Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom 17.08.2009 den Antrag eines Jägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den sofortigen Entzug seines Jagdscheines zurückgewiesen. Dieser wurde von der Jagdbehörde deshalb ausgesprochen, weil ihm vorgeworfen wird, auf einer Ansitzjagd am 06.06.2009 einen Wolf erschossen zu haben, was einen gröblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit darstelle. Dem folgte [...]
Bericht: SOZIALTICKER
Presse Verwaltungsgericht Magdeburg - Aktenzeichen: 3 B 211/09 MD
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