Ein echter Fall einer Einfuhr eines Hundes via Flugpaten und seine Konsequenzen
Hauptverantwortlich ist allem Anschein nach der Tierschutzverein Luftbrücke für Hunde e.V.. Ein in Spanien aktiver Tierschutzverein, dessen Internetauftritt durchaus zu der Annahme verleitet, es handele sich dabei um einen seriös und rechtskonform arbeitenden Verein.
Tierschutz Schattenseiten ist am 27.07.2008 eine e-Mail weitergeleitet worden, deren Inhalt zu vollkommen gegenteiligen Annahmen führen muss.
Der Fall
Zitat aus der e-Mail
[Am 16.07.08 reiste die kleine Nora mit ihrer neuen Familie von Mallorca nach Duesseldorf, zusammen mit der kleinen Pueppi. Nora war zu diesem Zeitpnkt 9 Wochen alt, das wissen wir deswegen so genau, weil sie ein Abgabehund aus einer mallorqinischen Familie ist.]
Auszug aus den Einreisebestimmungen: Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt. Der Impfschutz ist dann als gültig anzusehen, wenn zum Zeitpunkt des Reiseantritts die Tollwutschutzimpfung mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate zurückliegt. Hunde, Katzen und Frettchen sind erst mit einem Alter ab drei Monaten gegen Tollwut impffähig. Quelle: Amt für Verbraucherschutz NRW
TS
Mit ca. der zwölften Lebenswoche sollten Hundewelpen die erste Tollwutimpfung erhalten. Vier Wochen später, also in der sechzehnten Lebenswoche, erfolgt dann die Nach- bzw. Wiederholungsimpfung. Die Wiederholungsimpfung muss mindestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgt sein. Wenn die Einreise- bzw. Einfuhrbestimmungen eingehalten werden sollen, ist eine Welpe also mindestens 21 Wochen ( über 5 Monate) alt. Eine Ausnahme hiervon ist nur dann möglich, wenn die Welpe noch gesäugt wird und zusammen mit der ordnungsgemäß geimpften Mutterhündin eingeführt wird ( bei solchen Überführungen ist die begleitende adulte Hündin eher selten die tatsächliche Mutter eingeführter, nicht geimpfter Welpen. Anm. von TS).
Der verantwortliche Tierschutzverein hat demnach, entweder wissentlich gegen die Ein- und Ausfuhrbestimmungen verstoßen, oder durch Nichtwissen seine Inkompetenz unter Beweis gestellt.
Das mögliche Bußgeld kann bis zu € 25.000,-, zuzüglich der Kosten für Untersuchungen, Aufwendungen der Veterinärbehörden und Unterbringungskosten während der Quarantäne betragen.
Zitat aus der e-Mail
[Als Prophylaxe bekam die kleine Nora Stagloban und sollte von daher in Deutschland geimpft werden.]
TS
Stagloban ist ein Medikament das bei erhöhten Infektionsrisiko mit Parvovirose oder Staupe vergeben wird. Hier drängt sich die Frage auf, wie groß das Risiko einer Infektion mit Parvovirose oder Staupe unter den Haltungsumständen in Spanien tatsächlich war.
Zitat aus der e-Mail
[Beide Welpen wurden am Düsseldorfer Flughafen beschlagnahmt, den weinenden Kindern aus den Armen gerissen. Die Amtsärztin war nicht vor Ort, ließ die Tiere mit einem Tiertaxi abholen. Der Grund der Beschlagnahmung ist, dass beide Welpen keine Tollwutimpfung hatten.]
TS
Das die Hunde „den Kindern aus den Armen gerissen wurden“ lag wohl daran, dass die Eltern nicht in der Lage waren, die Situation entsprechend den Umständen zu meistern. Was haben die Hunde bei einer Zollkontrolle auf den Armen von Kindern zu suchen? Hunde sind generell kein Kinderspielzeug.
Da die Sachlage, ebenso wie die Rechtslage, bekannt war, bestand überhaupt kein Grund dazu, dass ein Amtsveterinär vor Ort erscheint. Der Rechtsverstoß war unzweifelhaft. Auch die Überführung der Hunde mittels dem Düsseldorfer Tiertaxi in das Tierheim gibt keinen Anlass zur Kritik.
