Mit Beschluss vom 9. März 2009 hat die 6. Kammer den Eilantrag einer Tierhalterin gegen die Fortnahme und anderweitige pflegliche Unterbringung ihrer Tiere (2 Ziegen, 7 Shetland-Ponys, 1 Kälbchen) abgelehnt.
Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt:
Die Tiere seien bei ihrer Fortnahme am 30. Dezember 2008 nach den Feststellungen des Amtstierarztes erheblich vernachlässigt gewesen. So seien die Tiere nicht angemessen ernährt gewesen. Ihnen habe kein Trinkwasser zur Verfügung gestanden. Ein Trinkwassereimer und eine mit Wasser gefüllte Badewanne seien gefroren gewesen. Den Ponys habe als Futter bloß der extrem spärliche Bewuchs der hart gefrorenen Weidefläche zur Verfügung gestanden. Beim Erscheinen des Amtstierarztes seien das Kalb und die Ponys bettelnd an den Zaun gekommen. Der Ernährungszustand der Ziegen und des Kalbes sei mangelhaft gewesen. Sie seien auch nicht verhaltensgerecht unterbracht gewesen. Die Ziegen seien auf engstem Raum auf einem Viehanhänger eingesperrt gewesen und..... [...]
Bericht: DER SOZIALTICKER
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