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2 |
Tierschutzgesetz Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
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531 |
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Tierschutz-Hundeverordnung Diese Verordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden (Canis lupus f. familiaris).
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561 |
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Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG)
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448 |
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Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung - HundVerbrEinfVO)
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418 |
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Tierzuchtgesetz (TierZG) Dieses Gesetz gilt für die Zucht von Rindern und Büffeln, für Büffel jedoch nur, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Schweinen, Schafen, Ziegen sowie Hauspferden und Hauseseln und deren Kreuzungen (Equiden).
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451 |
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9 |
Verordnung zur Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (Tierschutztransport-Bußgeldverordnung)
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424 |
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Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)
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407 |
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11 |
Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV)
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477 |
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12 |
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)
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440 |
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13 |
Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV)
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400 |
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14 |
Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG)
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427 |
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15 |
Verordnung zur Durchführung des Legehennenbetriebsregistergesetzes (Legehennenbetriebsregisterverordnung - LegRegV)
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430 |