Situation und bestand auf einer gründlichen tierärztlichen Untersuchung.
Am darauf folgenden Dienstag wurde der Rüde endlich einem Tierarzt vorgestellt. Bei dem Versuch den Rüden auf den Behandlungstisch zu heben, schrie dieser vor Schmerzen. Er hatte zu allem Überfluss noch einen Bandscheibenvorfall erlitten. Weiter wurden starke Spondylosen und ausgeprägte Arthrosen sowie Muskelschwund diagnostiziert. Die Geschwulste wurden als harmlos erkannt.
Tatsächlich hatte der Rüde ständig Schmerzen, vermutlich schon seit Monaten, die im Tierheim wochenlang nicht therapiert wurden. Ohne das Engagement des ehrenamtlichen Mitarbeiters wäre der Rüde überhaupt keinem Tierarzt vorgestellt worden. Die Tierheimleiterin bestritt weiterhin jede Vernachlässigung des Rüden und dessen Verfilzungen. Der Mitarbeiter wurde rausgeworfen.

Der zweite Fall dieser Art in dem selben Tierheim.
Ein American Staffordshire Terrier litt an schwerster HD. Zusätzlich hatte er häufig Blut im Stuhl und katastrophale Leber- und Blutwerte. Sein Allgemeinzustand war derart schlecht, dass er an einigen Tagen überhaupt nicht aufstehen wollte und kaum gehen konnte. Seine gesundheitlichen Schäden waren nicht mehr therapierbar und die Indikation zur Euthanasie eindeutig gegeben und gemäß des Tierschutzgesetzes zwingend erforderlich und vorgeschrieben.
Obwohl sämtliche Symptome eindeutig und selbst für Laien erkennbar waren, wurde die Euthanasie vermutlich über mehrere Monate, sicher aber durch Zeugenaussagen zu belegen, über fünf Wochen hinausgezögert.
Grund: Der Hund war schon viele Jahre im Tierheim und die Tierheimleiterin konnte/wollte sich nicht von ihm trennen. Außerdem, so gab sie einem Zeugen an, wollte sie ihn nicht in die Tierkörperverwertung geben und hätte nicht gewusst, wo sie den Kadaver begraben könnte.

Hier muss man eindeutig feststellen: Ein schwer kranker und ständig unter Schmerzen leidender Hund wurde entgegen jeder gesetzlichen Bestimmung und wider jeder Vernunft in seinem Elend belassen und die erlösende Euthanasie über Wochen, vielleicht Monate hinausgezögert, weil sich eine kranke Tierheimleiterin nicht von ihm trennen wollte.
Der Hund wurde nach der Euthanasie noch für mindestens 24 Stunden in seinem Zwinger liegen gelassen, bevor er, ebenfalls rechtswidrig, in einem der „genutzten“ Ausläufe des Tierheims begraben wurde.
Ein Ausnahme ist ein derartiger Umgang mit Tieren in deutschen Tierheimen nicht!

Die Aufgabe der Erkennung und Therapie von Krankheiten wird von Tierheimen nicht immer erfüllt.

