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Charity Watch und Doggennetz - Heilige Allianz oder Duo Infernale?

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Verkommt eine der wichtigsten Informationsseiten im deutschsprachigen Netz zum unglaubwürdigen Denunziantenforum?

Der 1999 mit dem Helmuth- Schmidt- Journalistenpreis und 2006 mit dem Deutschen Preis für Immobilienjournalismus ausgezeichnete freie Journalist Stefan Loipfinger hat sich seine Reputation erarbeitet und mit Sicherheit auch verdient. Zu seinen Kunden gehören, den Wirtschaftsjournalismus betreffend, so etablierte Blätter, wie die Süddeutsche, Handelsblatt, Merkur und die Financial- Times- Deutschland. Er ist regelmäßiger Gast bei N-TV, NDR und MDR. Einzig dem Manager- Magazin gingen die Wirtschaftsrecherchen von Herrn Stefan Loipfinger wohl etwas zu sehr in die Tiefe. Solche Erfolge erreicht man nicht mit der Kunst, durch Dichtung und Spekulation mangelhafte Recherchen zu ergänzen, sondern mit an investigativen Journalismus heranreichender Qualität.

2008 Gründete der als Fondpaps betitelte Stefan Loipfinger und von der Finanzwelt gefürchtete Kritiker, Offener Immobilienfonds und Geschlossener Fonds, „Charity Watch". Mit Charity Watch hat Stefan Loipfinger seinen Arbeitsschwerpunkt auf die Beobachtung gemeinnütziger Spendenorganisationen verlegt, von denen er in erster Linie Transparenz erwartet. Eine kritische Seite, wie  Charity Watch, war nicht nur lange überfällig, die scheinbar immer häufiger werdenden Spendenmissbräuche im Non- profit- Sektor machten Charity Watch auch zu einer der wichtigsten Informationsseiten im deutschsprachigen Netz. Das Verlangen nach Transparenz wird aber nicht nur unkritisch gesehen. So schreibt der Journalist Christoph Müllerleile: ["So lange keine Wettbewerbsgleichheit zwischen den Nonprofits, die gerne transparent sein würden, und denen, die Informationen verbergen, hergestellt ist, kann man von den Transparenzbereiten keine volle Offenlegung verlangen, oder nur allenfalls gegenüber unbefangenen Prüfern, die keine Geschäftsgeheimnisse verraten dürfen ]. Tierschutz Schattenseiten schließt sich dieser Auffassung zwar im Grundsatz an, muss aber aufgrund eigener Erfahrungen und Recherchen zu bedenken geben, das  Spendenmissbrauch und wirtschaftlicher Dilettantismus in einigen Branchen des Non- profit- Sektors derart häufig und gravierend sind, dass bedingungslose Transparenz inzwischen ein kaum schlagbarer Werbefaktor ist.

 

Stefan Loipfinger demontiert Charity Watch und seine Reputation

So lange Stefan Loipfinger, in dieser Hinsicht treffender ausgedrückt Charity Watch, bei der Beurteilung von Non- profit- Organisationen, ausschließlich die gleichen Qualitätsmaßstäbe ansetzte, wie bei der Beurteilung von Fonds, waren die Kritiken auf Charity Watch praktisch unangreifbar und unverzichtbar für unsere Gesellschaft, die mehr und mehr auf unabhängige und sauber recherchierte Informationen angewiesen ist. Die Qualität hielt Stefan Loipfinger, in dem er selbst gewissenhaft recherchierte/recherchiert, auf grundlagenlose Interpretationen verzichtete/verzichtet und sich ausnahmslos auf seriöse Quellen, wie eindeutige Beweise, Gerichtsurteile etc., beschränkte. Das änderte sich auch nicht, als Stefan Loipfinger das Themenfeld von Charity Watch um den Tierschutz erweiterte. Der nahezu unumstößliche Beweis dafür wird u.a. dadurch geführt, dass sich das Flaggschiff des deutschen investigativen Journalismus, das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel", in seinem Bericht über Aktion Tier - „Geschäfte mit Dackelblick", in weitem Umfang auf den Recherchen von Stefan Loipfinger bzw. Charity Watch aufbaute.

