Flugpatenschaften
Diverse Tierschutzvereine oder als Tierschutzverein getarnte Händler, bitten auf ihren Internetseiten darum, Tieren durch die Übernahme einer Flugpatenschaft zu helfen. Die selbe Bitte äußern, neben Anderen, auch http://www.flugpaten.de/ , http://www.flugpate.com/ , http://www.flugpate.org/ , oder http://www.flugpate.spanischehunde.de/ . Im Idealfall sollen Sie Hilfsgüter, zum Beispiel Flugboxen- sog. Sky.Kennels- als Gepäck mit zu ihrem Urlaubsort nehmen und für den Rückflug einen Hund oder eine Katze auf Ihren Namen als Gepäck buchen, und mit nach Deutschland bringen.
Grundsätzlich bieten Flugpatenschaften, seriösen Tierschutzorganisationen die Möglichkeit, im Ausland befindliche Tiere, kostengünstig einer Vermittlung in Deutschland zuzuführen.
Für sog.Flugpaten ist die Übernahme einer Flugpatenschaft aber auch mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Risiken verbunden. Insbesondere dann, wenn die betreffende Tierschutzorganisation nicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert ist, diese wissentlich ignorieren, oder wenn es sich um, als Tierschutzorganisation getarnte Tierhändler handelt.
Allen gemein ist, dass sie sich öffentlich als unzweifelhaft seriös präsentieren.
Auf den Internetpräsentationen wird allem Anschein nach, alles genau erklärt. Oft wird damit geworben, dass noch nie ein Flugpate durch eine der angeschlossenen Organisationen im Stich gelassen wurde, oder es werden Erfahrungsberichte präsentiert, die den reibungslosen Ablauf einer Flugpatenschaft dokumentieren sollen. In etlichen Fällen entsprechen diese Erfahrungsberichte der Wahrheit, in vielen Fällen wird aber verschwiegen, dass die Flugpaten, ohne ihr Wissen, an rechtswidrigen Tierimporten beteiligt wurden.
Auf der anderen Seite sind viele Tierschutzorganisationen und Händler, auf sog. Flugpaten angewiesen und haben selbstverständlich kein Interesse am Bekanntwerden von Negativerfahrungen und rechtlichen Konflikten mit Zoll- und Veterinärbehörden.
Für alle Internetpräsentationen auf den für die Übernahme einer Flugpatenschaft geworben wird, gilt: „Für potenzielle Flugpaten gibt es keinerlei Möglichkeit, anhand von Internetinformationen, seriös und rechtskonform arbeitende Tierschutzorganisationen von rechtswidrig arbeitenden Tierschutzvereinen und Händlern zu unterscheiden.“
Was kann mir als Flugpate im schlimmsten Fall passieren?
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Das Tier wird nicht, wie vereinbart, am Flughafen abgeholt. In dem Fall müssen Sie, sofern Sie das Tier nicht behalten wollen oder können, das Tier entweder den Behörden (Zoll oder Veterinäramt), oder dem örtlichen bzw. für Ihren Wohnort zuständigen Tierheim übergeben. Unter Umständen verweigert das vermeintlich zuständige Tierheim die Aufnahme.In jedem Fall ist eine mögliche Nichtabholung mit erheblichen Formalitäten und Kosten verbunden.
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Bei einer Kontrolluntersuchung (Stichprobe) wird festgestellt, dass das Tier nicht ordnungsgemäß geimpft wurde bzw. das die Begleitpapiere nicht dem mitgebrachten Tier zuzuordnen sind. In einem solchen Fall handelt es sich eindeutig um einen rechtswidrigen Import. Die Behörden können in einem solchen Fall ein Bußgeld von bis zu € 25.000 verhängen. Dazu kämen noch Kosten für Ermittlungen, Gerichtskosten, Mahnkosten, Lohn- und Kontopfändungen etc. Zusätzlich haftet der Importeur für Folgekosten und Schäden Dritter, in unbegrenzter Höhe.(Quelle: Kreis- Veterinäramt Recklinghausen) Im schlimmsten Fall kommen leicht Kosten von 30.000 bis 50.000 Euro und mehr zusammen. Wenn der Empfänger des Tieres, also der Tierschutzverein, sich nicht als Empfänger/Auftraggeber zu erkennen gibt, oder der Flugpate nicht nachweisen kann, dass das Tier nicht sein Eigentum ist und er nur im Auftrag der Tierschutzorganisation XY die Flugpatenschaft übernommen hat,trägt unter Umständen der Flugpate selbst die Kosten.
