Seit November steht der Gnadenhof Momo mal wieder im Fokus einer ebenso zerstrittenen, wie einigen Minderheit. Tiergnadenhöfe wie der Ganadenhof Momo der Familie Bennefeld geraten eigentlich nur ins Visier etablierter Medien, wenn die Story auch wirksam vermarktbar ist. Anders verhält es sich mit kleinen Zeitungen ebenso kleiner Landkreise und themenorientierten Internetmedien wie Tierschutzforen, Mailverteilern oder der, sich sachlich und kritisch gebenden Spenderschutzseite CharityWatch. Allen gemein ist, das sie sich abhängig der Verfolgung eigener Interessen, kaum mit dem Grundproblem beschäftigen und Vorgänge wie die häufig publizierten Missstände auf dem Gnadenhof Momo, heiligen oder verteufeln. An einer vorurteilsfreien Bewertung der Sachlage und gründlicher Recherche herrscht bei den Medien ebenso wenig Interesse, wie an der Offenlegung der tatsächlichen Sachverhalte bei den Gnadenhofbetreibern oder den zuständigen Behörden.
Die Zustände auf dem Gnadenhof Momo waren und sind pathologisch, typisch und stellvertretend für sehr viele sog. Tiergnadenhöfe, die auf privatem Grund betrieben, durch die Eigentümer geführt werden und dadurch einer öffentlichen Kontrolle oder einem gewählten Management entzogen sind. Besonders ist an dem Gnadenhof Momo nur, dass er für einen begrenzten Zeitraum im Fokus einer ebenso begrenzten Öffentlichkeit steht.
So typisch wie die Hexenjagd auf Familie Bennefeld durch uninformierte, sich aber allwissend glaubende Tierschützer ist, bis zu einem gewissen Grad, die Vorgehensweise der Behörden.
Tierschutz ist zwar erklärtes Staatsziel, die Aufnahme in das Grundgesetz hat aber bis heute nur die Qualität eines erzwungenen Lippenbekenntnisses. Tatsächlich stehen zuständigen Behörden nur recht begrenzte Rechtsmittel zu Verfügung, die geeignet sind, einen Handlungsbedarf, wie im Fall Gnadenhof Momo, erst gar nicht zu erzeugen, und die wenigen Mittel die Ordnungs- und Veterinärbehörden zur Verfügung stehen, um präventiv handeln zu können, werden häufig durch Verwaltungsvorschriften, ewig andauernde Bearbeitungszeiten und Gerichtsurteile ausgehebelt. Einerseits bleibt den Behörden unter bestimmten Umständen keine andere Wahl, als tief in die Kiste mit den ganz miesen juristischen Tricks zu greifen, andererseits verleiten solche Umstände aber auch zum Missbrauch und zur schleichenden Entrechtung der beteiligten Menschen.
Der Fall Gnadenhof Momo gehört unzweifelhaft zu den Fällen, die im Wirkungsbereich deutschen Rechtes so nie hätten passieren, so nie hätten behandelt und so nie hätten beendet werden dürfen.
Grund genug für Tierschutz Schattenseiten, diesen bühnenreifen Fall, Akt für Akt aufzuarbeiten.
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Gnadenhof Momo