Punkt 8.) Vermittlung der Tiere an geeignete Personen.
Kaum ein Tierheim kann es sich leisten, seine Schützlinge ausnahmslos an geeignete Personen zu vermitteln. In einem Großteil der Fälle bleibt den Tierheimen nur die Wahl des kleineren Übels. Dann jedenfalls, wenn man unter einer geeigneten Person eine Person verstehen will, die dem Tier ein möglichst art- und verhaltensgerechtes Leben bieten kann und will. Bei Hunden hält sich das Problem noch in Grenzen. Für Rassehunde und Mischlinge mit durchschnittlichen Eigenschaften von durchschnittlicher Ausprägung lassen sich verhältnismäßig einfach potenzielle Halter finden, die dem Hund ein zumindest annehmbares Leben bieten können. Das Problem wird aber spätestens bei Rassehunden und Mischlingen nahezu unlösbar, wenn es sich um Tiere mit besonders ausgeprägten Eigenschaften und Bedürfnissen handelt.
Ganz oben auf dieser Liste stehen Schlittenhunde, Herdenschutzhunde und einige Windhunderassen. Ebenso betroffen sind aber auch Hunde, denen man eine rasseabhängige, besondere Gefährlichkeit unterstellt. Bei diesen liegt das Problem nicht in dem individuellen oder rassebedingten Anspruch an bestimmte Haltungsbedingungen, sondern vielmehr darin, das eine dem Tier angemessene Haltung per Gesetzeskraft nahezu ausgeschlossen ist (mehr zu diesem Problem in einem späteren Artikel). Für diese Hunde gibt es kaum geeignete Plätze. Fast noch schlechter stellt sich die Situation für Hunde dar, die aufgrund vergangener Haltungsumstände und Erfahrungen oder bedingt durch die Situation im Tierheim, negative und nur schwer therapierbare Verhaltensweisen entwickelt haben.

Obwohl Katzen in Deutschland die beliebtesten aller Haustiere sind, stellen sich die Aussichten auf eine erfolgreiche Vermittlung im Sinne des Tieres, fast noch schlechter dar, als bei den Hunden. Das liegt in erster Linie an der riesigen, stetig steigenden Gesamtpopulation. Der überwiegende Teil deutscher Tierheime arbeiten fast ständig weit oberhalb ihrer nominellen Kapazitätsgrenze. Ein sehr großer Teil der Katzen, die ausgesprochenen Freigänger, können in Großstädten und Ballungszentren kaum vermittelt werden. Der Mangel an geeigneten Plätzen ist enorm.

Absolut desaströs ist die Situation für Kleintiere wie zum Beispiel Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster und Ratten. Die Haltungsansprüche von Kleintieren werden von potenziellen Haltern im Allgemeinen kaum ernstgenommen und realisiert. Aber auch im Tierschutz sind sie die Stiefkinder. Aufklärungsarbeit hinsichtlich der Haltungsbedingungen und den sozialen Bedürfnisse dieser Tiere, wird von Tierschutzvereinen kaum betrieben und artgerecht ausgestattete Gehege stehen nur in Ausnahmefällen zur Verfügung. Eine allgemeine Verbesserung der Lebensbedingungen in Privathaushalten ist kaum in Sicht. Kleintiere werden also meist nahezu ohne Berücksichtigung der zukünftigen Haltungsbedingungen vermittelt. Tatsächlich stehen auch kaum geeignete Plätze zur Verfügung. Gerade in Großstädten in denen die Abgabefrequenz überdurchschnittlich hoch ist, sind die wenigsten Menschen willens oder in der Lage, Kleintieren artangemessene Gehege zu installieren.

Auch wenn Liebhaber von Vögeln und Reptilien gerne gegenteiliges behaupten, und diese Behauptung durch Züchter, Händler und Verlage und Fernsehsender mit ganz eigenen Interessen, gestützt wird, so bleibt eine artangemessene Haltung von Vögeln und Reptilien in Privathaushalten, unmöglich.

Punkt 9.) Hinwirken auf die Sensibilisierung der Gesellschaft für die Art- Rasse- und Individualansprüche von Tieren.
Diese Aufgabe ist, soll sie konsequent und im Interesse der Tiere verfolgt werden, kaum zu lösen. Der individuelle Anspruch an das Tier, der gesellschaftliche Anspruch an die Bedingungen der Tierhaltung und nicht zuletzt auch das selbstverständliche Interesse der Tierschutzvereine an einer Vermittlung der Tierheiminsassen stehen dem entgegen.
Selbstverständlich kann und soll ein Tierschutzverein darauf hinwirken, mittels Aufklärungsarbeit mögliche Interessenten auf besondere Ansprüche von Tieren zu sensibilisieren. Allerdings sind sich die Mitarbeiter von Tierheimen und Tierschutzorganisationen häufig selbst nicht bewusst, welche Ansprüche eine bestimmte Rasse oder ein bestimmtes Individuum überhaupt hat. Und würde der individuelle Anspruch bekannt, ließe sich kaum jemand finden, der diesen Ansprüchen gerecht würde.
Streng gesehen wären viele Hunderassen, darunter die meisten Kleinhunderassen und viele Spezialisten wie Schlittenhunde, Hüte- und Herdenschutzhunde, Windhunde unsw. überhaupt nicht mehr vermittelbar. Dazu kämen bei Hunden und Katzen noch etliche Rassen, die aufgrund ihres Rassestandards erblich vorbelastet sind und überproportional häufig an rassespezifischen Krankheiten oder körperlichen Einschränkungen leiden- so genannte Qualzuchten.