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Das Tier ist mit Tollwut, Parvovirose, Staupe oder anderen Erregern infiziert oder anderweitig erkrankt. In einem solchen Fall dürfte das Tier nicht grenzüberschreitend, außer zu Diagnose- und/oder Behandlungszwecken, transportiert werden. In einem solchen Fall müsste der Flugpate nachweisen, zumindest aber glaubhaft machen können, dass er arglistig getäuscht wurde bzw. dass es für ihn nicht möglich/zumutbar war, die Infektion/Erkrankung festzustellen. Eine Verwicklung in entsprechende Ermittlungsverfahren und damit verbundene Unannehmlichkeiten wären unumgänglich. Auch in einem solchen Fall drohen Bußgelder und mögliche Schadensersatzforderungen in fünfstelliger Höhe.
Wie kann ich mich schützen und worauf sollte ich achten?
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Lassen Sie sich die genaue Adresse und den Ansprechpartner der „versendenen“ Tierschutzorganisation nennen und schriftlich bestätigen.
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Lassen Sie sich den entgültigen Empfänger (Tierheim, Tierpension oder Tierheimähnliche Einrichtung) des Tieres schriftlich benennen. Achtung! Nur Einrichtungen und/oder Personen mit einer Zulassung gemäß §11 des Tierschutzgesetzes dürfen ein Tier aus grenzüberschreitendem Verkehr in vorläufige Obhut nehmen.
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LassenSie sich die Anschrift und Rufnummer des für den Sitz des Empfängers zuständigen Veterinäramtes geben. Erkundigen Sie sich dort, ob der Empfänger gemäß §11 Tierschutzgesetz zugelassen und die Einfuhr des Tieres ordnungsgemäß angemeldet ist. Gemäß entsprechender Verordnungen der Europäischen Union ist jede, nicht private Einfuhr von Tieren aus Mitgliedsländern bzw. von Drittländern in die Gemeinschaft, meldepflichtig.
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Achten Sie bei der Übernahme darauf, das die Transportbox eindeutig dahingehend gekennzeichnet ist, dass sich ein lebendes Tier darin befindet. Achten sie auf Vollständigkeit der Begleitpapiere. Neben dem Impfausweis gehören auch tierärztliche Untersuchungsberichte/Gutachten, ggf. amtstierärtztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung/Gutachten in allen relevanten Sprachen dazu. Wenn Sie beispielsweise einen Hund aus Spanien mitbringen, müssten jeweils eine Ausfertigung in Spanisch (für den spanischen Transporteur), in englisch (für den internationalen Flugverkehr) und in deutsch (für Sie und den Übernehmer) beiliegen.
Sollte auch nur eine Bedingung nicht erfüllt sein, sollten von der Übernahme einer Flugpatenschaft unbedingt Abstand nehmen. Für Sie und mögliche Konsequenzen ist es unerheblich, ob eine Tierschutzorganisation, unwissentlich oder absichtlich gegen gültiges Recht verstößt. Fähige und seriöse Organisationen handeln rechtskonform.
Maßgebliche Rechtsvorschriften- neben weiteren anderen
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
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Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland
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Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland
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RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97
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Entscheidung (2004/539/EG) der Kommission mit Übergangsmaßnahmen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken
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es ist richtig, dass der Besitzer haftet.
Es handelt sich aber weniger um eine Grauzone, als um eine mangelhafte Definition der Verordnungen und eine Überlastung der Veterinär- und Zollbehörden. Laut einer Information des Bundesministeriums für Verbraucherschutz wird die Rechtsunsicherheit in der Verordnungsformulierung demnächst beseitigt.