Seitdem sich Charity Watch bei der Beurteilung von Tierschutzorganisationen nicht mehr ausschließlich auf geprüfte bzw. überprüfbare Informationen, den seriösen Umgang mit Spendengeldern betreffend beschränkt, sondern sich bei den Recherchen in Sachgebiete vorstößt, die er nicht qualifiziert beurteilen kann, verliert Charity Watch mit jedem Artikel an Glaubwürdigkeit. Dabei kann man Herrn Loipfinger überhaupt keine mangelhaften Recherchen vorwerfen. Der dramatische Qualitätsunterschied zwischen Artikeln über Tierschutzvereine wird vielmehr durch die relativ neue, freie Mitarbeiterin Frau Karin Burger, ihres Zeichens studierte Philosophin, Publizistin, neuerdings Journalistin und Betreiberin von karin.burger.de  bzw. doggennetz.de, deutlich. Herrn Loipfinger kann man schlimmstenfalls vorwerfen, den damit für Charity Watch einhergehenden Vertrauensverlusst noch nicht als Kollateralschaden wahrgenommen zu haben. Viele Artikel von Frau Karin Burger beinhalten zwar einige unangenehme Wahrheiten und offensichtlich korrekt recherchierte Fakten, in punkto Seriosität und der bei Charity Watch stets im Vordergrund stehenden Transparenz, werden gravierende Defizite immer deutlicher. Die Artikel von Frau Karin Burger vermitteln immer mehr den Eindruck, das die Überprüfungskriterien in höchstem Maße variabel sind, es sich teilweise um Gefälligkeitsbeurteilungen handelt, die Recherchenqualitiät- und Tiefe eng mit persönlichen Symphathien verbunden sind und das es Frau Burger in diversen Sachgebieten schlicht und ergreifend an Grund- und Fachwissen fehlt. Indizien für diese subjektive Einschätzung gibt es auf Charity Watch und doggennetz.de mehr als genug.

Vergleich:
Tierheimtest: Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten / Phantastisch, Verboten, Schwarz ./.  Tierschutzverein Sulingen e.V. / Engagierte Tierschutzarbeit an der Basis

Den Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten beschreibt Frau Burger in Teilen als Hundehölle und wirft ihm schon in der Überschrift eine rechtswidrige Tierhaltung vor. Wörtlich schreibt Frau Burger auf Charity Watch: [...Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV), welche die baulichen Voraussetzungen mit Mindestmaßen festlegt. In der aktuellen Version vom 2. Mai 2001 schreibt diese als absolutes Mindestmaß für Hundezwinger sechs Quadratmeter Bodenfläche vor.; Die Hunde-Innenzwinger im Tierheim Berg haben laut Auskunft des ersten Vorsitzenden alle das Maß 270 x 175 cm. Das sind 4,73 Quadratmeter - also weit unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß. Ein großrassiger Hund im Tierheim Berg muss sich also auf weniger als die Hälfte der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Bodenfläche zusammenfalten.]

Hier ist zu bemerken, dass Frau Burger ausschließlich die Innenzwinger berücksichtigt und das gesetzliche Mindestmaß für Zwinger nur auf die Innenzwinger anwendet. Welche Größe die Außenzwinger  im Tierheim Ravensburg haben, schreibt Frau Burger nicht. Im nächsten Absatz wirft Frau Burger dem Tierheim Ravensburg vor, gegen die Tierschutz- Hundeverordnung zu verstoßen.

Wörtlich schreibt sie: [Bei schlechter Witterung und im Winter können die meisten Tierheime ihren Hunden nur bedingt und kurzzeitig Zugang zu den Außenzwingern gewähren, weil sonst die gesamte Heizwärme durch die Klappen entweicht. Auch nachts müssen die Hunde der meisten Tierheime aus Lärmschutzgründen auf ihre Außenzwinger verzichten. Die oben zitierten Mindestmaße aber beziehen sich auf die Fläche, die für die Hunde zeitlich „uneingeschränkt (Paragraph 6 Absatz 3 TierSchHuV) benutzbar" ist. Damit sind die Misslichkeiten der Ravensburger Tierheim-Hunde aber noch nicht zu Ende]

Es ist kaum zu überlesen, dass Frau Burger hier ihre persönliche Meinung über die Haltungsumstände in den meisten Tierheimen (war sie denn in allen?) auf die Haltungsumstände im Tierheim Ravensburg projiziert, ohne mit einem Wort zu beschreiben, wie die Haltungsumstände im Tierheim Ravensburg tatsächlich sind.

Frau Burger schreibt weiter: [Denn es lassen sich weitere Verstöße gegen die Verordnung feststellen: „Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein." Nicht so im Tierheim Berg. Die Hunde dort gucken auf allen vier Seiten nur gegen Wände. Sie können im Innenzwinger auch andere Hunde nicht sehen und haben keinerlei optische Reize und Anregungen.]

Die Tierschutz- Hundeverordnung betreffend stimmt diese Aussage. Frau Burger bezieht sich aber wieder nur auf die Innenzwinger. Frau Burger lässt in diesem Artikel ebenfalls unberücksichtigt, dass eine Verordnung oder ein Gesetz nur dann Anwendung findet, wenn dem kein höherwertiges bzw. übergeordnetes Rechtsgut entgegensteht. Ein solches höherwertiges Rechtsgut ist beispielsweise der Schutz vor unzumutbarer Geräuschemmission. Abschließend nahm Frau Burger noch in einem Artikel auf doggennetz.de Bezug auf Charity Watch. Dort stellte sie ein Foto eines handelsüblichen Nato- Vollschutzzwingers ein, um zu verdeutlichen, wie groß ein Zwinger und wie die Sicht ins Freie sein muss. Frau Burger beschreibt aber nicht, wie die Sicht nach draußen gewährleistet wird, wenn der Zwinger aus Gründen der Geräuschimmission vollständig geschlossen werden muss.

