Das auf dem Gnadenhof deutlich mehr Tiere gehalten wurden als angemessen betreut werden konnten, steht außer Frage. Auch, dass die Infrastruktur, Lage und Ausweisung des Geländes nicht geeignet war, mehr als hundert Hunde, Katzen, Pferde, Ziegen, Schweine und andere Tiere in vollem Umfang art- verhaltensgerecht und rechtskonform zu halten, kann nicht geleugnet werden. Es steht überhaupt nicht zur Debatte, dass Familie Bennefeld mit ihrer Form der Tierhaltung gegen eine ganze Reihe von Rechtsvorschriften verstoßen hat, die in der Summe die Teilräumungen durchaus rechtfertigten und sogar notwendig machten. Nicht zuletzt deshalb, weil individuelles, vermeidbares Leiden einer unbestimmten Anzahl von Tieren, zumindest nicht ausgeschlossen werden kann.
Es muss aber debattiert werden, wie es überhaupt zu dem Handlungsbedarf der Behörden kommen konnte, ob die Vorgehensweise bzw. die vorherige Untätigkeit der Behörden rechtskonform, zumindest aber legitim waren/sind, das von Behörden und Tierschützern angestrebte, absolute Tierhaltungsverbot angemessen ist, und ob eine bedingungslose Schuldzuweisung an Familie Bennefeld in einem sozialen Rechtsstaat vertretbar ist. Selbstverständlich trägt Fam. Bennefeld die Hauptverantwortung für ihr Handeln und für die, bis dato nicht hinreichend bewiesenen und dokumentierten Zustände, auf ihrem Gnadenhof. Das ist zumindest aus juristischer Sicht so, sofern keine attestierten psychologisch und juristisch relevanten Diagnosen die Fähigkeit zur vollumfänglichen Verantwortungsübernahme infrage stellen. Trotzdem gibt es eine psychologische Grauzone. Einen Bereich, zwischen juristischer Relevanz und sozialer Lebenswirklichkeit, eine Diskrepanz zwischen besserem Wissen und tatsächlichem Handeln. Wäre es anders, gäbe es weder soziale Brennpunkte, Gewalt in der Ehe oder psychische Erkrankungen wie Bulimie, Anorexia nervosa, den Ödipuskomplex oder entwicklungspsychologisch bedingte Stereotypen.
Für den Sachverhalt/Tatbestand ist es vorerst irrelevant, ob Fam. Bennefeld aus einer eigennützigen, latent kriminellen Energie heraus so viele Tiere aufgenommen hat, zumindest ansatzweise, an einem in Deutschland nicht als Krankheit anerkannten Animal- Hoarding- Syndrom leidet, oder Frau Bennefeld wieder besseren Wissens nicht „NEIN" sagen kann.
Die Fragen sind:
- Ist es in einer sozialen Gesellschaft und einem Staat, der den Tierschutz in der Verfassung verankert hat, vertretbar, die anderen, in den Fall involvierten Parteien stillschweigend aus der Verantwortung zu entlassen?
- Ist es vertretbar, mithilfe juristisch mehr oder minder fragwürdiger, jedoch wenig legitimer Mittel, einen Einzelfall zu behandeln, dessen Grundlagen gesellschaftlicher, sozialer und juristischer Natur sind?
- Ist es vertretbar, dass der Internetpöbel über Foren und Mailverteiler, gedankenlos und bar jedweder gesicherter, bzw. basierend auf einseitiger und manipulativer Information, die Persönlichkeitsrechte der Fam. Bennefeld verletzt?
Aufnahme von Tieren in einer tierheimähnlichen Einrichtung:
- Seitens des Landkreises Diepholz wird Fam. Bennefeld vorgeworfen, Tiere für Dritte in einer tierheimähnlichen Einrichtung aufgenommen und gegen Entgelt vermittelt zu haben. Dieser Vorwurf ist nach Rechtsauffassung von Tierschutz Schattenseiten nicht haltbar. Mit dem Urteil vom vom 23. Oktober 2008 des Bundeverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG 7 C 9.08) ist die „Organisation von Pflegestellen für Tiere in Privatwohnungen nicht erlaubnispflichtig". Das Bundeverwaltungsgericht Leipzig führt in seiner Urteilsbegründung aus, dass sich private Pflegestellen von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen insofern maßgeblich unterscheiden, als Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen für die dauerhafte Aufnahme und Vermittlung vieler Tiere ausgelegt seien. Das Bundeverwaltungsgericht Leipzig führt aber nicht aus, wie viele Tiere einer Art oder Rasse, viele Tiere im Sinne des Urteils sind. Das Bundeverwaltungsgericht Leipzig führt ebenfalls nicht aus, ob und wie viele Tiere einer Art oder Rasse, die sich im Eigentum des Halters befinden, im Sinne des Urteils von solchen Tieren einer Art oder Rasse unterscheiden, die für Dritte aufgenommen, gehalten oder im Auftrag des Eigentümers vermittelt werden - sollen. Frau B. Bennefeld hatte den Antrag auf Zulassung ihres Gnadenhofes als tierheimähnliche Einrichtung gestellt. Einerseits entbehrt der Begriff Gnadenhof einer juristischen Definition und ist demnach nicht erlaubnispflichtig, andererseits ist der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß §11 TSG durch das Veterinäramt des Landkreises Diepholz abschlägig beschieden worden. Folgerichtig handelt es sich auf dem Gnadenhof Momo um die Haltung von Tieren in persönlichem Eigentum der Fam. Bennefeld und die Aufnahme von Tieren für Dritte, in nicht erlaubnispflichtiger Form. Da es sich bei dem Urteil des Bundeverwaltungsgericht Leipzig um ein Grundsatzurteil mit Gesetzescharakter handelt, ist es für alle natürlichen und juristischen Personen, incl. untergeordneter Gerichte, bindend. Der Vorwurf, Fam. Bennefeld habe in rechtswidriger Weise Tiere für Dritte aufgenommen, gepflegt und vermittelt, wäre also nur bei sehr kreativer Auslegung des Urteils vom 23. Oktober 2008 haltbar. Hinzu kommt, dass sich die Bemühungen des Veterinäramtes Diepholz, die Eigentumsverhältnisse zu ermitteln, in recht bescheidenen Grenzen halten. Das Veterinäramt Diepholz hat per 20.04.20111 weder rechtssichere Informationen darüber, wer Eigentümer von Tiberius und Asgard ist, noch sind andere Eigentumsverhältnisse geklärt. Seitens des Veterinäramtes Diepholz ist bis dato nicht geklärt, welche Personen, Vereine und Institutionen, einschließlich Tierschutz Schattenseiten, ihrer Verantwortung möglicherweise nicht gerecht geworden sind. Das sich der (juristische) Vorwurf ausschließlich gegen Fam. Bennefeld richtet, mag juristisch einwandfrei sein, legitim ist er nicht.
