Strafen bis zu 14.000 Euro bei Nicht-Besitz - Unter-16-Jährige und einschlägig Vorbestrafte dürfen Kampfhunde nicht mehr ausführen
Rust - Der Wind für Wiener Kampfhundehalter wird rauer: Nach dem "Ja" bei der Volksbefragung zu einem verpflichtenden Führschein wird die entsprechende Regelung nach dem Beschluss im Landtag am 26. März mit dem 1. Juli in Kraft treten......... [...]
Bericht: DER STANDARD
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