Deutlicher kann eine sehr einseitige Sichtweise, eine meinungsgeprägte Berichterstattung und mangelhafte Auseinandersetzung mit der Rechtslage, kaum sein. Dies unterstreicht Frau Burger in ihrem Charity Watch- Artikel über das Tierheim Lindern.

Das Tierheim Lindern hat im November 2010 rund 100 Hunde von dem in die Schlagzeilen geratenen Gnadenhof Momo aufgenommen. Das Tierheim Lindern verfügt aber nur über acht, in einer umgebauten Scheune installierten Zwinger, die nach Aussagen unabhängiger Besucher keinerlei Sicht nach draußen zulassen. Die Zwinger wurden zwar vor Inkrafttreten der aktuellen Version der TierSchHuV  installiert und sind somit rechtskonform, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Zwinger nicht dem aktuellen Standard entsprechen. Das Tierheim Lindern ist aufgrund der Zwinger für max. 20 Hunde zugelassen, praktisch aber nur für max. 16 Hunde mittlerer Größe geeignet. Aus rechtlicher Sicht ist das nicht angreifbar, weil die leitende Amtsveterinärin Frau Dr. Eisenack eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat und das Tierheim einige handelsübliche Zwinger aufgestellt hat. Das kann aber über die grundsätzliche Kapazitätsüberschreitung von rund 500% nicht hinwegtäuschen.

Aus den Akten der Staatsanwaltschaft Verden (Unterbringung)

  • Zwinger 2: 1. Bulli-Staff-Mix, kastrierter Rüde; 2. Bretone, kastrierter Rüde; 3. Dackel-Terrier-Mix, Rüde; 4. Mischling, Weibchen; 5. Mops-Nackthund, kastrierter Rüde; 6. DSH-Mix, Weibchen- tragend!; 7. ? Weibchen; 8. Dackel-Mix, kastrierter Rüde. Eine tragende Hündin wurde mit nicht kastrierten Hündinnen und kastrierten, wie nicht kastrierten Rüden in einem Zwinger untergebracht.
  • B-Hütte: Ein Rüde und drei Weibchen.
  • Auslauf B-Hütte: Zwei Weibchen.
  • Zwinger Hof: Sieben Hunde. Davon sechs Weibchen und ein Rüde.
  • Hundehaus: Zehn Hunde. Davon fünf Weibchen, drei kastrierte Rüden und zwei Rüden.
  • Auslauf Mitte-groß: Fünfzehn (15) Hunde: Davon acht Rüden, drei kastrierte Rüden und vier Weibchen.
  • Auslauf Grüne Hütte: Elf Hunde. Davon drei Weibchen, ein kastrierter Rüde und sieben Rüden.
  • Polizeizwinger: Sechs Hunde. Davon vier Weibchen, ein kastrierter Rüde und ein Rüde.
  • Einzeltransportbox: Ein Weibchen.
  • Einzelzwinger (!): Ein Weibchen-Bulli-Staff- weiblich und ein Bulli-Staff- kastrierter Rüde und angeblich unverträglich.
  • Katzenaußenzwinger (!): Sechs Hunde. Davon 3 Weibchen, ein kastrierter Rüde und 2 Rüden.
  • Katzenhütte (!): Fünf Hunde. Davon 3 Weibchen, ein kastrierter Rüde und ein Rüde.
  • Büro: Fünf Welpen.
  • Außenzwinger Boxen: Zwei Hunde.
  • Abstellkammer (!): Zwei Hunde.
  • Zwinger 6: Zwei Hunde.
  • Zwinger 5: Ein Hund.
  • Zwinger 4: Drei Hunde
  • Hütte C: Zwei Hunde
  • Küche (!): Sechs Hunde. Ein Weibchen und fünf Welpen.
  • Außenzwinger: Zwei Hunde.
  • Autos (!): Fünf Hunde.
Auf seiner Internetseite macht das Tierheim Lindern folgende Angabe-Zitat: [Zu den vorstehend dargestellten Zeiten sind wir regelmäßig im Tierheim anzutreffen. Da wir eine recht kleine Einrichtung mit einer dünnen Personaldecke sind, können wir jedoch nicht garantieren, dass stets jemand bzw. ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort ist.]
Folgerichtig ist das Tierheim bis zu 22 Stunden täglich nicht besetzt. Dies wurde auch durch unabhängige Besucher bestätigt.
Unabhängig der Kapazitätsüberschreitung von mehr als 500% im Fall der Aufnahme der Momo- Hunde und deren, wenn zum Teil auch nur kurzfristigen, völlig indiskutablen Unterbringung, können die Tiere im TH- Lindern nicht verhaltensgerecht betreut werden. Frau Karin Burger kritisiert diesen Umstand weder auf Charity Watch noch auf Doggennetz.de.

Nicht nur bei der Beurteilung der Tierheime Ravensburg-Weingarten und Sulingen setzt Frau Karin Burger ganz offensichtlich höchst unterschiedliche Maßstäbe an.