Handel mit Tieren/ Handel mit Tieren aus dem Ausland
- Fam. Bennefeld betrieb/betreibt einen Gnadenhof. Der nicht juristischen, aber der sprachgebräuchlichen und allgemeinverständlichen Definition nach einen Hof, zum Zweck der endgültigen Aufnahme im Grunde, nicht mehr vermittelbarer Tiere. Welche Tiere vermittelbar und welche unvermittelbar waren, obliegt in Ermangelung anderslautender, verlässlicher qualifizierter Informationen, allein Fam. Bennefeld. Fam. Bennefeld hat zu keinem Zeitpunkt bestritten, Tiere selbst, eigenverantwortlich und/oder im Auftrag und Namen der jeweils verantwortlichen Tierschutzorganisation, vermittelt zu haben. Bis dato haben sich aber weder die klagenden Behörden noch die Anklagenden aus Tierschutzkreisen, erkennbare Mühe gegeben, zu ermitteln, welche Tiere, aus wessen Eigentum, an wen, zu welchem Preis und unter welchen Umständen vermittelt wurden. Um Fam. Bennefeld einen gewerbsmäßigen und damit gemäß TSG erlaubnispflichtigen Handel mit Wirbeltieren vorwerfen zu können, muss zunächst differenziert werden, wie viele und welche Tiere aus dem Eigentum Dritter, in deren Namen und Auftrag vermittelt, und wie viele und welche Tiere aus dem Eigentum von Fam. Bennefeld, möglicherweise gegen Entgelt, vermittelt wurden. Hierzu gibt es nach Wissen von Tierschutz Schattenseiten keine Ermittlungsaktivitäten. Besondere Aufmerksamkeit und nüchterne Betrachtung gebührt dem Vorwurf des Handels mit Hunden aus dem Ausland. Fam. Bennefeld räumt gegenüber Tierschutz Schattenseiten ein, Tiere (Hunde) aus dem Ausland (EU) aufgenommen zu haben. Darunter waren auch Hunde, deren Weitervermittlung durch Fam. Bennefeld nicht beabsichtigt war, deren Einfuhr durch Tierschutzorganisationen bzw. offiziell als Einreise deklarierter Einfuhr, zum Zweck der Abgabe an Dritte aber gemäß Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG streng untersagt ist. In Bezug auf die Aufnahme von Hunden aus dem Ausland, incl. von Hunden, die gemäß dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG grundsätzlich nicht hätten eingeführt werden dürfen, hat sich Fam. Bennefeld vermutlich einer Strafbarkeit ausgesetzt. Den ermittelnden Behörden muss man aber, zumindest nach üblichem Rechtsempfinden, eine sehr einseitige und zielorientierte Ermittlungsarbeit vorwerfen.
Rechtslage gemäß der Definition des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMLEV) bzw. Vorschriften der EU und landesrechtlicher Bestimmungen der Mitgliedsstaaten:
- Alle Tiertransporte mit einer Gesamtlänge von mehr als 65 Kilometer dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, die über eine entsprechende Genehmigung verfügen.
- Alle Tiertransporte/Einfuhren mit einer Gesamtlänge von mehr als 65 Kilometer müssen vom Versender (Tierschutzorganisation) dem Traces System gemeldet werden.
- Versendende Tierschutzorganisationen bedürfen ggf. der Genehmigung zum Export von Tieren nach Landesrecht.
- Einführende Organisationen bedürfen der Genehmigung zum Import durch das örtliche Veterinäramt.
- Dem Veterinäramt bzw. gleichgestellter Behörden am Versandtort obliegt die Kontrolle der ordnungsgemäßen Erfüllung der rechtlichen Bedingungen (nach Landes- und EU-Recht). Den Veterinärbehörden am Empfansgsort obliegt die Kontrolle der Einhaltung der rechtlichen Bedingungen (nach Landes- und EU-Recht).
Hätten die Behörden im In- und Ausland, die innergemeinschaftliche Vermittlung der Tiere ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß kontrolliert und hätten die involvierten Tierschutzorganisationen die gesetzlichen Bestimmungen beachtet, hätte Fam. Bennefeld die Tiere überhaupt nicht aufnehmen können. Die zuständigen Ministerien und Veterinärbehörden im Ausland haben insofern versagt, als sie geltendes EU-Recht nicht umgesetzt haben. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat versagt, indem es nicht dafür Sorge getragen hat, dass die ihm unterstellten Veterinärämter die Einhaltung geltenden Rechts kontrolliert, bzw. dessen Nichteinhaltung nicht geahndet haben. Die Veterinärbehörden, in diesem Fall das Veterinäramt Diepholz hat versagt, indem es seinen gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt hat. Hätten die involvierten Tierschutzvereine die Tiere nicht in vermeintlich rechtswidriger Form aus- bzw. eingeführt und in ebenso rechtswidriger Form vermittelt, hätte das Veterinäramt Diepholz die Aufnahme dieser Tiere durch Fam. Bennefeld schon im Vorfeld untersagen bzw. verhindern können.
Selbstverständlich ist Fa. Bennefeld in juristischem Sinne schuldig, rechtswidrig aus dem Ausland eingeführte Hunde aufgenommen und teilweise vermittelt zu haben. Ebenso selbstverständlich schuldig, zum Teil in juristischem Sinne, zum Teil nur im Sinne eines gesunden Rechtsempfindens, sind das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, das Veterinäramt Diepholz und selbstverständlich die involvierten Tierschutzvereine. Das keine Dienstaufsichts- bzw. Fachaufsichtsbeschwerden gegen die involvierten Behörden und keine Ermittlungen gegen die involvierten Tierschutzvereine angestrengt werden/wurden, wiederspricht nicht nur einem gesunden Gerechtigkeitsempfinden, es verschafft diesen und anderen Tierschutzvereinen auch die illegitime Sicherheit, die nächste Pflegestelle ungestraft überladen und Tiere illegal importieren und vermitteln zu können.