Die Tierschutzorganisationen verlassen sich bei Flugpatenschaften und sonstigen Ferbringungen nach Deutschland auf die Bestimmungen zum Reiseverkehr mit Heimtieren. Diese Bestimmungen gelten aber für den Verkehr mit Tieren aus eigenem Besitz bzw. Eigentum.
Tierschutztiere sind aber grundsätzlich zur Abgabe an Dritte bestimmt. Hier gelten grundsätzlich die Bestimmungen zum Verkehr mit lebenden Waren, da es sich nicht um eine Einreise, sondern um eine Einfuhr handelt. Leider ist das vielen Veterinärämtern nicht bewusst und wenn, haben sie nicht die Kapazitäten, jeden Einzelfall zu prüfen. Darauf bauen die Tierschützer zu Lasten der Flugpaten. Grundsätzlich ist die Verbringung von Tieren die zur Abgabe an Dritte bestimmt sind nur möglich, wenn eine Ausfuhrgenehmigung vorliegt, der Transport angemeldet und genehmigt ist, und der Empfänger über die entsprechenden Genehmigungen verfügt.
Flugpaten gehen ein hohes Risiko ein, da sie Besitzer der Tiere während des Fluges werden.
Bei Abflug ist meistens der Eigentümer des Tieres die Auslandstierschutzorga. Erst wenn das Tier durch den Sicherheits-Ausgang des Flughafens gebracht ist, und das Tier der deutschen Tierschutzorga übergeben ist, wechselt das Eigentumsrecht von der Auslandsorga zur Inlandsorga.
Ihre Beurteilung, dass es sich hier um eine Einfuhr handelt, teile ich.
Es ist aber eine rechtliche Grauzone. Da die deutschen Tierschutzorgas ihr Eigentumsrecht am Tier nie abgeben. Neue Endstelle wird Besitzer nicht Eigentümer. Damit Umgehen die Tierschutzorgas das offensichtliche.
In der Zwischenzeit gibt es Urteile, wo dieser Vorgang von Gerichten mehrmals ausgehebelt wurde. D.h. Gerichte sehen die Schutzverträge als nicht rechtlich bestandsfähig an.
Damit ist ihre rechtliche Schlussfolgerung in meinen Augen richtig.
Grundsätzlich muss man hier sagen, vieles, vieles was im Tierschutz stattfindet ist rechtliche Grauzone. Und viele die hier tätig sind, wissen gar nicht, auf was sie sich im Einzelnen einlassen. Nur eins ist eindeutig, das gesamte Risiko tragen die Helfer nicht die Tierschutzleitungen.
Das rechtliche Hauptproblem:
Eigentümer bei der Ausreise ist häufig noch die Tierorga in den Ausfuhrländern.
Besitzerwechsel für die Zeit des Fluges ist der Flugpate und damit haftet er für alle evtl. ablaufenden rechtlichen Ungereimtheiten.
Erst wenn das Tier in Deutschland durch den Flugpaten in den Besitz der Deutschen Tierschutzorga kommt findet der Eigentumswechsel zwischen Auslandsorga und Inlandsorga statt.
Ich stimme den rechtlichen Betrachtungen bezüglich Einfuhr zwar zu. Sehe aber hier eine rechtliche Grauzone, da Tierorgas sich weigern, das Eigentumsrecht am Hund über das Lebensalter des Hundes abzugeben.
Die Endstelle des Hundes hält nur den Hund in seinem Besitz nicht in seinem Eigentum.
Es fließt zwar Geld - aber die Ware bleibt im Eigentum der Tierorga.
Es gibt in der Zwischenzeit genügend Urteile, wo Gerichte diesen Vorgang verwerfen.
Aber trotzdem : Flugpaten ihr begebt Euch auf riskantem Areal.
Sollte nur ein Tier beschlagnahmt werden und es stellt sich heraus, dass das Tier unter Seuchenbestimmungen der BRD nicht hätte eingeführt werden dürfen, tragt ihr alle Folgen.
Der Flugpate meines Hundes stand noch nach 4 Wochen in dem Pass meines Hundes. Da der Hund auf einem weit entfernten Flughafen in BRD angekommen ist und der Hund auf einer Pflegestelle zwischengeparkt war, bis mir mitgeteilt wurde, wo der Hund sich aufhält.
