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Rechtswidrig, inkompetent, tödlich- Auslandstierschutz

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Wenn selbsternannte Tierschützer „Gutes" tun, führt das nicht selten zum Tod von Tieren und strafrechtlichen Konsequenzen.

Der Fall

Am 08.06.2011 führte ein sog. Tierschutzverein eine erheblich verletzte Katze aus Thailand nach Deutschland ein. Es erfolgte eine Kontrolle des Zolls und des Veterinäramtes am Flughafen Düsseldorf, mit der Folge, dass Luilui, die eingeführte Katze, in das Tierheim Düsseldorf überstellt und am folgenden Wochenende eingeschläfert werden musste. Infolge dessen initiierten Tierschützer eine Onlinepetition, die an sachlich falschen Informationen und strafrechtlich relevanten Inhalten kaum zu überbieten ist.

Die Rechts- und Sachlage

  • Die Katze hatte eine ältere, bis dahin weitgehend unbehandelte Bauchwunde. Ein krankes oder verletztes Tier zu transportieren ist zwar in Thailand nicht verboten, wohl aber in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Innerhalb der EU darf ein Tier grenzüberschreitend nur zu Diagnose- und Behandlungszwecken transportiert werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist und die Diagnose und Therapie im Ursprungsland nicht möglich ist. Der importierende Tierschutzverein hat demnach schon dadurch gegen europäisches Tierschutzrecht verstoßen, indem er die Katze überhaupt auf den Weg nach Deutschland brachte.
  • Thailand ist ein „nicht gelistetes Drittland". Es gibt keine legale Möglichkeit, Tiere aus nicht gelisteten Drittländern einzuführen. Auch besitzt der in diesem Fall aktive Tierschutzverein keine Qualifikation und Genehmigung zum Handel mit Tieren. Der Tierschutzverein, der Liulu versucht hat einzuführen, hat demnach gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung verstoßen.
  • Tierseuchenrecht toppt Tierschutzrecht. In der Petition behaupteten Tierschützer, diverse Tierärzte wären bereit gewesen, die Katze zu behandeln. Auch die Amtsveterinärin, Frau Dr. Senczek bestätigt, dass die Verletzungen aus medizinischer Sicht behandel- bzw. therapierbar gewesen wären. Allerdings nur unter der Bedingung einer intensiven Nachbehandlung und regelmäßiger Wundversorgung. Eine Regelmäßige Kontrolle und Wundversorgung war aber nicht möglich, da Luilui in rechtswidriger Form eingeführt wurde. Die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen  schreiben in solchen Fällen zwingend die umgehende Rücksendung des Tieres, dessen Euthanasie, oder eine lebenslange Quarantäne vor. Unter Quarantänebedingungen hätte Luilui aber nicht behandelt werden können und die dauerhafte Quarantäne eines verletzten Tieres ist mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar.  Frau Dr. Senczek hatte also schon aus juristischer Sicht keine andere Möglichkeit, als die Euthanasie anzuordnen.
  • Unglaubwürdig. In diversen Internetforen wird behauptet, Luilui sei mit ihrer Halterin eingereist und es hätte keine Absicht bestanden, Luilui an Dritte zu vermitteln. Das Veterinäramt Düsseldorf geht aber davon aus, dass ein Tierschutzverein involviert ist, wodurch es sich automatisch um eine Einfuhr gehandelt hätte, die zwangsläufig rechtswidrig gewesen wäre. Die Annahme des Veterinäramtes ist zweifellos glaubwürdig. Einerseits konnte die Flugpatin keinen Eigentumsnachweis erbringen, andererseits müsste man zwangsläufig annehmen, die Eigentümerin hätte die Katze zwar in Thailand impfen lassen, die Wartezeiten bezüglich der Titerentwicklung und der vorgeschriebenen Laboruntersuchungen verstreichen lassen, ohne die Katze behandeln zu lassen.

Die Petition

Die Petition war ein wahres Wunderwerk an sachlich falschen Aussagen, strafrechtlich relevanten Ausdrücken, Beleidigungen und Zeugnissen sozialer und juristischer Inkompetenz.