Das bei der Räumung des Grundstücks in Varrel auch aus dem Ausland stammende Hunde sichergestellt wurden, die gemäß Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG überhaupt nicht hätten eingeführt werden dürfen und deren Vermittlungschancen verschwindend gering sind, wird nicht weiter verfolgt. Das die Person bzw. der Tierschutzverein der diese Hunde einführte aber bis dato nicht ermittelt und die Einfuhren nicht rechtlich verfolgt werden, hat möglicherweise noch rechtliche Konsequenzen für das Veterinäramt Diepholz. Hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des Veterinäramtes Diepholz und der zuständigen Staatsanwaltschaft wäre es angebracht, mit Fam. Bennefeld zu kooperieren und die eindeutig rechtswidrigen Einfuhren zu verfolgen und zu ahnden. Selbstverständlich handelt es sich hierbei um zwei unterschiedliche Rechtsverstöße und unterschiedliche Verfahren, trotzdem entsteht der Eindruck, als würde hier mit zweierlei Maß gemessen. Wenn angeblich alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, warum soll dann eine Person juristisch verfolgt werden, weil sie Hunde, deren Gefährlichkeit gemäß Gesetzestext unwiderruflich vermutet wird, aufgenommen hat, die Person, die diese Hunde einführte und rechtswidrig an Dritte abgegeben hat, dagegen straffrei ausgehen?
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
- Fam. Bennefeld hat eindeutig gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Und zwar insofern, als Infrastruktur und Grundfläche des Anwesens nicht ausreichend und in jedem Fall geeignet waren, alle Tiere, insbesondere der Hunde, ihrer Rasse und individuellen Disposition gemäß unterzubringen und zu beschäftigen. Ferner hat Fam. Bennefeld insofern gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, als sie bei mehr als 100 Hunden außerstande sein musste, die Bedingungen der Tierschutz-Hundeverordnung zu erfüllen. Das ist unbestreitbar, wird von Fam. Bennefeld nicht bestritten und bedarf daher keiner weiteren Beweisführung. Strittig ist aber die Frage, ob und welches Tier tatsächlich in erheblichem Maße unter den Unterbringungsbedingungen gelitten hat. Das einzelne Tiere, die in Gruppen gehalten, und die, die einzeln oder paarweise gehalten wurden, Stress hatten, ist unbestreitbar. Dass der Stress aber dauerhaft und/oder erheblich und somit im Sinne des Tierschutzgesetzes relevant war, ist bis dato unbewiesen. Bis heute gibt es für keinen der beschlagnahmten Hunde eine, durch eine qualifizierte Person durchgeführte Verhaltensanalyse, die durch die Haltung bedingte Verhaltensstörungen belegen würde. Nach Informationsstand von Tierschutz Schattenseiten gibt es bis heute auch noch keine juristisch verwertbaren Belege, die gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. physische Schäden bei nur einem der Tiere dokumentieren. Tatsächlich gibt es nur eine Fülle von Tatsachenbehauptungen von Frau Dr. Eisenack, die nach Kenntnisstand von Tierschutz Schattenseiten von keinem unabhängigen Tierarzt gestützt werden, für die es keine Laborergebnisse gibt, die einander teilweise widersprechen und die, wie im Fall Tiberius, recht unglaubwürdig sind. Wenn die Zustände auf dem Gnadenhof Momo so gravierend waren, das für die Tiere Gefahr im Verzug war, die die Zwangsräumung rechtfertigte und ein absolutes Tierhalteverbot rechtfertigen soll, warum wurden die Vorwürfe dann bis heute nicht in beweissichernder Qualität untermauert und dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Rechtsbeistand von Fam. Bennefeld zugänglich gemacht? Bis jetzt ist nur anhand von Fotomaterial bewiesen, das die Hunde, die bei der ersten Räumung über mehrer Stunden in der Diele eingesperrt waren, in dieser Kot abgesetzt und verteilt haben, in den Schweinestall zu wenig Tageslicht einfällt, der Mist im Pferdeunterstand zu hoch war, es eindeutig zu viele Hunde waren, die Hunde nicht versteuert und versichert waren, die Ziegen keine Ohrmarken hatten/haben, Frau Bennefeld bei dem ersten Räumungstermin einige Tiere erfolgreich versteckt hat und das es auf dem Grundstück katastrophal aussah.
Verpasste Prävention
Vorausgesetzt, auf dem Gnadenhof Momo sind Tiere, gleichgültig aus welcher Sichtweise und in welcher Intensität, tatsächlich durch vermeidbares Leiden zu Schaden gekommen, muss sich jeder kritikfähige Mensch fragen, wie es dazu kommen konnte. Das Fam. Bennefeld in gewisser Weise versagt hat, steht überhaupt nicht zur Diskussion. Fam. Bennefeld lebt aber nicht weitab jeder Zivilisation und auch nicht außerhalb des Wirkungsbereichs rechtsstaatlicher Grundsätze. Ebenso wenig hat sie die Tiere irgendwo gestohlen, gezüchtet, oder sie sich anderweitig, auf unkontrollierbaren Wegen verschafft. Fast sämtliche Tiere sind ihr von Privat und von Tierschützern bzw. Tierschutzorganisationen übereignet oder in Pflege gegeben worden.
- Herr und Frau Bennefeld wurden beide, in der Vergangenheit, mit einem, teilweise befristeten, Tierhalteverbot belegt. Trotzdem konnten sie mit einer Anzahl Tiere in einen anderen Amtsbezirk übersiedeln, ohne das dies behördlicherseits überhaupt zur Kenntnis genommen wurde. Zum Vergleich: Als Halter eines Hundes, der nach Landeshundeverordnungen oder Landeshundegesetzen als besonders oder unwiderruflich gefährlich gilt, ergeht bei einem Umzug des Halters automatisch eine Meldung an das für den neuen Wohnort zuständige Ordnungsamt bzw. gleichgestellte Behörden. Nicht so bei möglichen oder erwiesenen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Versagen der Gesetzgebung.