Zitat aus der e-Mail
[Wir versuchten alles, die Kleinen aus der Einzelhaft – ohne Besuchsrecht - herauszubekommen, erfolglos. Die Bestätigung, dass es keine Tollwut gibt auf Mallorca - nützt nichts- Der Versuch, Hausquarantäne zu beantragen, abgeschmettert mit dem Argument, in NRW gibt es keine Hausquarantäne mehr.]
TS
Es ist auch unerheblich, ob es auf Mallorca Tollwutfälle gibt oder nicht. Ohne ausreichenden Impfschutz könnten sich die Welpen auch hier infizieren. Aus Gründen der Infektionsprävention kommt auch eine Hausquarantäne nicht in Frage. In einer normalen Wohnumgebung, Haus oder Wohnung, ist es unmöglich, den Quarantänebestimmungen zu genügen.
Zitat aus der e-Mail
[Der Versuch, die Hundebabies in ein anderes Tierheim zu setzen, erfolglos, die zuständigen Amtsveterenärärzte spielten nicht mit.]
TS
Warum sollten sie auch? Einer Verlegung in ein anderes Tierheim müsste ja nicht nur das Veterinäramt Düsseldorf zustimmen. Das Veterinäramt welches für das andere Tierheim zuständig wäre, müsste der Verlegung ebenfalls zustimmen. Dieses Veterinäramt kann aber kein Interesse daran haben, einen potenziellen Tollwutfall oder Infektionsträger anderer Tierkrankheiten oder Tierseuchen in den Zuständigkeitsbezirk zu hohlen. Desweiteren handelt es sich im vorliegenden Fall um Verstöße gegen EU- Verordnungen und deutsche Einreise- und Einfuhrbestimmungen.
Da für diese Familie, die die Hunde mitbrachte, noch Folgekosten von bis zu € 50.000,- kalkuliert werden müssen und derzeit nicht sichergestellt ist, das die Familie diese Summen auch bezahlen kann, wird das Veterinäramt den Verfahrensweg nicht noch durch eine überflüssige Verlegung komplizieren und verteuern. ( Siehe auch Flugpatenschaften )
Zitat aus der e-Mail
[Wir mussten uns damit abfinden, dass Nora und Pueppi erst am 13.08. in ihre Familien duerfen, doch heute hat sich fast ein Todesurteil fuer die unschuldige Nora ergeben: der Bluttest, auf dessen Ergebnis wir jetzt eine Woche gewartet haben hat ergeben, dass Nora zuviel eigene Antikoerper gegen Tollwut hat und von daher noch nicht geimpft werden kann! Das bedeutet, wieder ein neuer Bluttest - nach einer gewissen Zeit - dann wieder eine Woche warten und falls sie gegen Tollwut geimpft werden kann nochmal 21 Tage! Welch eine Gnadenlosigkeit!]
TS
Wer oder was ist in diesem Fall „GNADENLOS“? Sind die Düsseldorfer Veterinärbehörden gnadenlos, weil sie auf der Einhaltung von Rechtsbestimmungen bestehen, die nicht nur sog. Tierschutzhunde aus dem Ausland schützen sollen, sondern auch Menschen und hier gehaltene Haustiere?
Oder ist die in diesem Fall verantwortliche Tierschutzorganisation „gnadenlos“ gewissenlos, weil sie ungeimpfte Welpen nach Deutschland exportiert, sich dabei der Hilfe von hilfsbereiten, aber schlecht informierten „Flugpaten“ bedient, ohne diese über mögliche Risiken und die genaue Rechtslage aufzuklären?
Oder ist diese Familie, wie viele andere auch, nur „gnadenlos“ gutgläubig und deshalb auf diese Tierschutzorganisation – eine von vielen- hereingefallen?
„Gnadenlos“ einfältig und dumm! Das könnte man über das Gejammere über Noras Antikörperlevel sagen. Wurde der erhöhte Titer doch durch die Vergabe des Stagloban erst ausgelöst. Gnadenlos aber auch die Verantwortungslosigkeit, einem Welpen Medikamente zu verabreichen, deren Wirkung man nicht kennt.
Zitat aus der e-Mail
[Nora war bei uns auf der Pflegestelle wie Kind im Haus....]
TS
War die Pflegestelle denn gemäß den Bestimmungen des §11- Tierschutzgesetz und der Durchführungsbestimmungen als Pflegestelle (tierheimähnliche Einrichtung) zugelassen, oder hat der Verein auch noch gegen das deutsche Tierschutzgesetz verstoßen?