Den Menschen generell von der Anschaffung solcher Tiere abzuraten hieße auch, die Vermittlung von Tierheiminsassen selbst zu sabotieren. Die Problematik aber auf politischem und damit sehr langfristigen Weg zu behandeln, liegt allein schon aufgrund der politischen Einflussmöglichkeiten eines kleinen oder mittleren Tierschutzvereins weit außerhalb realistischer Möglichkeiten.

Punkt 10.) Zusammenarbeit mit- und Beratung von rechtsgebenden und rechtspflegenden Institutionen und Behörden.
Dachorganisationen wie der „Deutsche Tierschutzbund“, der „Bund gegen Missbrauch der Tiere“, „Vier Pfoten“ und ähnliche Tierschutzorganisationen finden bedingt Gehör bei Rechtsgebern und rechtspflegenden Institutionen. Nicht zuletzt wegen ihrer Größe. Zusammen verfügen diese Organisationen, die Mitglieder der Mitgliedsvereine mitgerechnet, über ca. zwei Millionen Mitglieder. Statistisch gesehen ergibt sich daraus ein durchaus zu kalkulierendes Wählerpotenzial. Trotzdem ist der Einfluss dieser Organisationen in Deutschland eher gering.
Aus gutem Grund. Der Tierschutz, besser gesagt „Tierschützer“ werden einerseits nicht sehr ernst genommen, andererseits kommt es gerade in Tierschutzvereinen immer wieder zu eindeutigen Verstößen gegen geltendes Recht (ich gehe in später folgenden Artikeln näher darauf ein). Es gibt auch weder durch den Rechtsgeber, noch durch die Tierschutzorganisationen selbst, einheitliche Richtlinien, was überhaupt unter Tierschutz zu verstehen ist, Es gibt weder eindeutige Definitionen über die verschiedensten Ansprüche von Tieren, was als Leiden anzusehen ist, wie dem entgegen gewirkt werden kann, wo in welcher Form dringender Handlungsbedarf besteht und wie dieser umgesetzt werden könnte.

Der Staat ist nicht an nennenswertem Einfluss durch Tierschutzorganisationen interessiert und die Tierschutzorganisationen sind, so scheint es, ausschließlich an der Umsetzung ihrer internen und persönlichen Vorstellungen interessiert und konkurrieren und intrigieren lieber untereinander, als gemeinschaftlich bedeutsame Erfolge zu erstreiten.



Kommentare (4)
Tierheime
4 Freitag, den 03. Juni 2011 um 20:59 Uhr
Katrin Lorenz
Ich bewundere die Menschen, die sich dort tgl. für die Tier engagieren!

