Hochzeit in Indien - Eine Hündin als Braut
Jahrelang wurde Selvakumar vom Pech verfolgt. Wegen zwei toter Hunde. Das soll nun ein Ende haben: Der Inder nimmt eine Hündin zur Frau.
Diese Einleitung übertitelt einen Bericht der „Süddeutsche Zeitung GmbH“ in der Onlineausgabe vom 14.11.2007.
Laut dem Bericht tötete ein Mann vor ca. 15 Jahren zwei Hunde auf seinem Reisfeld und hängte die Kadaver an einem Baum auf. Die „Götter“ müssen ihm das irgendwie krumm genommen haben. Wenige Tage nach der Bluttat konnte der Täter, ein Mann namens Selvakumar aus dem Bundesstaat Tamil Nadu nicht mehr gehen und hatte auch Schwierigkeiten zu Sprechen, ohne das die Götter die Ärzte auf physische Probleme hingewiesen hätten. Das berichtete die örtliche Presse in Indien.
Ein Astrologe, ein vermeintliches Bindeglied - von autosuggestives Gnaden- zwischen Göttern und Realität, habe dem Bauern darauf gesagt, dass die Geister der getöteten Hunde ihn solange heimsuchen würden, bis er eine Hündin heiratete.
Zitat der Süddeutschen: [Nach langer Suche gab Selvakumar in einer hinduistischen Zeremonie einer vierjährigen Hündin namens Selvi das Jawort. Das nicht reinrassige Tier war ihm durch einen Freund vorgestellt worden.]
Für „gebildete“ – es sei hier frei gestellt, ob man „gebildet“ im Sinne von Bildung und Wissen oder im Sinne BILDhaft verbildet definieren will- Germanen mag diese Meldung als Absurdität einer primitiven Zivilisation und Religion erscheinen.
„BILD DIR DEINE MEINUNG“ nicht bevor Du nachgedacht hast.
Auf Religionen und Religionsfreiheit geschobenen, menschlichen Irrsinn gibt es auch Deutschland und der Hinduismus ist eine anerkannte Religion und nicht mehr und nicht weniger ernst zu nehmen als die Bibel, der Koran oder der Talmud.
Ahnen Sie bereits worauf ich hinaus will? Richtig! Schächten. Das Schächten von Rindern und Schafen ist in der BRD aus Gründen des in der Verfassung (GG- Artikel 4) garantierten Rechtes auf freie Religionsausübung, bedingt erlaubt.
Hier könnten sich ungeahnte Möglichkeiten ergeben. Lassen Sie uns diesen „roten Teppich“ der Erkenntnis weiterweben.
„Was wäre wenn“ wir alle, also alle Gegner des Schächtens und alle Tierfreunde, zum Hinduismus konvertieren würden? Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert uns Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen und Diskriminierungsverbote.
Wenn also ein Moslem oder eine Jude aus Gründen der freien Religionsausübung ein Tier schächten darf, dann müsste ich, müssten Sie, als Hindu, mein/Ihr Lieblingstier heiraten dürfen. Oder wie sehen Sie das? Gut, Deutsche gelten häufig als Betonköpfe, aber spätestens seit dem Mauerfall haben wir doch Weltoffenheit und Verständnis für fremde Kulturen bewiesen. Oder etwa nicht?
Der Artikel über die Hochzeit in Indien, in der ein Hindu eine Hündin geheiratet hat, hat mir zu denken gegeben. Der Hinduismus ist eine der friedlichsten Religionen der Welt und aufgrund meiner eigenen, friedlichen Gesinnung, bin ich natürlich gegen das Schächten. Das allein wäre also schon Grund genug, zum Hinduismus zu konvertieren.
Aber das ist es nicht allein.
Es gibt da eine Frau in meinem Leben.
Es ist eine Schwarze. Und sie ist, glaube ich, Atheistin.
Leider wird sie, entgegen der Bestimmungen in Artikel3, Abs.3 GG verfolgt und diskriminiert.
Ich wende mich an Sie, verehrte Damen und Herren der Politik und Entscheidungsträger des Verwaltungsrechts und des Grundrechts. In erster Linie die Männer unter Ihnen werden mich verstehen, wenn ich ihnen meine Lady beschreibe.