Zitat aus der e-Mail
[...sie ist hochintelligent, braucht wie jeder andere Welpe Liebe und Zuwendung, wie soll dieses kleine Geschoepf diese grausame Einzelhaft ueberleben? Sie ist kerngesund und wird dort psychisch gebrochen! Was koennen wir tun, um sie da rauszuholen? Wir koennen keine Nacht mehr schlafen, koennen diese Sturheit und Gnadenlosigkeit einfach nicht mehr nachvollziehen.
Was sollen wir tun? Wer weiss noch eine Moeglichkeit, zu helfen?
XXXX und XXXXX, Mallorca fuer Luftbruecke fuer Hunde e.V.]
TS
Ohne Worte
Links zum Thema:
Amt für Verbraucherschutz Nordrhein Westfahlen
MERIAL
Welche Bestimmungen sind für Reisen in den EU-Mitgliedstaaten künftig zu beachten?
Welche Besonderheiten gelten für Großbritannien, Malta, Irland und Schweden?
Welche Labors sind für Tollwut-Titerbestimmungen ermächtigt?
Wer braucht den neuen EU-Heimtierpass und wo kann man ihn bekommen?
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz
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Die USA sind auch nicht in der EU. Daher muss frühestens 30 Tage nach der Impfung eine Titerbestimmung in einem anerkannten Labor gemacht werden. Vorausgesetzt der Titer ist ausreichend, ist ein Hund also mindestens 17 bis 18 Wochen alt, bevor er in einen EU Staat eingeführt werden darf.
Ich sehe da ein Versäumnis ihrerseits aber keinen Formfehler und erst recht keinen bösen Willen seitens der Behörden.
Und nein, Sie können überhaupt nichts unternehmen.
am Flughafen Düsseldorf beschlagnahmt wurde.
Keine Aukünfte was mit dem Hund passiert. Keine Quittungen für den Hund oder den Papieren. Armes Deutschland Deine Ämter und das alles vom Steuerzahler finanziert.
Wer kann Rat geben?
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(Anmerkung der Redaktion)Die erste Version lautet so:Wer hat auch eine negative Erfahrung mit dem Amt für Verbraucherschutz in Düsseldorf geamcht?
Wir haben eine kleine 8 wöchige Welpe aus den USA einführen wollen. Trotz aller für einen 8 wöchigen Welpen mögliche Grundimunisierungen und einer Einfuhrgenehmigung wurden wir am Flughafen Düsseldorf von einer unverschämten "Amtsveterinärin" insofern daran gehindert, das Sie den Hund aufgrund einiger "Formfehler" besclagnahmte. Wir haben weder Informationen wo die Welpe hingebracht wird, noch haben wir eine Quittung darüber, daß die Welpe beschlagnahmt wurde mitsamt aller dazu gehörigen Papiere.
Gerne hätten wir gewußt, wer ein ähnliches Debakle erlebt hat und was man dagegen tun kann. Wir benötigen schnellstens HIlfe, da die Kleine noch zu jung ist um im Gefängnins die beste Zeit Ihres Heranwachsens zu verbringen.
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TS: Wer ist denn in den Impfpässen eingetragen- die Flugpaten? Das wäre ein Grund.
Lag der Laborbericht vor? Thailand hat kein von der EU zertifiziertes Labor. Wo wurde der Titer bestimmt?
Wurde eine Schutzgebühr bezahlt? Damit wäre es eine gewerbliche Einfuhr in die EU aus einem Drittland.
ich habe damals den fall mitbekommen, da ich teilweise in cc-copie stand.
hier noch eine kurzinfo, von der die meisten wohl nichts mitbekommen haben:
ich weiss, dass eine gesicherte hausquarantäne angeboten wurde. die personen der/des familie/vereins (name ist mir bekannt) sind tollwutgeimpft, haben extra für solche sonderfälle ausgestattete quarantänezimmer, alle tiere dort werden rund um die uhr betreut und sie arbeiten auch mit einem vet-amt zusammen. somit wäre eine quarantänezeit, wie sie hier verlang wurde, zu 100% gesichert gewesen.
soweit ich mich erinnern kann, wurde sogar von seitens eines österreisches ts-verein hilfe angeboten!
doch dieses wurde alles abgelehnt!!!!!!!!
hier wurde auf kosten der welpen und der familie ein exempel sondergleichen statuiert. hauptsache frau (soweit ich mich erinnere, war es eine veterinärtierärztin) behielt ihre macht!!!