- Für alle Wohnungen, Gewerbegrundstücke u.ä. gilt in Deutschland, dass die Haltung einer Tierart aufgrund verschiedener Rechtsvorschriften, untersagt werden kann, wenn sie quantitativ das ortsübliche Maß überschreiten und dadurch eine, wie auch immer geartete Belästigung entsteht. Laut Frau Dr. Eisenack hat das Bauamt des Landkreises Diepholz die Höchstzahl der Hunde, die auf dem Grundstück in Varrel gehalten werden dürfen, aus Gründen des Geräusch -Immissionsschutz auf maximal 5 bis 7 Hunde beschränkt. Das Bauamt des Landkreises Diepholz hätte demnach schon vor Jahren die Reduzierung des Hundebestandes auf 5 bis 7 Tiere verlangen und die Einhaltung dieser Auflage durch das Veterinäramt kontrollieren lassen können. Spätestens durch die Besuche von Dr. Rieder vom Veterinäramt Diepholz, Mitte Februar und Mitte März 2010 war dem Landkreis bekannt, das zu dieser Zeit bereits 23 Hunde, also mehr als 200% über der Höchstgrenze, auf dem Grundstück der Fam. Bennefeld gehalten wurden. Hätten die Behörden also ihre Amtspflicht erfüllt, hätte Fam. Bennefeld nie so viele Tiere halten können und die Räumung, wie auch die gegenwärtig anhängenden Verfahren, wären überflüssig gewesen. Wenn es durch die Tierhaltung der Fam. Bennefeld also tatsächlich zu vermeidbarem Leiden von Tieren gekommen ist, dann erfüllt die Untätigkeit des Landkreises, zumindest aus moralischer Sichtweise, den Tatbestand der Tiermisshandlung durch Unterlassung.
- Der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 26.05.2008 (Az.: 2 S 1025/06) entschieden, dass Pflegestellen die Hunde für Tierschutzvereine aufnehmen, als Halter anzusehen und somit zur Abgabe der Hundesteuer verpflichtet sind. Dies gilt auch dann, wenn der Tierschutzverein selbst von der Hundesteuer befreit ist. Hätten sich die Tierschutzvereine, die Hunde bei Fam. Bennefeld in Pflege gegeben haben, seriös verhalten und für ihre Tiere die Befreiung von der Hundesteuer beantragt, wäre auch dadurch die Anzahl der Hunde auf ein rechtskonformes Maß beschränkt geblieben.
Der Fall Gnadenhof Momo lässt erhebliche Zweifel an der Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze ebenso aufkommen, wie an dem Zivilisierungsgrad unserer Gesellschaft. Von offizieller Seite her wird einseitig oder überhaupt nicht ermittelt, Behauptungen werden teilweise scheinbar nicht durch Beweise untermauert, Beweise nicht an die zuständigen Dienststellen oder andere Berechtigte weitergeleitet, Zeugen gegenüber der teilweise hervorragende Pflegezustand von Tieren zugegeben, wenig später ein angeblich mangelhafter Zustand der selben Tiere publiziert. Anwälten, Staatsanwälten und Gerichten werden, sich augenscheinlich, unterscheidende Akten zur Verfügung gestellt, Anträge werden teilweise nicht bearbeitet unsw. Manchen Zeugen wird blind alles geglaubt, andere Zeugen werden überhaupt nicht gehört. Diese Aufzählung ließe sich noch seitenweise fortsetzen.
Auf der anderen Seite steht ein Klientel, allzeit nur das Schlechte glaubender Tierschützer, die sich in Foren, Blogs und Mailverteilern gebärden, wie der mittelalterliche Pöbel bei einer Hexenverbrennung. Wahrgenommen und zur ultimativen Wahrheit erklärt wird nur das, was unabhängig seiner Überprüfbarkeit und seines möglicherweise manipulativen Charakters, von wem auch immer, ins Netz gestellt wird. Nach dem Motto: „Wenn ich nur ständig wiederkäue, was schon 10 Leute vor mir behauptet haben und voraussichtlich noch 1000 Leute glauben werden, muss es richtig sein".
Sicher ist bis jetzt nur:
- Familie Bennefeld hatte zu viele Tiere und hat damit gegen einige Rechtsvorschriften verstoßen.
- Die vorangegangene und aktuelle Untätigkeit der Behörden, sowie deren aktuelle Vorgehensweise, ist in höchstem Maße diskussionswürdig.
- Sehr viele Diskussionsbeiträge in Foren, Blogs und auf Internetseiten verstoßen massiv gegen geltendes Recht.
Wie auch immer das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen Fam. Bennefeld auch ausgehen wird, es wird voraussichtlich noch etliche weiterer Verfahren nach sich ziehen. Auf öffentlicher Seite könnten das Verfahren wegen Untätigkeit im Amt, Tiermisshandlung durch Unterlassung, Verstößen gegen Verfahrensordnung, uneidlicher- oder eidlicher Falschaussage oder versuchten Prozessbetrug sein. Diverse Ermittlungen sind schon jetzt anhängig.
Auf zivilrechtlicher bzw. strafrechtlicher Seite sind Verfahren wegen Hausfriedensbruch, falscher Tatsachenbehauptungen, Verleumdung, Übler Nachrede u.ä. zu erwarten.
Ironie an dieser Geschichte:
Wenn Fam. Bennefeld das Geld für die vorläufigen Anwalts- und Gerichtskosten aufbringen kann, wird sie sich mit großer Wahrscheinlichkeit von den zu erwartenden Schadensersatzleistungen und Abmahnkosten, einen sehr großen Hof und Hunderte von Tieren leisten können.
Tierschutz Schattenseiten missbilligt die Art und Weise der Tierhaltung, wie sie auf dem Gnadenhof Momo, als erwiesen, zu erachten ist. Das legitimiert aber weder die Vorgehensweise der Behörden und der Justiz, noch das strafbare Internetmobbing durch den Teil der Tierschützer, der die angeprangerten Zustände verteufelt, tatsächlich schlimmere Zustände im Ausland aber als vorbildlichen Tierschutz heiligt. Schließlich sind Haltungen von bis zu 500 Hunden pro Person, auf Geländen ohne Strom und Wasser im Ausland ganz normal und „Hilfe dringend erforderlich".
| < Zurück | Weiter > |
|---|







vielen Dank für Ihren Beitrag.
[Wir wissen nicht, wie Skippy vorher gelebt hat und kennen auch hier nur die Berichte aus der Zeitung. Wir könnten uns aber vorstellen, daß er in seinem vorherigen Zuhause auf diesem Gnadenhof, wo er ja jahrelang lebte, sich gut zurechtfand und sicher auch Artgenossen hatte, an denen er sich orientieren konnte.]
Die Sehkraft ist bei Caniden tatsächlich nicht maßgebend für die Orientierung. Auf dem Hof von Fam. Bennefeld dürfte er sich erfahrungsgemäß tatsächlich sehr gut zurechtgefunden haben. Inzwischen müsste er sich aber auch im TH- Lindern zurechtfinden, wodurch die Meldung, er könnte wieder sehen, kritisch zu interpretieren ist.
