Sozialgericht: Hundehaltung ist ¸¸reines Privatvergnügen"
Gießen - Hartz-IV-Leistungen sind grundsätzlich nicht für die Versorgung von Haustieren gedacht. Mit dieser Entscheidung lehnte das Sozialgericht Gießen in einem Eilverfahren die Zahlung von Arbeitslosengeld II an eine Hunde züchtende Familie ab. Das Gericht argumentierte in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, die Einnahmen aus dem Verkauf von Welpen deckten den Bedarf der Familie und die Kosten der Tierzucht. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. [...]
Bericht: SUEDDEUTSCHE.DE
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Sehr ungerecht
MFG