So ein Seitenbetreiber hier kann kluges GEschwätz von sich geben und rechtzeitig wegsehen! Armeelig!
nicht nur bemängeln sondern auch lösungsvorschläge bringen!
3 Montag, den 21. März 2011 um 22:13 Uhr
Nina P.
ja die meisten tierheime sind schlecht geführt, die meist weiblichen mitarbeiterinnen haben nichts besseres zu tun als sich gegenseitig anzukeifen und im prinzip geht es zu wie auf einem ponyhof mit zickigen kleinen mädchen: wer hat das schönste pferd im stall, wer gewinnt am meisten preise. in dem fall handelt es sich eben um spendengelder ect.

zwingerhaltung in der jetztigen form gehört in jedem fall verboten - das ist meine meinung.
es müssten zahlreiche gesetzesgrundlagen zur kontrolle solcher einrichtungen geschaffen werden, richtlinien die nicht nur genaue vorschriften zur haltung machen, sondern auch die vereinsstrukturen klären.
man bräuchte ein kontrollorgan der öffentlichen hand, welches einblicke in die gelderverwenund ect. erhält.

das personal müsste geschult werden und sich (ähnlich wie es in fast allen anderen berufen pflicht ist) regelmäßig weiterbilden.

das alles kostet aber geld und braucht leute, die diese prozesse vorantreiben. wer also wird das sein?

der artikel wirft viele wichtige fragen auf, gibt aber nur wenige antworten.
diese werden aber dringend benötigt!
schreiben ist also die eine sache - sich aktiv einsetzten die andere.

und nochwas: die eben aufgeführten mängel könnte man auch 1 zu 1 auf altenheime, altenpflegedienste oder kindertagesmütter usw. übertragen.

letzten endes wählen wir immer wieder parteien, die von wirschaftlichen interessen gelenkt werden und ihre sozialen aufgaben vernachlässigen.

welche ansprüche ein hund hat ist nicht geklärt - die höhe des bedarfs eines kindes unter 14 jahren, dessen eltern von hartz 4 leben müssen auch nicht.

in diesem sinn ist es keine lösung sich einfach empört vom tierschutz abzuwenden, sondern dafür zu sorgen, dass dieses land wieder sozial und gerecht wird. für alle seine bewohner.
wahre Einschätzung
2 Freitag, den 17. Dezember 2010 um 15:50 Uhr
Heike Beuse
Ich gehe mit Ihren Ausführungen absolut konform. Vielen Dank für diese realistische Schilderung!
Allerdings möchte ich anmerken, dass gerade eine Zusammenführung fremder Hunde in Gruppenhaltungen nicht artgerecht ist. Es ist eher eine Zwangsvergesellschaftung welche in natürlichem Umfeld unabhängig vom Menschen nicht stattfinden würde.
Auch kann man keinen Hund auf Artgleiche --sozialisieren--. Die Lernfaktoren jedes einzelnen Hundes in seiner individuellen Mensch/Hundgemeinschaft (oder auch Haltung) sind zu tragkräftig und gleichzeitig zu labil, als dass sie einen allgemeingültigen Sozialisierungscharakter annehmen könnten. Ein fremder Hund ist in erster Linie als Konkurrent zu sehen - hierbei ist es irrelevant um was es gerade geht. Ausnahme ist die Motivation der Fortpflanzung wobei auch hier gesteuert durch den Menschen keine natürliche/artgerechte Fortpflanzung statt finden kann, sondern lediglich die Triebe genutzt werden und ein Konkurenzverhalten entbehrlich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Beuse
Absolut-Hund GbR
warum tieren versagen
1 Freitag, den 03. Dezember 2010 um 06:33 Uhr
Animal Aid Foundation
Obenstehende artikel geht an ein wichtige tatsache vorbei ........ bei gruppenhaltung (einzige richtige hundenhaltung) bestimmt, laut ihre dasein, immer dass rudeltier. Derjenigen, die die tieren an der basis betreuen, sollen sich deswegen diese rolle nicht nur annehmen, aber auch für diese aufgabe geeignet sein.

Tierschutzern sind keine götter, auch wenn viele dies leider meinen und sich so benehmen, sobald sie ein organisation gegrundet haben.

Hunden aufnehmen ist einfach, hunden verstehen schon schwerer, mit hunden artgerecht leben ist nur für die wenige menschen zu erreichen, die ihre selbsüberschatzung und falsches "wissen" wegschmeissen und sich in das wesen des hundes vertiefen können.