 

Kompetenzen werden nicht hinterfragt

In einem Zeitungsartikel gab der Tierschutzverein Sulingen bekannt, dass die auf dem Gnadenhof Momo beschlagnahmten Hunde, die aufgrund ihrer Rasse unwiderruflich als gefährlich gelten, sogenannte Kampfhunde, an bestimmte Tierheime überstellt werden sollten, deren Personal für den Umgang mit solchen Hunden speziell ausgebildet ist.

Es gibt zwar Vereine, Tierheime und Hundetrainer, die sich speziell um bestimmte Hunderassen kümmern und entsprechende Erfahrungswerte mitbringen, eine spezielle Ausbildung gibt es aber nicht. Eine besondere Ausbildung wäre nur sinnvoll, wenn Hunde dieser Rassen aufgrund a-typischer Genese, Entwicklungs- und Verhaltensbiologie ein a-typisches Lern- und Verhaltensmuster aufweisen würden. Dies wird von allen Fachleuten bestritten und ist ebenso absurd, wie die Annahme, in der Humanpsychologie gäbe es eine anlagebedingte Notwendigkeit für unterschiedliche Fachrichtungen der Psychoanalyse oder Psychotherapie für Südamerikaner, Nordamerikaner, Europäer, Ostafrikaner, Schwarzafrikaner, Zentralasiaten unsw.

Diese fachlich disqualifizierende Aussage des Tierheim Lindern gab Frau Karin Burger ebenso wenig Anlass für tiefergehende Recherche, wie es die Öffnungszeiten des Tierheims vor dem Hintergrund taten, dass das Tierheim Lindern ein Ausbildungsbetrieb ist. Die Qualifizierung des Tierheimpersonals und die Ausbildungsqualität spielen für Karin Burger scheinbar keine Rolle.

 

Katzenquarantäne als Infektionszentrum

In einem weiteren Zeitungsartikel über das Tierheim Lindern wurde ein Foto der Katzenquarantänestation veröffentlicht. Das Besondere dieser Quarantänestation ist die Holzvertäfelung mindestens einer Wand. Auf Anfrage von Tierschutz Schattenseiten bestätigte die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V., dass die Desinfektion von Holzoberflächen sehr schwierig ist und selbst auf Oberflächen mit sehr hoher Oberflächendichte (Fliesen, Metall etct.) nicht alle Viren mit 100%iger Sicherheit abgetötet werden können. Sofern die Unterkonstruktion, die Spalten und die Oberflächen der Holzvertäfelung nicht perfekt versiegelt wurden, was , wenn überhaupt möglich, nur unter enormen Arbeits- und Kostenaufwand realisierbar wäre, bietet die Katzenquarantänestation des Tierheim Lindern ideale Lebensbedingungen für diverse Bakterien, Parasiten und Viren. Ein weiterer Kritikpunkt an der Quarantänestation ist, das scheinbare Fehlen in sich abgeschlossener Bereiche, in denen die Katzen getrennt versorgt und gehalten werden können.

Die Quarantänestation war ebenfalls zu keinem Zeitpunkt Gegenstand einer qualifizierten Kritik durch Frau Karin Burger. Weder auf Charity Watch, noch auf Doggennetz.

Spätestens jetzt drängt sich die Frage auf, was Frau Burger bei ihren Tierheimtests überhaupt testet, nach welchen Kriterien sie dies tut, ob sie überhaupt die erforderliche Mindestqualifikation mitbringt, oder ob ihre Bewertungen von Tierheimen und Tierschutzvereinen von ganz anderen, möglicherweise persönlichen Motiven und Kriterien beeinflusst werden.

 

Fragwürdige Kritik

Auf Charity Watch kritisiert Frau Burger, die Leiterin des Tierheim Lindern und erste Vorsitzende des Vereins, Frau Görges, erhalte ein monatliches Bruttoentgelt von € 1400,- und hält diese Vergütung für einen mehr als achtstündigen Arbeitstag für angemessen.

Auf seiner Internetseite macht das Tierheim Lindern folgende Angabe-Zitat: [Zu den vorstehend dargestellten Zeiten sind wir regelmäßig im Tierheim anzutreffen. Da wir eine recht kleine Einrichtung mit einer dünnen Personaldecke sind, können wir jedoch nicht garantieren, dass stets jemand bzw. ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort ist.]

Wenn Frau Görges täglich mehr als acht Stunden im Tierheim ist, warum ist dann, nach Angaben des Vereins selbst, während der zweistündigen Öffnungszeiten, nicht immer ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort? Ist die Tierheimleiterin Frau Görges inkompetent oder ist sie nicht, wie auf Charity Watch behauptet, mehr als acht Stunden täglich vor Ort? Oder sind die Angaben auf Charity Watch falsch?

 

Berufsverbot für Juristen

Der Zweite Vorsitzende des Tierschutzverein Sulingen (Tierheim Lindern) ist Rechtsanwalt. In dem Bericht auf Charity Watch wird dies bar jeder negativen oder positiven Kritik erwähnt. Gut so.