Schon die Aussage, Frau Dr. Senczek sei Amtstierärztin des Flughafen Düsseldorf ist an Dummheit kaum zu überbieten. Der Flughafen Düsseldorf ist ein Wirtschaftsunternehmen und könnte überhaupt keinen Tierarzt im Beamtenverhältnis anstellen. Frau Dr. Senczek ist Amtstierärztin der Stadt Düsseldorf. Allein ihr Einsatzort war der Flughafen Düsseldorf. Rund 2000 Unterzeichnern der Petition ist dieser kleine, aber wesentliche Unterschied nicht aufgefallen.

Wenn ein grundsätzlich überlebensfähiges Tier eingeschläfert werden muss, ist das immer mit Emotionen verbunden. Das Frau Dr. Senczeks Entlassung und die Aberkennung ihrer Approbation gefordert wurde, weil sie eine Katze einschläfern lies, die andernfalls den Rest ihres Lebens, verletzt in einer Quarantänebox hätte verbringen müssen, ist ein Armutszeugnis. Das Frau Dr. Senczeks aufgrund ihrer absolut rechtskonformen und tierschutzgerechten Vorgehensweise als Mörderin betitelt wurde, belegt nicht nur die Inkompetenz der Tierschützer, diese Betitelung stellt auch diverse Straftatbestände dar. Gemäß Presseinformation prüft die Stadt Düsseldorf derzeit die Möglichkeiten der Strafverfolgung der Autoren der Petition und etlicher Unterzeichner.

TS- Meinung

Die Petition zeigt ein Mal mehr, welch Geistes Kind der Pöbel ist, aus dem gewisse Tierschützer ihr Klientel rekrutieren.

Es ist im Grundsatz unerheblich, ob derartige Tierschützer zu dumm sind, sich mit den Rahmenbedingungen ihres Treibens auseinander zu setzen und tatsächlich glauben, wegen ihres selbstkreierten Heldentums über dem Gesetz zu stehen. Gesetze zum Schutz von Tieren und der Öffentlichkeit, inklusive Einfuhrbestimmungen, Seuchenschutz unsw. gelten für alle. Es waren selbsternannte Tierschützer, die Luilui's Euthanasie erzwungen haben, ihren Tod verschulden. Rechtskonform und zum Wohl von Luilui's hat ausschließlich Frau Dr. Senczek vom Veterinäramt Düsseldorf gehandelt und ist damit die einzige in diesen Fall involvierte Person, die echte Tierschutzarbeit geleistet hat.

Tierschützer müssen endlich begreifen, dass Tierschutzarbeit nur dann Tierschutzarbeit ist, wenn die Tierschützer auch die fachliche und soziale Kompetenz besitzen, die Verantwortung für Tiere auch übernehmen zu können. Vor allem sollten Tierschützer aber auch die Bereitschaft mitbringen, Gesetze zum Schutz von Tieren zu beachten.

Kommentare (11)
Drittland
11 Donnerstag, den 28. Juli 2011 um 10:16 Uhr
Angelika
Sie schreiben:
"Thailand ist ein „nicht gelistetes Drittland". Es gibt keine legale Möglichkeit, Tiere aus nicht gelisteten Drittländern einzuführen."
Das ist NICHT RICHTIG. Vorgeschrieben sind: Tollwutimpfung, nach 30 Tagen Titerbestimung und nach weiteren drei Monaten ist die Einreise in die EU möglich.
Das Vorgehen der Tierschützer ist sicher kritikwürdig, gerade deshalb würde ich mir aber einen korrekten Beitrag Ihrerseits wünschen.
MfG Angelika
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TS- Anmerkung

Sehr geehrte Angelika,

Sie verwechseln Einreise und Einfuhr.
Die Einreise, also das Mitbringen eines eigenen Tieres ist unter den von Ihnen beschriebenen Voraussetzungen selbstverständlich möglich. Die Einfuhr, also das Mitbringen eines Tieres, mit der Absicht, dieses Tier an Dritte abzugeben ist rechtlich nicht möglich.
luilui cat
10 Freitag, den 01. Juli 2011 um 17:02 Uhr
ilaria gräfin nyáry-normann
die ist alles an den haaren herbeigezogen. kaum zu glauben dass eine katze die aus thailand
mit gültigen papieren und impfungen mit einer wohl behandelten bauchwunde nach deutschland gebracht wird, umgebracht wird. luilui hatte bereits ein neues zuhause.
luilui wurde durch einen flugpaten nach düsseldorf gebracht ein flugpate ist kein eigentümer.
also kann der flugpate auch keinen eigentumsnachweis bringen oder. der zukünftige
eigentümer wartete nämlich in düsseldorf flughafen. der flugpate hatte bestimmt alle
papiere bzgl. luilui sonst hätte sie garnicht fliegen können. die angebliche schwere verletzung
oder was auch immer kann garnicht so schlimm gewesen sein, kein tierarzt hier in thailand
würde ein tier so fliegen lassen. und falls doch dann hatte sie bestimmt alle dokumente
zur weiterbehandlung in deutschland mit sich.
aber das macht luilui auch nicht mehr lebendig.