[Als dann Spenden gesammelt wurden für diese Operation waren wir voller Hoffnung. Vielleicht würde der Skippy bald wieder sehen können... ein neues Leben würde beginnen. Wir hofften so sehr für ihn.
Was wir aber nicht verstehen konnten, war die lange Zeit, in der erst einmal gar nichts geschah. Man ließ den blinden Hund ein halbes Jahr lang in diesem Tierheimzwinger sitzen und nichts passierte. Spenden wurden gesammelt. Braucht es da ein halbes Jahr, um die Kosten für so eine Operation zusammen zu bekommen?
Das können wir uns schwerlich vorstellen. Eine Aufstellung des Spendenstandes ist ja auf der Internetseite des Tierheims leider nie veröffentlicht worden. ]
Dass so lange mit der angeblich erfolgversprechenden OP gewartet wurde, ist auch aus Sicht der Redaktion unverständlich. Nach den uns vorliegenden Gerichtsunterlagen lässt sich das TH- Lindern die Versorgung der sichergestellten Hunde mit € 10,- pro Tag und Hund vergüten. Multipliziert mit den 97 Hunden aus der ersten Sicherstellung macht das einen netto- Tagesumsatz von € 970,-. Die Grunduntersuchung und die anschließende OP hätte also schon nach wenigen Tagen terminiert werden können. Der von Ihnen kritisierte Spendenaufruf war demnach sogar überflüssig.
Grundsätzlich ist die ausführende Behörde für die Versorgung, angemessene Unterbringung und medizinische Betreuung sichergestellter Tiere verantwortlich. Sofern sich herausstellen sollte, dass Skippy's Sehkraft tatsächlich operativ wieder hergestellt werden konnte, werden wir nach Zugang der entsprechenden Gerichtsunterlagen die Möglichkeiten prüfen, Strafanzeige gegen den Landkreis Diepholz wegen Tiermisshandlung durch Unterlassung zu erstatten.
Es sollte nicht sein, dass Privatpersonen wegen Unterlassung Konsequenzen drohen, verantwortlichen Dienststellen dagegen nicht.
Ich verfolge die Zeitungsberichte und auch diese Diskussion hier mit großem Interesse.
Wir hatten damals aus der Zeitung von dem blinden Hund Skippy erfahren. Meine Tochter sagte damals zu mir: "Mama, der arme blinde Hund. Wie muss er sich in einer völlig fremden Umgebung fühlen. Dann noch im Tierheimzwinger. Wie schrecklich muss das für den armen Kerl sein, er kann sich ja gar nicht orientieren und weiß nicht, was mit ihm geschieht."
Wir wissen nicht, wie Skippy vorher gelebt hat und kennen auch hier nur die Berichte aus der Zeitung. Wir könnten uns aber vorstellen, daß er in seinem vorherigen Zuhause auf diesem Gnadenhof, wo er ja jahrelang lebte, sich gut zurechtfand und sicher auch Artgenossen hatte, an denen er sich orientieren konnte. Von den restlichen Umständen einmal abgesehen, stellen wir uns vor, daß ein blinder Hund dort seine Wege kannte und sich sicher fühlte.
Erst nachdem meine Tochter diesen Gedanken geäußert hatte, begann ich mir vorzustellen, wie das nun wohl für den armen Hund sein mag. Alles so fremd. Ein fremder Zwinger, fremde Menschen. Und er versteht es ja nicht.
Als dann Spenden gesammelt wurden für diese Operation waren wir voller Hoffnung. Vielleicht würde der Skippy bald wieder sehen können... ein neues Leben würde beginnen. Wir hofften so sehr für ihn.
Was wir aber nicht verstehen konnten, war die lange Zeit, in der erst einmal gar nichts geschah. Man ließ den blinden Hund ein halbes Jahr lang in diesem Tierheimzwinger sitzen und nichts passierte. Spenden wurden gesammelt. Braucht es da ein halbes Jahr, um die Kosten für so eine Operation zusammen zu bekommen?
Das können wir uns schwerlich vorstellen. Eine Aufstellung des Spendenstandes ist ja auf der Internetseite des Tierheims leider nie veröffentlicht worden.
Aber nun endlich wurde er operiert. Aber wir waren geschockt, als wir dann die Zeitung lasen und das Foto sahen. Dieser arme angespannte Hund, dessen nun operiertes Auge völlig unnatürlich irgendwo nach rechts oben ins Nichts blickt. Der angespannte Mensch daneben, der den Hund so ohne jeden sichtbaren Bezug an der Leine hält.
Dieses Foto stahlt nichts von liebevoller Zuwendung und Beziehung zu dem Hund aus. Es zeigt weder einen "lächelnden" Skippy, noch einen lächelnden, zugewandten Betreuer.
Aber die Zeitung jubiliert, als wäre der Hund neugeboren.
Nein, das ist bis jetzt alles nur heiße Luft für uns.
Nun sollen Nachuntersuchungen klären, ob er außer Schemen, die ihn irritieren, noch mehr sehen wird. Da fragt man sich, ob das eine gute Prognose ist und ob Fachärzte diese nicht hätten von Anfang an stellen können.
Wir sind Laien. Aber wir haben ein großes Mitgefühl für diesen Hund.
Ich sage es ganz offen, bevor der Hund nun den Rest seines Lebens nicht identifizierbare Schemen sieht, die ihn eher beeinträchtigen und irritieren, denn seine Lebensqualität verbessern, wäre es aus tierschützerischen Gesichtspunkten besser gewesen, das arme Tier so zu lassen. Der Hund scheint ja von Geburt an nie etwas gesehen zu haben?
Tut man dem Hund wirklich einen Gefallen mit so einer Operation, deren Ergebnis bisher alles andere als gut einzustufen ist, wenn man Bericht und Foto glauben mag?
Oder stellt sich das Tierheim hier einfach nur in ein gutes Licht?
Wir verfolgen Skippy´s Schicksal weiterhin und beten für ihn, daß er nun nicht den Rest seines Lebens, Schemen sehend, die sein Gehirn gar nicht verarbeiten kann, in einem Tierheimzwinger sitzen muss.
Wir wünschen uns von Herzen einen glücklichen Skippy. Aber der Zeitungsbericht hat uns alle zuiefst erschreckt und traurig gestimmt.