Einer der Rechtsanwälte, welche die Fam. Bennefeld vertreten, deren Hunde beschlagnahmt wurden und zunächst alle in das Tierheim Lindern verbracht wurden, ist Vorstandsmitglied eines anderen Tierschutzvereins. Dieser Umstand wird von Frau Karin Burger auf Doggennetz massiv und in völlig unangemessener Weise kritisiert. Frau Burger vertritt offensichtlich den Standpunkt, dass Rechtsanwälte keine Tierhalter vertreten dürfen, die von ihr bereits vorverurteilt wurden, oder zumindest nicht Mitglied oder Vorstandsmitglied eines Tierschutzvereins sein dürfen.

Es ist unerheblich, ob Frau Burger die Grundlagen unseres Rechtssystems nicht verstanden hat, zu objektiver Betrachtungsweise außerstande, oder nur maßlos überheblich ist. Es steht ihr frei, sich lächerlich zu machen, in dem sie möglicherweise eine Anzeige auf den Seiten der Anwaltskammer schaltet, auf der sich jeder Rechtsanwalt und Richter bei Frau Burger informieren kann, welche Klienten, er in welchen Fällen vertreten darf, bzw. wie zu urteilen ist. Alternativ könnte sich Frau Burger für eine Änderung des Grundgesetzes engagieren, die es Juristen verbieten würde, sich in gemeinnützigen Organisationen zu engagieren. Als Journalistin hat sie sich mit Ihrer Kritik an dem Anwalt der Fam. Bennefeld jedenfalls disqualifiziert.

 

Eher schlecht als Recht

Frau Burgers Verhältnis zu Rechtsgrundlagen, Rechtsauffassungen und deren Auswertung und Wertschätzung verdeutlicht sich mit jedem neuen Artikel, egal, ob dieser auf Charity Watch oder Doggennetz veröffentlicht wird. Was aufgrund höherwertiger Rechtsgüter nicht rechtswidrig/verordnungswidrig ist, wurde als rechtswidrig beschrieben (Artikel wurde zwischenzeitlich korrigiert), teilweise rechtswidrig arbeitende Organisationen werden als Schützenhilfe mit ins Charity Watch- Boot geholt (wurde ebenfalls nachträglich korrigiert) oder vorsätzliche und fortgesetzte Gesetzesverstöße mittels lobender, fast heroisierender Überschriften bagatellisiert. Karin Burger scheint weder Probleme damit zu haben, ihrer Vorstellung von Recht durch rechtlich fragwürdige Informationen nachzuhelfen, noch Informationen aus rechtlich diskussionswürdigen Quellen zu verwenden. Karin Burgers Verhältnis zu Gesetzen und Verordnungen kann man ruhigen Gewissens als außerordentlich kreativ bezeichnen.

 

Dobermann Rescue Hungaria e.V. Vorbildlicher Auslandstierschutz (Charity Watch)

Nicht nur, das die Überschrift „vorbildlicher Auslandstierschutz" für einen Verein der vorsätzlich und fortgesetzt Tiere in rechtswidriger Weise einführt, bagatellisierend wirkt, wird die Einstellung von Frau Burger unterstrichen. Laut dem Artikel auf Charity Watch bemüht sich der Dobermann Rescue Hungaria e.V. zwar, um die für den Import von Hunden benötigten Genehmigungen, laut der Vereinshomepage, hat der Verein die Importe aber nicht ausgesetzt. Trotzdem wird die Arbeit als vorbildlich beschrieben. Dies steht nicht nur in einem Missverhältnis zur Kernaussage der Charity Watch- Artikelserie „Illegale Hundeimporte", sondern auch im Wiederspruch zur massiven Kritik an anderen, im Ausland engagierten Tierschutzvereinen, wie sie auf Doggennetz und Charity Watch Standard ist.

Es entsteht der Eindruck, das selbst bewusste und somit vorsätzliche Verstöße gegen die Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung, Tierschutztransportverordnung, das Tierschutzgesetz, Einfuhrbestimmungen und andere Rechtsbestimmungen nur zu einer verhältnismäßig zurückhaltenden Kritik führen, wenn der Verein sich ansonsten in ein positives Licht rücken lässt und Charity Watch die Geschäftszahlen präsentiert. Wenn ein Verein nicht den Vorstellungen von Frau Burger entspricht und auch nicht mit seinen Geschäftsberichten herausrückt, ist eine vernichtende Kritik so gut wie sicher. So zum Beispiel unter „Hundehilfe Hundeherzen e.V. - Tierseuchenrechtliche Verstöße" und „Hundepfoten in Not. e.V. - Wo sind die Hunde aus Italien? - ebenfalls auf Charity Watch.

Das Dobermann Recue Hungaria nicht über die notwendigen Genehmigungen verfügt, steht fest. Dagegen wurden möglicherweise vorhandene Genehmigungen von Hundepfoten in Not nicht an Charity Watch weitergegeben. Ob Dobermann Recue Hungaria in Ungarn über entsprechende Betriebsgenehmigungen verfügt, scheint von Frau Karin Burger überhaupt nicht überprüft worden zu sein. Das führt fast zwangsläufig zu der Frage, warum Chrarity Watch bzw. Frau Burger sich nicht bei den Behörden informiert hat, ob Genehmigungen an Hundepfoten in Not erteilt wurden.