ich kann nur eines mit sicherheit sagen das tiere mit krankheiten oder schweren verletzungen nicht aus thailand ausgeflogen werden.
Veterinäramt Düsseldorf
9 Freitag, den 01. Juli 2011 um 05:34 Uhr
Ingrid
Das Veterinäramt hat nicht davon auszugehen, das diese Katze zur Vermittlung dienen sollte, wenn sie schon einen Besitzer hatte! Sie hatte definitiv einen Besitzer und sollte nicht vermittelt werden.
Die Katze stellte keine Seuchengefahr für Deutschland dar.
Ihr Artikel entspricht nicht der Wahrheit.
TÖDLICH
8 Donnerstag, den 30. Juni 2011 um 18:55 Uhr
STEFAN BERGER
schreiben sie bitte keinen schmarren, wenn sie nur die hälfte wissen! sie richten nur schaden an!!!!
Auslandstierschutz-Fakten
7 Donnerstag, den 30. Juni 2011 um 18:19 Uhr
Niyazi Kavar
Mich würde interessieren, ob die Sponsoren dieser Website, Züchtervereine sind. Denn was hier behauptet wird, ist bullshit!
Tierschutz
6 Donnerstag, den 30. Juni 2011 um 17:47 Uhr
Inge Pleschette
Wo ist Gott? Vermutlich in Ihrer Besenkammer einquartiert, denn Sie stellen sich mit Ihren Äußerungen über Ihn und alles sonstige. Man kann sich alles zurecht drehen, um ein einem genehmes Bild zu erzeugen, nicht wahr? Den Wert des Tierschutzes nur von Ihren Meinungen und Ansichten abhängig zu machen, entspricht dem Bild, das Sie von sich gezeichnet haben, indem Sie Tierschützer als Pöbel bezeichnen. Leider gibt es zu viele Ihrer Art, die sich an die Spitze und über alles stellen möchten. Dem Tierschutz dienen Sie damit nicht und Herz, Mitgefühl und Hilfestellung sind Ihnen und Ihresgleichen wohl Begriffe, mit denen Sie nichts anzufangen wissen. Artikel wie oben sind deshalb verzichtbar, sie dienen nicht dem Wohl der Tiere, um das es auch Ihnen gehen sollte.
getötete Katze
5 Donnerstag, den 30. Juni 2011 um 17:22 Uhr
Renate Heimann
.. auch wenn es wieder mal sinnlos ist, dies zu erwähnen, handeln Veterinärämter fast immer zum Nachteil des Tieres, bzw. Handeln überhaupt nicht.
Damit ist wohl alles gesagt.

Gerade der Flughafen Düsseldorf ist für solche oder andere schikanöse Vorgehensweise bekannt.
Wer auch immer diesen obigen Kommentar verfasst hat, ist alles andere, aber kein Tierfreund.
Luilui
4 Donnerstag, den 30. Juni 2011 um 16:48 Uhr
Petra
Lieber Peter,
hast Du hier wirklich richtig recherchiert??
"Innerhalb der EU darf ein Tier grenzüberschreitend nur zu Diagnose- und Behandlungszwecken transportiert werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist und die Diagnose und Therapie im Ursprungsland nicht möglich ist." dies ist Deine Aussage.
Genau dies war aber doch der Fall und es gab auch eine ERklärung der TK Lesia das die Katze dort weiter behandelt werden soll.
Ansonsten bleibt zu bemängeln,daß Dein Ton und die unsachlichen Bemerkungen über dumme Tierschützer nicht gerade korrekt sind.
Katze "Luilui"
3 Donnerstag, den 30. Juni 2011 um 16:43 Uhr
Tierfreundin
"welch Geistes Kind der Pöbel ist, aus dem gewisse Tierschützer ihr Klientel rekrutieren"

Es ist eine Unverschämtheit Tierfreunde als Pöbel zu bezeichnen!