Mit besten Grüßen
Familie Wiener
[Nach wie vor ist mir unverständlich, wie denn der Gnadenhof Momo respektive Familie Bennefeld für einen nicht operablen Hund – denn dies möchten Sie/sie ja nunmehr implizieren – einen Spendenaufruf tätigt für eine Operation bzw. 2 Operationen, die dem Hund wieder zur Sehkraft verhelfen könnte – durchführen konnte? ]
War es denn so? Nach Auskunft von Frau Bennefeld war die Seite nicht auf Frau oder Herrn Bennefeld registriert und der Spendenaufruf auch nicht durch sie autorisiert. Ob dies tatsächlich zutrifft, kann ich heute nicht mehr feststellen.
[Es kann natürlich sein, dass dem jeweiligen Spendenaufrufer der Verbotscharakter eines Spendenaufrufes für eine nicht durchführbare Operation eines Tieres gar nicht bekannt ist oder aber der Spendenaufrufer so aufs Gratewohl eine Summe ansetzt, die ihm persönlich für eine solche Operation akzeptabel erscheint um im Vorfeld abzuklären, ob überhaupt die finanziellen Mittel ausreichen würden um eine solche Operation durchzuführen. Wie wir sehen, gibt es der Möglichkeiten gar viele. So gesehen würde es dann zukünftig sinnvoll sein bei Spendenaufrufen anzugeben, dass es sich bei dem Betrag um eine Schätzung einer willkürlichen Person handelt. ]
Da bin ich Ihrer Ansicht. Erfahrungsgemäß wird aber sehr viel um Spenden für Operationen geworben, die nicht durchgeführt werden, unmöglich oder überflüssig sind. Wer sicher gehen will, sollte prinzipiell nur spenden, wenn mindestens zwei konkrete Kostenvoranschläge vorliegen und auch dann nur an den behandelnden TA überweisen.
[Sollte jedoch – und wir gehen ja gerade mal von diesem Hund Skippy aus – der Fam. Bennefeld/Gnadenhof Momo Gutachten vorliegen, die eindeutig die nicht Operabilität der Augen des Hundes Skippy wiederspiegeln – (so habe ich Ihre Aussage jedenfalls verstanden, dass zumindest 2 Tierärzte diagnostischerseits zu einem negativen Ausgang – sprich keine Verbesserung der Sehkraft des Hundes Skippy – kamen) so wäre es doch sicherlich ein Leichtes für Sie/sie diese Dokumente hier einzustellen. ]
Diese Dokumente würde ich aus rechtlichen Gründen nicht einstellen. Ich habe Fam. Bennefeld aber gebeten, mir die Anschriften der betreffenden Tierärzte mitzuteilen und diese, sofern Fam.Bennefeld Auftraggeber war, von der Schweigepflicht zu entbinden. Allerdings müssten diese Tierärtzte, vorausgesetzt, sie diagnostizierten eine Inoperabilität, den Fehler auch zugeben.
[Was die Bilder des Hundes Skippy jedoch belegen ist, dass auf seinem rechten Auge die Sehkraft nicht gegeben ist (Linsentrübung) auf seinem linken Auge, welches ja vor kurzem operiert wurde, die Linsentrübung nicht mehr existent ist. ]
Das ist fachlich so nicht haltbar. Eine Linsentrübung ist nicht zwingend gleichbedeutend mit einer Blindheit. Das die Linsentrübung nicht mehr existiert bedeutet noch lange nicht, dass die Sehkraft wieder hergestellt ist. Es gibt Fotos von Skippy, auf denen keinerlei Linsetrübung erkennbar ist, dennoch war er zum Zeitpunkt der Aufnahme blind.
Frau Bader, ich bin ausschließlich an der Wahrheit interessiert. Deshalb werde ich mich auch nicht dazu hinreißen lassen, Anschuldigungen ungeprüft und ohne jede Beweiskraft so stehen zu lassen und irgendjemanden aufgrund eines subjektiven Eindrucks zu ver- oder beurteilen.
Selbst wenn ein unabhängiger TA die Wiederherstellung von Skippy's Sehkraft bestätigt, lässt sich daraus nicht zwingend ableiten, dass Fam. Bennefeld tatsächlich wusste, das eine OP erfolgreich sein würde und auch nicht, dass der Spendenaufruf im Auftrag oder mit Billigung von Fam. Bennefeld ins Netz gestellt wurde. Das käme vor keinem Gericht durch und auch nicht bei mir.
inwieweit Zeitungsartikel und Bilder bemerkenswert oder aufschlussreich sind oder nicht können wir alle jeden Tag in der Tagespresse beurteilen.
Nach wie vor ist mir unverständlich, wie denn der Gnadenhof Momo respektive Familie Bennefeld für einen nicht operablen Hund – denn dies möchten Sie/sie ja nunmehr implizieren – einen Spendenaufruf tätigt für eine Operation bzw. 2 Operationen, die dem Hund wieder zur Sehkraft verhelfen könnte – durchführen konnte?
Hier muss dann zukünftig Otto-Normalverbraucher, denn dieser spendet ja bekanntermaßen, erst einmal ein Gutachten und eine ungefähre Kostendotierung des wahrscheinlich behandelnden Tierarztes einfordern um abwägen zu können, ob eine Spende überhaupt sinnvoll ist, da ja davon ausgegangen werden muss – schlussfolgernd aus Ihrem/ihrem Kommentar - dass dem Spendenaufrufer zum Zeitpunkt des Spendenaufrufes gar nicht bekannt ist, ob eine Operation Erfolg bringen würde oder aber nicht. Ob da nicht die jeweilige Gutachteneinforderung die Spendenhöhe bei Weitem überschreitet sei mal ganz nach hinten als weitere Überlegung angestellt. Sicherlich wäre es der Transparenz irgendwelcher OP-Spendenaufrufe zukünftig dienlich, wenn entsprechende Atteste/Gutachten inkl. geschätzte Kostendotierung des behandelnden Tierarztes dem Spendenaufruf beigefügt würden mit anschließender Aufstellung der eingegangenen Spendengelder und der bezahlten Tierarztrechnungen.
Gleichzeitig stellt sich mir auch die Frage im Zusammenhang mit dem Hund Skippy, wie denn der Gnadenhof Momo respektive Fam. Bennefeld eine voraussichtlich Kostenbelastung von 2000 Euro für die Operationen ansetzen konnte ohne vorab den Sinn oder Unsinn einer solchen Operation abzuklären?