Wenn ich morgens aufstehe um mich auf den Arbeitstag vorzubereiten, bleibt sie noch liegen. Sie zieht sich die Decke über den Kopf und rutscht näher an die Heizung. Sie ist empfindlich und friert leicht.
Bevor ich zur Arbeit fahre, machen wir noch einen kleinen Spaziergang. In der Hitze des Sommers, in der Kälte des Winters, sie beklagt sich nie. Allein meine Nähe lässt sie alles vergessen.
Geduldig wartet sie auf meine Rückkehr. Nackt wie Gott sie schuf, läuft Sie mir am Abend entgegen, springt mich an, umklammert mich mit ihren muskulösen Schenkeln und streckt mir ihre gierige Zunge entgegen.
Meist beachte ich sie die erste Zeit kaum. Sie liegt dann im Sessel oder mir zu Füßen, achtet auf jede Bewegung, jede Geste von mir.
Später fahren wir dann in den Wald, in den Park oder machen noch einen Spaziergang am Kanal. Hauptsache an der frischen Luft und- zusammen.
Häufig wälzt sie sich dann voller Lebensfreude im Gras oder im feuchten Laub, lockt mich hinter Büsche und Bäume und erwartet nichts weiter als meine Aufmerksamkeit.
Manchmal wird es wild. Unter freiem Himmel umklammern wir uns oder fallen voller Lust übereinander her. Wer uns sieht, der muss uns beneiden.
Sie bekommt nur das notwendigste von mir- zu essen und zu trinken. Keine Kleidung, keinen Schmuck- nicht. Trotzdem will sie nur mich. Sie fragt nicht, wohin ich gehe oder wann ich wieder komme. Sie ist nie ärgerlich, eifersüchtig und macht mir nie eine Szene.
Wenn es dann später ins Bett geht, wartet sie, bis ich sie rufe. Ich rufe sie, halte ihr die Decke hoch und decke sie zu sobald sie sich an mich geschmiegt hat.
Verstehen Sie, warum ich diese Frau liebe?
Wenn Muslime und Juden religiöse Gründe anführen, dürfen sie ein Tier töten, obwohl dies eigentlich verboten ist. Als Bundesbürger und Christ dürfte ich, wenn ich wollte, Sex mit meiner Lady haben, auch gegen ihren Willen. Heiraten dürfte ich sie nicht. Ist Vergewaltigung also humaner, und Liebe verwerflicher als Töten? Wenn ich zum Hinduismus konvertiere, darf ich meine Lady dann heiraten? Wenn sie meine Frau wäre, wäre sie dann frei? Oder geht das nicht? Vielleicht weil Religionsfreiheit nicht für alle Religionen gilt und das Grundgesetz nur ein Märchenbuch ist?
Oder weil sie ein Kampfhund ist? Sicher, einer Hochzeit zwischen Mensch und Tier stehen andere moralische Vorstellungen und Gesetze entgegegen, als dem Töten von Tieren. Trotzdem. Vor Gott sind alle Menschen gleich. Das behauptet angeblich nicht nur der christliche Gott, sondern auch der muslimische und der jüdische. Vor den Göttern sind also alle Menschen gleich, nur vor dem Menschen sind manche etwas gleicher. Zu diesem Schluss mus man kommen, bedenkt man, das zwar niemand in der Ausübung seiner Religion behindert werden darf, dies aber wohl nicht für alle Religionen im gleichen Maße gilt. Geht es also um Qualität oder um Quantität der Gläubigen? Oder warum hat ein Hindu weniger Rechte als ein Moslem oder Jude?
Vielleicht ist Ihnen, meine Damen und Herren aus der Politik, die Religion, der Glaube der Menschen auch scheißegal. Vielleicht möchten Sie durch das Zugeständnis, das Muslime und Juden schächten dürfen, nur an Boden gewinnen. An den Muslimen wieder gut machen, was den Juden angetan wurde. Vielleicht. Unterstellen möchte ich hier nichts. Obwohl, Maulkorb, Leinenpflicht, Wesenstest, blaue Bänder u.ä. Erinnern mich schon an manche Dinge aus dem Geschichtsunterricht.
So oder so. Vor Gott sind alle Menschen gleich und in diesem, die Religionen respektierenden Staat, haben alle Menschen die gleichen Rechte. Diese Rechte finden nur nicht auf alle Religionen und Menschen die gleiche Anwendung.
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