Sie verdrehen die Tatsachen, Luilui wurde von einer Privatperson nach Deutschland gebracht! Das ist nicht verboten!

Aber die Katze ohne Genehmigung der Besitzerin umzubringen, was ist das?
Lächerlich
2 Donnerstag, den 30. Juni 2011 um 16:28 Uhr
SVEN ASMUS -ROTTWEILER INK
Ich habe die Sache sehr genau verfolgt und kenne die Fakten! Ihr Text entspricht in keinster weise der Wahrheit. Wie kann jemand sich das recht herrausnehmen über eine Sache zu urteilen die er nicht richtig recherchiert hat!!!! Sinnloses Geschreibe das es nicht mal wert wärde ein einem Abort benutzt zu werden, als ..opapier!
Wenn das Jornalistischer Alltag ist ..., na danke.

Einfach nur Traurig wie sie Arbeit der Menschen behindert wird sie sich für die einsetzen die sich nicht selber helfen können. Ihr Text trägt nicht dazu bei das verständniss für Tierschutz und Hilfe ansehnlicher zu machen.

Und zu der guten Frau gibt es einige andere Vorfälle die genau so abliefen wie mit der Mietz!!! Zufall?

ich hoffe dass Sie irgendwann mal auf Hilfe von Fremden angewiesen sind, sei es auch nur um im Alter auf´s Klo geschoben zu werden, weil Sie zu hilflos sind, dann werden Sie sich hoffentlich an diesen Text errinnern...

HELFT DENEN DIE SICH NICHT SELBER HELFEN KÖNNEN

ROTTWEILER INK
Dieser Darstellung ist eine unglaubliche Verleumdung !!
1 Donnerstag, den 30. Juni 2011 um 15:50 Uhr
Barbara Notalski
Es ist schön, wenn sich jemand- OHNE die Fakten zu kennen anmaßt, ein Urteil abgeben zu wollen!

In fast jedem Satz werden Behauptungen von sich gegeben, die der WAHRHEIT - NICHT ensprechen!


Zum einen hat KEIN Verein das Tier eingeführt, sondern eine PRIVATperson!

Die Besitzerin!!!

Die NAMENTLICH in ALLEN Papieren benannt war + AUCH schriftlich bestätigt hat, die Besitzeri der Tiere zu sein und in Zukunft mit ihnen zusammen leben zu wollen!


DAMIT - sind die Besitzverhälntisse EINDEUTIG geklärt!


Auch ist die Aussage im o.g. Text- aus einem nicht gelisteten Drittland wäre eine Einfuhr von Tieren nicht möglich - FALSCH!


DENN- Tiere dürfen mit IHREN BESITZERN ( oder mit einer Begleitperson im Auftrag des Besitzers ) einreisen!


Erst eine Einfuhr von MEHR, als 5 Tieren berechtigt die Annahme des Verdachtes, die Tiere würden zu Handels-Zwecken eingeführt werden!

Dies war im oben angesprochenem Fall NICHT der Fall!!

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Desweiteren ist die Aussage, die Katze wäre erheblich verletzt gewesen - absolut unwahr !


Die Katze hatte ledigklich eine Hautwunde !!!

Mit der sie seit über einem Jahr gut leben konnte.

Die aber leider in Thailand nicht erfolgreich behandelt werden konnte. ( in Deutschland hätte sie das - wie mehrfach lt. tierärztlicher Atteste belgebar- werden könnten).

Diese Hautwunde war nicht lebensgefährlich.

Die Katze lebte mit dieser Wunde ungehindert +ohne Schmerzen mit anaderen Tieren zusammen.


Und hätte damit auch noch lange weiterleben könnten.!

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Desweiteren ist es eine TATSACHE -


dass eben diese Tierärzten, Fr. Dr. Senczek - auf eine E-Mail-Anfrage einige Wochen zuvor, wie es sich denn darum verhalten wüde, wenn eine Katze mit einer Hautwunde - aus Thailand einreisen würde ( bei privater Einfuhr - die Nachfrage galt lediglich der Abklärung des Sachverhaltes bei der Einreise einer Katze mit einer Hautwunde)-


bestätigt,

DASS

wenn der Amtstierarzt in Bangkok die Katze für reisefit erklärt, die Einfuhr in Deutschland ( mit dieser Wunde)

KEIN Problem wäre!