Es kann natürlich sein, dass dem jeweiligen Spendenaufrufer der Verbotscharakter eines Spendenaufrufes für eine nicht durchführbare Operation eines Tieres gar nicht bekannt ist oder aber der Spendenaufrufer so aufs Gratewohl eine Summe ansetzt, die ihm persönlich für eine solche Operation akzeptabel erscheint um im Vorfeld abzuklären, ob überhaupt die finanziellen Mittel ausreichen würden um eine solche Operation durchzuführen. Wie wir sehen, gibt es der Möglichkeiten gar viele. So gesehen würde es dann zukünftig sinnvoll sein bei Spendenaufrufen anzugeben, dass es sich bei dem Betrag um eine Schätzung einer willkürlichen Person handelt.
Sollte jedoch – und wir gehen ja gerade mal von diesem Hund Skippy aus – der Fam. Bennefeld/Gnadenhof Momo Gutachten vorliegen, die eindeutig die nicht Operabilität der Augen des Hundes Skippy wiederspiegeln – (so habe ich Ihre Aussage jedenfalls verstanden, dass zumindest 2 Tierärzte diagnostischerseits zu einem negativen Ausgang – sprich keine Verbesserung der Sehkraft des Hundes Skippy – kamen) so wäre es doch sicherlich ein Leichtes für Sie/sie diese Dokumente hier einzustellen.
Somit könnten allen Widersachern widersprochen werden, was doch ganz im Sinne der Fam. Bennfeld/ Gnadenhof Momo wäre.
Sollte dann wiederum ein Gegengutachten beweisen, dass die Sehkraft des Hundes Skippy durch die entsprechende Operation, die in dem der Fam. Bennefeld/Gnadenhof Momo vorliegenden Gutachten als irrelavant (also nicht die Sehkraft wiederbringende Operation) bezeichnet wurde, doch wieder hergestellt werden konnte, so würde es doch sicherlich im Sinne der fürsorgenden Familie Bennefeld/Gnadenhof Momo sein, dass sie dann wiederum den zuvor konsultierten und begutachtenden Tierarzt zur Rechenschaft ziehen könnte, da dieser ja dann eine Fehldiagnose abgegeben hätte . Dies alles nur als Überlegung in den Raum geworfen.
Dass mir als Privatperson eine Konteneinsicht in die Konten der Fam. Bennefeld/Gnadenhofes Momo nicht möglich ist, ist jeder natürlichen Person hinlänglich bekannt.
Was die Bilder des Hundes Skippy jedoch belegen ist, dass auf seinem rechten Auge die Sehkraft nicht gegeben ist (Linsentrübung) auf seinem linken Auge, welches ja vor kurzem operiert wurde, die Linsentrübung nicht mehr existent ist.
Natürlich stelle ich Ihnen anheim nun zu antworten, dass sicherlich eine Bearbeitung des Bildmaterials respektive des Zeitungsartikels meinerseits oder vorab schon durch die Presse respektive des Tierheims durchgeführt wurde.
MfG
Maria Bader
die Bilder und Zeitungsartikel sind bemerkenswert, aufschlussreich sind sie leider nicht.
Nachdem Frau Dr. Lund im Fall von Tiberius gleich mehrere Diagnosen gestellt hat, die nach medizinischem und wissenschaftlichen Wissensstand, als auch aufgrund labortechnischen Verfahrenstechniken nicht hätten gestellt werden können, messe ich der Aussage von Frau Dr. Lund keine weitere Bedeutung bei.
Das Skiyppy auf einem Auge wieder mäßig sehen kann ist möglich. Als Tatsache werde ich es aber erst anerkennen, wenn ein entsprechendes Gutachten eines qualifizierten Tierarztes vorliegt. Soweit Ihnen entsprechende Gutachten und Rechnungen des Operateurs vorliegen, bitte ich Sie, mir diese in Kopie zukommen zu lassen.
Frau Bennefeld gibt an, dass verschiedene Tierärzte eine Augenoperation als wenig erfolgversprechend eingeschätzt hätten. Falls das zutrifft, ist Frau Bennefeld kaum ein Vorwurf zu machen. Der Spendenaufruf spricht zwar eindeutig gegen Fam. Bennefeld, die Schlussfolgerung, Fam. Bennefeld hätte gewusst, dass eine OP erfolgversprechend war ist zwar naheliegend, aber nicht zwingend. Und selbst wenn, fehlt der Nachweis, dass tatsächlich Spenden eingegangen sind, welche die OP ermöglicht hätten.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie sich auf rechtlich sehr dünnem Eis bewegen, wenn Sie aufgrund von Zeitungsartikeln und ungeprüften Aussagen Dritter, Tatsachenbehauptungen aufstellen.
Bemerkenswert ist das Foto der Katzenquarantäne im TH- Lindern. "Eine Holzvertäfelung in einer Quarantänestation"! Wer hat denn so etwas genehmigt? Die Holzvertäfelung ist ein idealer Lebensraum für Parasiten und Viren. Nur ein Fall von Parvovirose und die Quarantänestation müsste für mindestens 6 Monate gesperrt werden.
[URL=http://s7.directupload.net/file/d/2513/2l9vegf6_jpg.htm][IMG]http://s7.directupload.net/images/110503/temp/2l9vegf6.jpg[/IMG][/URL]
so, die Sulinger-Zeitung hat heute über die erfolgreiche OP des 1. Auges berichtet einschließlich Fotos (der Artikel ist nicht oneline zu finden):
[url=http://s1.directupload.net/file/d/2513/mqxlyszy_jpg.htm][img]http://s1.directupload.net/images/110503/temp/mqxlyszy.jpg[/img][/url]
[url=http://s7.directupload.net/file/d/2513/bgy9l262_jpg.htm][img]http://s7.directupload.net/images/110503/temp/bgy9l262.jpg[/img][/url]
Sicherlich ist es eine Sache, zu viele Tiere aufzunehmen und die Betreuung wie auch immer zu gestalten...... die Beschlagnahmung hat ja die Betreuungsumstände offen gelegt.....
eine andere Sache ist z.B. sicherlich, einem Hund nicht die adäquate Versorgung angedeihen zu lassen obwohl man darum weiß, dass der Hund durch die entsprechenden Operationen seine Sehkraft hätte zurückerlangen können.