vielleicht sollte man/frau sich mal mehr um die grossen wirklich wichtigen fälle kümmern, wie zbs die massentiertransporter, die hier durch deutschland gekarrt werden. ne, da schaut man/frau weg, ist ja ein zu grosses ding und die fleischindustriebosse zu gross und vor allem zu mächtig. und falls man/frau mal was findet, bezahlen es die industriebosse eh aus der portokasse.
jutta
das eu tierschutzgesetz gilt für alle - man kann nicht auf der einen seite wollen, daß die länder sich danach halten (was sie leider nicht tun) aber auf der anderen seite so tun als sei das gesetz fur unsere "tierschützer" selbstverständlich so auszulegen wie sie es gerne hätten.
da brüstet sich eine "tierschützerin" mit dem größten tierheim der welt - wer tierschutz macht und 1 + 1 zusammenzählen kann weiß um das elend dieser 3000 tiere - es werden in den vereinseigenen berichten immer mehr - da wurden einer über 70 jährigen frau die viele katzen und drei hunde allein versorgt noch 3 hunde zusätzlich aufgeschwatzt gegen geld natürlich - darunter sind 2 gelähmte kleinhunde und ein augenkranker - die gelähmten tiere können kot und urin nicht halten so daß die wohnung der frau ..... nun ja tierhalter wissen das. die frau ist gänzlich überfordert - aber sie denkt sie muß das machen weil dort eben noch 3000 sitzen - es ist eine frage der zeit wie lange die frau die ja auch gesundheitlich sehr angeschlagen ist das noch erträgt und ununterbrochen putzen kann - was dann..... DAS ALLES WAR BESAGTER TIERSCHÜTZERIN BEKANNT - angesprochen ob denn die 3 hunde stubenrein sind wurde nur gesagt ... das haben sie noch nicht gelernt - ein gelähmter hund kann das nicht mehr lernen oder? das war gelogen das sind praktiken von "großen tierschützern" und mann sonnt sich in dem titel "größtes tierheim der welt"
ich unterstütze auch ein tierheim im ausland - wobei ich das unterstützen betonen will - tiere holen kann ich nicht wo sollen sie hin -leuten einfach aufschwatzen und hinstellen? kann ich nicht - denn es sind die tiere denen es dann schlecht geht, so wie diesen beiden welpen nora und püppi - die eigentlich noch glück haben - ich kenne fälle wo es nicht so gut ausging.
man muß im ausland eine gute unterbringung haben - wo die tiere in ruhe ihre immunisierung abwarten können um dann mit den ipunkt genauen papieren stressfrei in ihr neues zuhause einziehen können - das suche ich und erst dann werde ich vermitteln aber zuerst tierfreunde im heimatland der tiere suchen, denn das gibt es auch und erst danach bei unseren mitbürgern anfagen und in der zwischenzeit werde ich versuchen geld für kastrationen aufzutreiben - denn kastrieren das ist erste pflicht für tierschützer und mit den behörden verhandeln daß die tiere die sich nicht mehr vermehren wieder in ihr revier zurück können - daß das nicht leicht ist weiß ich - aber tierschutz ist nicht leicht -oder?
für die tiere
l.lorenz-fritz
Jeder weiß mittlerweile das es nicht gern gesehen wird,wenn die armen Hunde aus dem Ausland eingeführt werden!!
Und das kein Veterinär vor Ort war interessiert auch keinen,obwohl es Fakten sind.!
Sie können auch nicht ohne Zustimmung des Vereins solche Artikel veröffentlichen.
Wir wissen es,die Luftbrücke ist ein sauberer Verein und opfert sich auf für Ihre geretteten Hunde.
Gott sei Dank sind nicht alle,so mit Vorurteilen gegen Hunde aus dem Ausland.
Auch wir sind stolze Besitzer mehrerer Hunde von der Luftbrücke und wissen im Gegensatz zu Ihnen mehr über den Verein.
Erst informieren,dann hätten Sie einiges über den Verein gewußt und würden nicht falsches dokumentieren.
Unrecht bleibt Unrecht!!!
Wenn die Mutter bei der Geburt gestorben ist, hat sie die Welpe, wie auch immer sie überlebt hat,auch nicht gesäugt. Also hat die Welpe auch keine Colostralmilch bekommen und hat somit auch keine Antikörper. Deshalb.
Es ist einfach so, ohne die "echte" Mutter und ohne Impfschutz darf ein Hund nur in Ausnahmefällen einreisen.
