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Verbleib von Spendengeldern unklar: Gericht bestätigt Sammlungsverbot gegen Mobile Tierrettung e.V.

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Verbleib von Spendengeldern unklar: Gericht bestätigt Sammlungsverbot gegen Mobile Tierrettung e.V.
Trier (aho)  Nachdem die Klage des Vereins Mobile Tierrettung e.V. vor dem Verwaltungsgericht Trier erfolglos blieb, wurde nunmehr auch der Antrag auf Zulassung der Berufung vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 27.07.2009 abgelehnt. Damit wurde das von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verhängte Sammlungsverbot rechtskräftig bestätigt. Die für die landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz zuständige ADD [...]

Anmerkung von Tierschutz Schattenseiten:

Selbstverständlich kann und darf nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass alle Vereine und Personen, die direkt oder indirekt mit dem Verein "Mobile Tierrettung" cooperieren, an eventuellen Veruntreuungen von Spendengeldern oder sonstiger, straf- oder zivilrechtlich relevanten Vorkommnissen beteiligt sind. Vorsicht ist allerdings geboten.

Zum Cooperationskreis des Vereins Mobile Tierrettung e.V. gehören u.a. :

Weitere Cooperationspartner gemäß Linkliste des Tierschutzliga E.V. sind:

 

Update

Lesen Sie hierzu auch:

Notwendiger Spenderschutz vor Tierschutzliga in Deutschland

 

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