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Home Medienspiegel Recht VG Hannover: Auf dem "Gnadenhof Momo" dürfen wegen tierschutzwidriger Verhältnisse keine Hunde mehr gehalten werden

VG Hannover: Auf dem "Gnadenhof Momo" dürfen wegen tierschutzwidriger Verhältnisse keine Hunde mehr gehalten werden

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Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover weist alle Klagen der Betreiberin nach langer Verhandlung ab.

Die Klägerin wandte sich mit den sieben verhandelten Verfahren gegen die zunächst erlassenen tierschutzrechtlichen Anordnungen zur Gestaltung der Tierhaltung, gegen die nachfolgenden Entscheidungen über die Wegnahme aller Hunden und.... [... ]

Bericht: RECHTSNEWS

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