Ob die Tierschutzorga, wenn Ärger von Behörden im Haus steht, dann noch Euch hilft oder Euch mit allen Folgen im Regen stehen läßt?
Einen schönen Gruß
Bab
Vormittags war alles noch tutti,die Adoptantin freute sich riesig.
Am Flieger kam sie jedoch nie an,hatte das Handy abgeschaltet und meldetet sich nie wieder.
Wenn ich einen Hund bei mir führe,bin ich zwar nicht der Besitzer,aber während dieser Zeit der Halter.
Vorfälle die sich während dieser Zeit ereignen,kommen auf meine Kappe.
Darüber wird man selten mal informiert
Da ich noch nie so etwas gemacht habe, bin ich nun unsicher nachdem ich die Beiträge gelesen habe.
Viele Grüße, Cornelia Lenz
Gruß
Martina
ich war bereits 4x Flugpate (immer über flugpate.com, immer aus verschiedenen Ländern und für verschiedene Tierschutzvereine) und ich fühlte mich äusserst gut betreut.
Auch ich bin ein sehr vorsichtiger Mensch und habe mich vorher beim Veterinäramt in meinem Heimatort erkundigt und beim Amt für Landwitschaft. Ich habe die gleichen Auskünfte bekommen, die Herr Schrank bekommen hat.
Man erklärt ausserdem, dass die hier erwähnten Einschränkungen nur für den Hundehandel gelten. Dem einem Herrn beim Veterinäramt war sogar diese Internetseite bekannt und auch, dass die hier gemachten Äusserungen nicht wirklich zu treffen. Sie sind in einigen Bereichen zutreffend, in anderen wieder völlig unzutreffend.
Man sollte niemals irgendeinem Menschen etwas einfach glaube.
Man sollte sich mit den ZUSTÄNDIGEN Menschen unterhalten, sich vor Ort (im Ausland) eventuell sogar die Unterbringunsmöglichkeiten ansehen. Ich habe bisher NIE erlebt, dass sich die Tierschützer vor Ort nicht gefreut haben, wenn man Interesse an einem Besuch hatte.
Natürlich gibt es bestimmt auch unter Tierschützern einige wenige schwarze Schafe, die gibt es aber bei allem. So ist leider das Leben. Eine sinnvolle Aufgabe dieser Seite würde ich in der Nennung dieser schwarzen Schafe sehen.
Ich denke, sich zu schützen gelingt am einfachsten so:
-sich lieber in einem Portal wie www.flugpate.com eintragen, als bei einem Verein direkt. Denn ich weiß, dass www.flugpate.com die Vereine prüft, mit denen sie zusammenarbeiten. Ich schätze, die anderen o.g. Portale machen das auch, da weiß ich es aber nicht genau.
-mit den zuständigen Tierschützern telefonieren. Ein guter Tierschützer ist für jede Frage offen
-sich alle Ansprechpartner mit Tel-Nrn schriftlich geben lassen
-am besten auch die Tierschützer vor Ort (im Ausland) besuchen.
Grüße sendet Norma
Anmerkung TS
@ Norma
Zitat:[Man erklärt ausserdem, dass die hier erwähnten Einschränkungen nur für den Hundehandel gelten. Dem einem Herrn beim Veterinäramt war sogar diese Internetseite bekannt und auch, dass die hier gemachten Äusserungen nicht wirklich zu treffen. Sie sind in einigen Bereichen zutreffend, in anderen wieder völlig unzutreffend. ]
Leider erklären Sie nicht mit wem Sie bei welcher Behörde gesprochen haben und was nach dessen Meinung unzutreffend ist.
Das ist auch eine Frage der jeweiligen Rechtsauffassung.
Bei dem Mitbringen eines Hundes aus dem Ausland handelt es sich um eine Einreise. Hirzu sind die Bedingungen der Einreisebestimmungen zu beachten. Diese unterscheiden sich zwischen einer Einreise aus einem Mitgliedstaat der EU und einem Drittland- nicht EU Staat.