Die Katze hat auch - problemlos- die Reise überstanden !!


War wohl auch , lt. des Urteils der o.g. Ärztin fit genug, um in einem Tierheim ( in der Quarantänestation) untergebracht zu werden.


Es gibt genug Zeugen, die bestätigen können, dass sich die Katze in einem guten Zustand befand und ihre Einschläferung sicher nicht ihrer Erlösung diente.


In ihrem Schreiben mit der Ankündigung der Einschläferung ( noch am gleichen Tage) - begründet dies Fr. Dr. Senczek - mit dem VERDACHT , auf Einfuhr zwecks Handel!!!


Schon alleine ihre Ausdrucksweise - ein VERDACHT !! ( der zudem rechtlich absout UNBELEGBAR ist, denn alle rechtlichen Anforderungen, hinsichtlich der Besitzverhältnisse wurden erbracht!! ( ist nachweisbar !! ) - aufgrund dessen maßt sich diese Frau an, einer Katze das Leben zu nehmen ??!!



Diese Frau hat definitiv in ihrem Beruf nichts zu suchen! Denn ein Arzt - sollte immer IM SINNE des Patienten handeln!


Auch war die Katze gegen Tollwut geimpft, der Titter in einem EU Labor bestimmt worden + die Wartezeit von 3 Monaten danach- eingehalten worden.



Die Katze ist am 8.6. abends in Deutschland eingereist. Fr. Dr. Senczek hat am 9.6. lediglich eine tierärztliche Bescheinigung hinsichtlich er Behandlung der Hautwunde verlangt, um die Katze dann am 10.6. herauszugeben.


Am 10.6. lagen ihr solche Bescheinigungen- wie erwünscht - vor.

Da hat sie es sich aber anders überlegt!

Und brachte auf einmal den Vorwurf des Handels hervor!

Kündigte auch gleich an, ab 11 Uhr nicht mehr erreichbar zu sein + kündigte- per Mail !!! an- bei der EHEMALIGEN Besitzerin, am gleichen Tage noch die Katze einzuschläfern!


Danach ging Frau Dr. in ein langes Pfingstwochendene mit anschließenden 3 Wochen Urlaub !!


Bei einem Verdacht ( der hier rechtlich überhaupt nicht belegbar war !! ) - sollte man zumindest die Abklärung der - in diesem Falle- Besitzverhältnisse abwarten!


Anstatt ein Tier - ohne GRUND !! - umzubringen!


Düsseldorf ist bekannt für die auslands-tierfeindliche Haltung!


Gerade im Januar konnte nur kurzfristig die Tötung mehrere Katzen durch eine andere Fr. Dr. S an diesem Flughafen - durch eine FACHAUFSICHTSbeschwerde- verhindert werden!


Die Zustände in Düsseldorf sind untragbar! Niemand, der ein Problem mit Auslandstieren hat, hat etwas an einer Stelle, an der er ständig mit ebensolchen konfrontieret wird, zu suchen!

Und, wer seinen Beruf dazu mißbraucht, aufgrund von persönlichen Einstellungen und Machtspielchen Leben ( ohne Grund) auszulösche, ist in diesem auch definitiv falsch platziert!

--


Der größte Witz sind allerdings Leute, wie der Verfasser des obigen Textes, der - OHNE DASS IM DIE FAKTETN bekannt sind, sich anmaßt, über einen Vorgang zu berichten!


Es gibt viele Leute, die es nötig haben, laut zu schreien, ohne zu wissen, worüber sie reden! Diese brauchen es, im Mittelpunkt zu stehen! Egal, womit... Traurig nur, wenn sie die Ärmsten der Armen in dieser Welt - die geschundenen Seelen - für ihre Selbstdarstellung mißbrauchen !!!

Ein Blick in den Spiegel wäre mal angebracht...Und vielleicht auch - ein Blick in die Seele....falls überhaupt welche Vorhanden ist...

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Anmerkung TS: Bitte unterscheiden Sie zwischen Einfuhr und Einreise, Besitz und Eigentum.

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