Den Artikel über Hundepfoten in Not betreffend, unterliegt Frau Burger wieder mal einem Rechtsirrtum. Zitat: [Korrespondenz. Nachdem die Beauftragung durch Alma Galli auch schriftlich bestätigt war, wandte sich CharityWatch.de in einem den Auftrag und das Anliegen freundlich erklärendem Schreiben an die erste Vorsitzende von Hundepfoten in Not, Dr. Gabriele Kunowski. Darin wurde explizit auf das eventuell auftauchende Datenschutzproblem Bezug genommen: „Datenschutzrechtlich dürfte der Besuch bei den neuen Besitzern ja auch kein Problem sein, da das schriftliche Einverständnis zu sogenannten Nachkontrollen ja ohnehin Bestandteil aller professionellen Tierabgabeverträge ist. Und selbstverständlich können wir diese Besuche in Begleitung Bevollmächtigter Ihres Vereins Hundepfoten in Not e.V. durchführen, um hier den rechtlichen Rahmen nicht zu verletzen."]
1. Es gibt keine professionellen Tierabgabeverträge. Sämtliche Tierabgabeverträge, die einen Eigentumsvorbehalt beinhalten, fußen auf rechtlichem Treibsand. Es ist immer eine Ermessensfrage des Gerichts, welche Vertragsvereinbarungen gültig und welche ungültig sind.
2. Kein Tierabgabevertrag ist von seiner juristischen Wertigkeit geeignet, das im Grundgesetz verankerte Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aufzuheben.
Ein Adoptant muss keine Vertreter des Tierschutzvereins in seine Wohnung lassen, vollkommen gleichgültig, was in dem Abgabevertrag vereinbart wurde. Somit muss er auch keinen Besuch begleitender Journalisten dulden. Im Gegenteil, ohne Einverständnis des Adoptanten dürfte der Verein weder den Namen, noch die Adresse des Adoptanten, preisgeben. Erst recht nicht die Adresse von Privatpersonen, da der Schutz der Privatsphäre Vorrang vor Öffentlichem Interesse hat.
Es ist in dem Zusammenhang unerheblich, ob Frau Burger rechtliche Zusammenhänge nicht begreift oder ob sie diese in eigenem Interesse bewusst falsch interpretiert.

 

Satire als vorläufiger Rechtsschutz? - Doggennetz AUA103

[Satire kann (laut Wikipedia) folgende Funktionen haben (nicht alle müssen im Einzelfall gleichermaßen gegeben sein):

  1. Kritik: Nach Schiller stellt die Satire die mangelbehaftete Wirklichkeit einem Ideal gegenüber.
  2. Polemik: Einseitigkeit, Parteilichkeit, Agitation bis hin zur Aggression.
  3. Didaktik: direkte oder indirekte Absicht zu belehren und zu bessern.
  4. Unterhaltung: Nähe zu Formen der Komik und zur Parodie, von denen sie sich durch die kritische Haltung unterscheidet.]

Frau Burger bedient sich augenscheinlich einer Symbiose aus Polemik und Didaktik, die insofern einem gewissen Unterhaltungswert nicht entbehrt, als sie die anzunehmende Absicht, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, recht transparent macht.

Auf AUA103 wirft Frau Burger Herrn Klaus Scharper, dessen Pseudonym sie in Schangal-SharPei umbenennt, vor, in rechtswidriger Weise Gerichtsakten zu veröffentlichen, unbenannte Personen zu diskreditieren und bewusst falsch zu informieren. Mit der Formulierung „rechtsbrüchig" begibt sich Frau Burger allerdings selbst auf rechtlich sehr dünnes Eis. Da Frau Burger offenkundig den Kontakt zu den, in den Fall Gnadenhof Momo, involvierten Behörden pflegt, kann man als sicher annehmen, dass die Behörden über die Internetseiten von Herrn Scharper informiert sind. Trotzdem ist kein Verfahren gegen Herrn Scharper anhängig.

In Bezug auf Uwe Peter Willemsen bzw. Tierschutz Schattenseiten schreibt Frau Burger u.a. Zitat:[ In seinem neugeborenen publizistischen Kampf vermählen sich traulich die Wiederherstellung der eigenen Reputation mit chronischem Querulantentum und - in unerlaubter Vielehe - auch noch mögliche Sicherung eigener Vermögensvorteile. Den für diese Seite typischen vagen Quellen zufolge soll UPB nämlich zu einem früheren Zeitpunkt ansinnig gewesen sein, den Gnadenloshof selbst zu übernehmen.]