Bei Tieren die durch Tierschutzvereine nach Deutschland verbracht werden handelt es sich aber um Tiere, die durch eine juristische Person (Verein) zum Zweck der Weitergabe an Dritte gegen Geld,verbracht werden. Nach meiner Rechtsauffassung handelt es sich demnach nicht um eine "Einreise", sondern um einen "Import", welcher den Bedingungen der Gesetze zum Handel mit lebender Ware unterliegt.
Ich habe kein Interesse daran, unrichtige Informationen zu verbreiten. Es gibt aber meines Wissens kein Grundsatzurteil darüber, welcher Rechtsbereich für den Tierimport durch Tierschutzorganisationen bindend ist.
Im Interesse der User und der Darstellung der Sachverhalte werde ich zuständige Ministerien anschreiben und um eine rechtsverbindliche Auskunft bitten.
Die Antwort werde ich selbstverständlich veröffentlichen und den Artikel entsprechend berichtigen bzw. ergänzen.
hallo leute, ich selbst habe schon oft flugpatenschaften übernommen. da ich aber ein sehr vorsichtiger und eher misstrauischer mensch bin, habe ich mich vorher informiert, ob es rechtens ist, was ich mache. ich habe den zoll, das minesterium für ernährung, landwirtschaft und verbraucherschutz (ist für solche Fragen zuständig) sowie mein zuständiges Veterinäramt angeschrieben und die situation erklärt. alle haben gesagt, dass es rechtens ist. (Ich habe diese mails noch, kann diese aussage jederzeit nachweisen). lasst euch nicht verunsichern. und warum sollte ein tierschützer das tier nicht vom flughafen abholen? habt ihr euch mal erkundigt, was es einem tierschützer kostet, das tier flugfertig zu machen? das ist nicht billig. warum sollte er dann riskieren, dass das tier zurückgeschickt wird (denn das kann passieren-rechtlich wäre das völlig ok) auch die aussage, es gäbe doch auch genug tiere hier in unseren tierheimen, ist nicht haltbar. ja, es gibt wohl genug tiere hier, aber sehr viele tierheime in deutschland nehmen gern tiere aus dem ausland auf (ich habe mich erkundigt)-also, das kann ja nicht das problem sein. es ist nämlich so, dass die tiere aus dem ausland menschen ins deutsche tierheim locken und dabei wird dann aber so mancher deutscher hund (katze) vermittelt, die man vorher gar nicht gesehen hätte, weil man sonst gar nicht reingegangen wäre. Das ist die Realität. gruß Peter
Anmerkung von TS
Sehr geehrter Herr Schrank,
vermutlich haben Sie den Beitrag missverstanden.Eine Flugpatenschaft zu übernehmen ist grundsätzlich eine enorme Hilfe für eine seriöse Tierschutzorganisation. Bei unseriösen Organisationen bestehen aber hohe Risiken für den Flugpaten.Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie beim Zoll, dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz bzw. dem Veterinäramt erfragt haben. ob es OK wäre, nicht geimpfte, falsch ausgewiesene oder kranke Tiere mitzubringen und diese an Personen zu übergeben, die sie aus rechtlicher Sicht nicht in Empfang nehmen dürfen.Bitte seien Sie doch so freundlich und stellen Ihre Anfragen und die entsprechenden Antworten ein.Hier noch ein Link zu einem Negativbeispiel: Beschlagnahmung am Flughafen Düsseldorf- http://www.tierschutz-schattenseiten.com/index.php/flugpatenschaften/62-ratgeber-tierschutz-tierhaltung/1076-beschlagnahmung-am-flughafen-duesseldorf
Mit freundlichen Grüßen Uwe Peter Willemsen
lasst euch doch nicht von diesem Herrn verunsichern! Fliegt nach
Griechenland und schaut euch das Leid der Tiere vor Ort an. Und wenn ihr
dann immer noch unsicher seit, Flugpate zu werden, dann weiß ich auch
nicht mehr.
Liebe Sina, ich hoffe jemand konnte dir deine Unsicherheit nehmen und du
wirst einem Tier den Start in ein neues Leben ermöglichen!
Einen schönen Gruß
Frank