Für den einen Hund gibt es einen Pass in dem steht vom zuständigen Veterener auf Mallorca ausgefüllt ,das die Kleine eine Hausgeburt war und die Mutter bei der Geburt verstorben ist Muttertier war gegen Tollwut geimfpt!!!!Also warum wird die kleine so lange festgehalten!!!
Wie erbarmungslos kann man sein ,vielleicht sollte man das ganze mal öffenlich in die Presse bringen!!!????
Irgendwie frage ich mich, ob wir noch Menschen mit einem Herz sind, oder ob an der Stelle das Gesetzbuch schlägt
Traurig.....sehr traurig
Diese Voraussetzungen sind aber in vorliegendem Fall nicht erfüllt.
1. Die Hunde wurden von einer Familie- in der sie geboren wurden- bei der Tierschutzorganisation abgegeben. Sie wurden also "nicht ununterbrochen" am selben Ort gehalten.
2. Mit dem "Ausweis" ist eine Bestätigung des Amtstierarztes bzw. der zuständigen Veterinärbehörde gemeint, aus der hervorgeht, das in dem Bezirk in dem das Tier zuvor gehalten wurde, seit mindestens 6 Monaten kein Tollwutfall aktenkundig wurde. Durch den Halter muss bestätigt werden, dass kein Kontakt zu Wildtieren bestanden haben konnte. Ein solcher "Ausweis" lag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vor.
3.Wären diese Voraussetzungen erfüllt gewesen, hätte man die Einreisegenehmigung "vor der Einreise" bei dem zuständigen Veterinäramt beantragen müssen.
4.Da es sich um Tierschutzhunde handelt, um Hunde also, die zur "Abgabe an Dritte" bestimmt sind, hätten diese auch zunächst nur und ausschließlich an Einrichtungen mit einer Zulassung gemäß §11 TSG übergeben werden dürfen. Also ein behördlich legitimiertes Tierheim oder eine behördlich legitimierte Pflegestelle. Eine "direkte Abgabe an Privat" ist rechtlich ausgeschlossen.
5. Durch jahrelange aktive Tierschutzarbeit kenne ich Herrn Dr. Steinbüschel sowie einige andere Veterinäre und kann ihnen versichern, das niemand beim Veterinäramt Düsseldorf "tierschutzfeindlich" eingestellt ist. Man macht dort aber seine Arbeit. Und dazu gehört auch die Durchsetzung nationaler und internationaler Tierschutzbestimmungen.
Meine ganz persönliche Meinung: Die Tierschützer sollten nicht immer und überall nach Tierschutzgesetzen und deren Durchsetzung schreien, sondern sich von der Vorstellung verabschieden, das Tierschutzgesetze nur für Andere, nicht aber für Tierschützer gelten.
Uwe Peter Willemsen
Die EU- Richtlinien sehen vor, dass Tiere, die die Einreisebedingungen nicht erfüllen,
* in das Herkunftsland zurückzusenden
* unter amtlicher Kontrolle zu isolieren
* als äußerstes Mittel, sofern eine Rücksendung oder Isolierung durch Quarantäne nicht möglich ist, zu töten sind.]
Wie bei allen anderen Gesetzen und Verordnungen gilt,das diese für "ALLE" gültig und bindend sind, sofern keine Ausnahmen gesetzlich bestimmt sind.
Die "Mäuse"- tatsächlich handelt es sich um Hunde- werden somit völlig zu Recht in der Quarantäne behalten.
Ich habe überhaupt nichts gegen Hunde aus dem Ausland. Ich habe aber sehr viel gegen "Tierschützer", die den Hunden mehr Schaden als nützen- wie vorliegendem Fall.
steht unter dem Abschnitt Welpen ,aber etwas anderes-Das die beiden Mäuse Nora und auch Püppi völlig zu unrecht festgehalten werden!!!Was für ein Widerspruch!!!
Es ist das allerletzte das hier so uber den Verein hergezogen wird- wir sind stolze Besitzer von mehreren Hunden von der Luftbrücke und wir wissen das der Verein immer alles für die Tiere tut.
ES ist eine grausame Entscheidung einer sturren Behörde-den beide Hunde sind völlig gesund !!!
Und das Sie das hier noch alles in ein schlechtes Licht setzen -lässt uns annehmen dass sie generel etwas gegen Hunde aus demm Ausland haben!!!!
Wir kämfpen für Beide!!