Es bestand tatsächlich die Absicht, dass der Betreiber von Tierschutz Schattenseiten, nebst einer Person mit fachlicher Qualifikation, zum Betrieb eines Gnadenhofes, eines der Häuser auf dem Grundstück in Dorrilöh bezieht. Zu diesem Zweck wurde vorsorglich ein Mitvertrag zwischen Fam. Bennefeld, Uwe Peter Willemsen und der zweiten Person formuliert. Dieser Mitvertrag wurde aber nie rechtskräftig unterschrieben, weil das Vorhaben dazu dienen sollte, die Situation, der auf dem Gnadenhof verbliebenden Tiere, nachhaltig zu verbessern und zu gewährleisten und ihnen eine mögliche Euthanasie, Schlachtung oder Umzug in ein Tierheim, zu ersparen. Dies konnte und sollte nur in Absprache mit dem Veterinäramt Diepholz, unter der Leitung von Frau Dr. Eisenack geschehen. Den möglichen Verbleib der restlichen Tiere auf dem Gnadenhof machte Frau Dr. Eisenack aber von Bedingungen abhängig, die deutlich über die hinausgegangen wären, die selbst über ein gerichtlich verfügtes, absolutes Tierhalteverbot, zum Nachteil von Fam. Bennefeld, durchsetzbar gewesen wären und die zudem erheblich in die Grundrechte von Fam. Bennefeld eingegriffen hätten. Die Bedingungen waren deshalb für alle potenziell Beteiligten inakzeptabel.

Einerseits ist es absurd, hieraus den Vorwurf zu konstruieren, Vermögenswerte sichern zu wollen, andererseits konnte Frau Burger nur durch Frau Dr. Eisenack darüber informiert worden sein. Weder Uwe Peter Willemsen, noch die zweite Person sind verfahrensbeteiligt, juristische Personen oder Personen öffentlichen Rechts. Somit stand es Frau Dr. Eisenack nicht zu, eine philosophisch angehauchte Hobbyjournalistin, über dieses Vorhaben zu informieren. Frau Burger bedient sich also auch in diesem Fall rechtlich grenzwertiger Informationsquellen, um ihr einseitig und voreingenommenes, publizistisches Konstrukt aufzuwerten.

 

TS- Meinung. Der Tierschutz, national wie international, ist in vielen Fällen in höchstem Maße kritikwürdig. Kritik sollte aber konstruktiv und sachlich sein. Besonders dann, wenn sie unter der Bezeichnung Journalismus geübt wird. Die wichtigsten Eigenschaften sind dabei die Wahrhaftigkeit, die Beschränkung auf das Wesentliche, unvoreingenommene und somit möglichst objektive Recherche und Berichterstattung und selbstverständlich Grundlagenwissen über den Fachbereich, über den berichtet wird. Das Grundlagenwissen sollte zumindest so weit reichen, dass der Berichterstatter erkennt, wo und wann es ihm an Wissen fehlt.

Frau Karin Burger lässt sämtliche dieser grundlegenden Eigenschaften vermissen. Wer die AUA- Serie auf Doggennetz.de aufmerksam und mit einem gesunden Maß an Hintergrundwissen durchliest und/oder dort getroffene Aussagen nachrecherchiert, stößt fast zwangsläufig auf höchst mangelhafte oder einseitige Recherche, fragwürdigen Wahrheitsgehalt, beleidigende und verleumderische Rhetorik, falsche Informationen und den Leser bewusst täuschende Berichterstattung. Niemand, auch kein Journalist, ist davor gefeit, sich im Rahmen einer Recherche eine eigene Meinung zu bilden. Ein seriöser Journalist zeichnet sich aber dadurch aus, dass er persönliche Meinungen in den Hintergrund stellt, wenn diese eine gründliche und objektive Recherche in alle Richtungen gefährden würde. Ein seriöser Journalist schreibt, was er weiß, nicht was er gerne hätte und eventuell propagieren möchte. Besonders dann, wenn er seinen Publikationen einen investigativen  Anstrich verleihen möchte. Stimmig, nachvollziehbar, nachrecherchierbar und tatsächlich glaubwürdig ist hingegen fast ausschließlich Frau Burgers Artikelserie „Illegale Tierimporte" auf Charity Watch. Frau Burgers Doggennetz.de lässt sich qualitativ den unzähligen Foren zuordnen, in denen jeder zu wissen glaubt, welche Meinung man, aufgrund nicht überprüften und selten überprüfbarer Veröffentlichungen, zu vertreten hat.

Stefan Loipfinger überzeugt weiterhin mit sachlichen und überprüfbaren Informationen. Soweit feststellbar, basieren alle seine Berichte auf gründlicher Recherche und beweissicheren Informationen aus integren Quellen. Herr Loipfinger verzichtet bewusst auf Kritik an Sachverhalten, für deren Beurteilung er nicht qualifiziert ist. Mit dem ursprünglichen Qualitätsniveau von Charity Watch hat Herr Loipfinger beim Leser einen Anspruch erzeugt, den es jetzt und weiterhin zu befriedigen gilt.

Nicht nur, dass Frau Burger mit ihren Artikeln auf Charity Watch diesem Anspruch nicht einmal ansatzweise gerecht wird, mit ihren großenteils indiskutablen Publikationen auf Doggennetz.de schadet sie nicht nur ihrer eigene Glaubwürdigkeit, sondern in nicht einschätzbarer Weise auch der Glaubwürdigkeit von Charity Watch.