MfG
Maria Bader
Erstaunlich in diesem Zusammenhang auch, dass der überwiegende Teil der Tiere doch recht jung ist und dass es ja auch zahlreiche Welpen gab direkt nach der Beschlagnahmung. Sicherlich ein Schelm der dabei Böses denkt. Jeder in Deutschland lebende der irgendwie im Tierschutz tätig ist, hat Nachbarn und es meist bekannt, dass derjenige sich für irgendwelche Tiere engagiert. Trotzalledem findet dieser nicht ständig neue Tiere morgens am Zaun vor. Für den Zustand bei Familie Bennefeld ist einzig und alleine Familie Bennefeld verantwortlich und sie kann die Schuldfrage nicht auf andere abladen. Diese Schuld der nicht adäquaten Versorgung der Tiere hat sie selbst zu tragen und aus diesem Grunde haben sie schier gar nichts im Tierschutz zu suchen. Was Familie Bennefeld treibt ist kein Tierschutz und da gibt es auch schier gar nichts Schönzureden oder Abzuwälzen. Es gilt nicht, wie hier versucht wird, die Täter zu schützen und aus ihrer Schuld herauszuholen sondern es gilt die Opfer vor solchen Haltungsbedingungen zu schützen.
Ich wünsche mir, dass das Gericht ein lebenslanges Tierhaltungs- und Tierbetreuungsverbot für Familie Bennefeld ausspricht.
Meines Wissens hat Fam. Bennefeld persönlich nie Hunde direkt aus dem Ausland importiert, sondern lediglich Nothunde aufgenommen, die vorher von anderen Organisationen/Privatpersonen über ein oder mehrere Grenzen transportiert wurden. ]
Das sehen Sie absolut richtig. Fam. Bennefeld hätte sich strafbar bzw. haftbar gemacht, wenn sie bereits vor der Aufnahme der Tiere gewusst hätte, dass diese in nicht rechtskonformer Weise eingeführt wurden. Umso schwerer wiegt, dass sich die Behörden bis dato nicht um eine Eigentümerfeststellung bemüht und sich die Eigentümer nicht bei den Behörden gemeldet haben. Im Umkehrschluss bedeutet dies, das die Behörden ihre Aufgabe nicht zufriedenstellend wahrnehmen und das die betreffenden Tiere mit größter Wahrscheinlichkeit tatsächlich in rechtswidriger Form eingeführt wurden.
Ich möchte Fam. Bennefeld damit nicht in Schutz nehmen, aber Fair Play und Wahrung öffentlicher Interessen incl. Staatsziel Tierschutz geht anders.
Meiner Meinung nach kann nur der Gesetzgeber diese Problematik lösen indem er endlich mal tätig wird und Privatpersonen solche "Tierschutzimporte" welche keine sind verbietet.
Sollte man An/Ab und Ummeldung von Hunden/Tieren ebenso handhaben wie bei Kraftfahrzeugen so das immer jemand im vollem Umfang verantwortlich ist.
Jemand der Wert auf ein Tier legt macht dies aus freien Stücken.
(Würde dies nebenbei auch das Problem mit ausgesetzten Tieren lösen. Soll dann Müller,Meier oder Schulze mal erklären warum sein Hund an der Autobahn läuft während er auf Mallorca ist).
Auf irgendeine Art der Einsicht wird man bei den importierenden Kaffeekränzchen vergeblich warten.
Fehlt ihnen vollkommen die Sicht dafür das sie mit ihren Massentransporten per Eimerkette versuchen die Nordsee leerzuschöpfen.
Verlagert man die Probleme aus dem Ausland 1:1 nach Deutschland. Für die Tiere stellt es keine wirkliche Verbesserung da (ganz im Gegenteil müssen diese noch dilettantische Transporte ertragen wenn sie dann überleben) und verbrennt man Geld welches vor Ort wirklich helfen könnte.
Da werden in Foren per Gruppenzwang jedem Lieschen Tiere aufgedrängt welche selbstverständlich alle völlig problemlos und dankbar sind und ist es dann nicht so bzw. fressen die TA Kosten die letzten Reserven muss dieses Tier schnellstens wieder weg..
Selbsternannte "Supertierschützer" ordern einen kompletten Wurf Katzen aus Italien wohlgemerkt.
Nachdem diese armen Tiere dann fast 20 Std. Transport hinter sich haben und wirklich dringlichst versorgt werden müssten ruft dann "Supertierschützer" zwei Stunden vor ihrer Ankunft an fragt nach deren Farbe und verweigert die Annahme da schwarz/graue hat er genug.
Wohin jetzt mit diesen Tieren ? Zurück ?
Jedes Tierheim in Deutschland wird sich bedanken würde man diese Tiere dorthin bringen und die Annahme ablehnen.
Internetpöbel ? Das ist noch das erschreckendste dabei.
Der größte Teil dieser Leute welche jetzt am lautesten Anklagen haben selbst ohne Sinn und Verstand dort abgeladen.
Selbst 2-3 Wochen nach der Räumung Ende letzten Jahres versuchte man Familie Bennefeld neue Hunde aufzudrängen welche ja sonst sterben müssten.
Solange diese Stelle nützlich war für eigene Zwecke wurde sie hochgelobt (was auch schriftlich vorliegt) und plötzlich verlassen die Ratten das sinkende Schiff und klagen an.
Tierschutz ?
Die Frage nach "sind sie Tierschützer" ?
Muss man schon beantworten mit Nein ich habe Arbeit bzw. ein gesichertes Einkommen.
Langzeitarbeitslose sollten sich am besten erstmal selbst helfen indem sie sich in den Arbeitsmarkt wieder eingliedern.
Im Tierschutz ist kein Geld zu verdienen und auch die Übernahme von Verantwortung kostet Geld.
Eines ist mir jedoch nicht so ganz eindeutig.
Unter "Tiere aus dem Ausland" ist zu lesen:
"In Bezug auf die Aufnahme von Hunden aus dem Ausland, incl. von Hunden, die gemäß dem Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG grundsätzlich nicht hätten eingeführt werden dürfen, hat sich Fam. Bennefeld vermutlich einer Strafbarkeit ausgesetzt."
Meines Wissens hat Fam. Bennefeld persönlich nie Hunde direkt aus dem Ausland importiert, sondern lediglich Nothunde aufgenommen, die vorher von anderen Organisationen/Privatpersonen über ein oder mehrere Grenzen transportiert wurden.
Beispiele dazu hier: http://www.klausschaper.de/momo/gnadenhof-momo.html
Der Vorwurf einer vermutlichen Strafbarkeit sollte daher in deren Richtung gehen.