Zum ersten Mal ist ein Gladbacher freigesprochen worden, der seinen Hund im Park frei laufen ließ. Eine Ordnungswidrigkeit, die mit 35 Euro Bußgeld geahndet wird. Der Mann klagte und bekam Recht.
Marc M.* ist auf frischer Tat ertappt worden. Als er seinen Hund in einer Parkanlage frei laufen ließ, stellten ihn zwei Vertreter des Kommunalen Ordnungsdienstes. 35 Euro sollte der Hundehalter..... [...]
Bericht: RP
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