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Im Auftrag des BMELV werden Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren erarbeitet, die nicht rechtsverbindlich sind. Sie sollen Tierhalter, zuständige Behörden und Gerichte bei der Entscheidung unterstützen, ob eine Tierhaltung den Vorschriften des Gesetztes entspricht.
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