Es steht außer Frage, dass Herr Loipfinger aufgrund seines beruflichen Werdegangs und privaten Interessenschwerpunkte nicht in allen Punkten die Qualifikation mitbringt, Tierschutzvereine und Tierheime objektiv zu beurteilen. Das er den Tierschutz trotzdem in das Charity Watch- Programm aufnehmen wollte, ist allein wegen der offenkundigen Notwendigkeit absolut verständlich. Zur objektiven Kritik an Tierschutzorganisationen gehört aber wesentlich mehr, als die Überprüfung einer latenten Bereitschaft zur Transparenz oder der Rechtskonformität von Tierimporten. Karin Burger unterstreicht mit ihren Artikeln, dass sie entweder nicht will oder nicht kann. Dem Anschein nach liegt Frau Burgers Motivation weniger bei einer objektiven Beurteilung von Tierschutzorganisationen und dem damit verbundenen Spender- und Verbraucherschutz, als vielmehr darin, Charity Watch als Vehikel für ihren Privatkrieg gegen - teils zu recht - ungeliebte Tierschützer und Tierhalter zu führen.

Herr Loipfinger wird sich überlegen müssen, ob er seine Reputation und die von Charity Watch weiterhin auf's Spiel setzen will, um einer tierschützenden Kreuzzüglerin ein Forum zu bieten. Er wird sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob eine Journalistin wie  Karin Burger für Charity Watch dauerhaft tragbar ist. Stefan Loipfinger wird realisieren müssen, dass aufmerksame und kritische User von Charity Watch und Doggennetz hinterfragen, warum er Charity Watch durch Frau Karin Burger instrumentalisieren lässt, oder ob er sich sogar begrenzt prostituiert, nur um über die Kritik am Tierschutz ein weiteres Klientel zu erschließen. Charity Watch war lange Zeit eine einzigartige Seite mit hohem Informationswert. Es besteht ein beinahe öffentliches Interesse daran, dass Stefan Loipfinger nicht nur zur gewohnten Qualität, sondern auch zu den Grundwerten seriösen und investigativen Journalismus zurückfindet.

 

16.05 2011 Stefan Loipfinger

Sehr geehrter Herr Willemsen,

Ihren sehr umfangreichen Beitrag habe ich gelesen. Angesichts des bisher sehr guten Kontakts war ich doch etwas verwundert.

Sie bitten mich, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Das werde ich nicht tun, weil journalistisch eine Stellungnahme vor einer Veröffentlichung anzufordern ist! Nur so ist gewährleistet, dass das Ergebnis von Recherchen veröffentlicht wird. Im seriösen Journalismus geht es nicht darum, eine vorgefasste Meinung ohne Anhörung der Betroffenen zu verbreiten!

Sie haben leider aber weder bei Frau Burger noch bei mir vorher klärende Fragen gestellt. Und selbst jetzt werfen Sie keine konkreten Fragen auf, sondern fordern nur allgemein eine Stellungnahme. Man kann Falschaussagen und verzerrte Darstellungen im Nachhinein nicht dadurch heilen, dass der Betroffene dann Gelegenheit zur Stellungnahme bekommt, wenn alles längst veröffentlicht ist!

Ich erwarte deshalb von Ihnen, dass Sie zuerst den Beitrag zurück nehmen, der unter Missachtung grundlegender journalistischer Aspekte veröffentlicht wurde, und dann konkret Fragen stellen. Dann werden Sie auch Antworten erhalten. Sollten Sie das nicht tun wollen, dann erwarte ich, dass Sie wengistens diese Mail ungekürzt veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Loipfinger

Bahnhofstraße 17 (Salinplatz)

D-83022 Rosenheim

Tel:  0049 (0) 8031/30 40 10

Fax: 0049 (0) 8031/30 40 120

www.charitywatch.de

www.lizenzzumbauernfang.de

www.loipfinger.de


Kommentare (3)
Mail des Herrn Loipfinger
3 Dienstag, den 17. Mai 2011 um 07:04 Uhr
Heidrun Schulz
Die Mail von Herrn Loipfinger verwundert mich nun sehr.

Schreibt er :" Im seriösen Journalismus geht es nicht darum, eine vorgefasste Meinung ohne Anhörung der Betroffenen zu verbreiten!"

Aber genau das macht doch seine Mitarbeiterin Frau Karin Burger und klärende Fragen bei Betroffenen stellt sie auch nicht bevor sie ihre vorgefasste und einseitig recherchierte Meinung unter teilweiser Verwendung von Daten und Infos welche sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für Charity Watch erlangt hat auf Doggennetz Online stellt.

Wo sieht Herr Loipfinger dort seriösen Journalismus ?

Sollte man sich nicht evtl. selbst an solche Spielregeln halten bevor man sie von anderen erwartet bzw. sogar einfordert ?

Das man Falschaussagen und verzerrte Darstellungen im Nachhinein nicht heilen kann haben auch schon andere Personen vor dem Herrn Loipfinger festgestellt und deshalb ganz aktuell mal wieder Strafantrag gegen Frau Karin Burger gestellt.

Es ist im Net ja eine weit verbreitete Einstellung das Personen welche man nicht regresspflichtig machen kann der Meinung sind sie hätten Narrenfreiheit.

Das Herr Loipfinger gleich zu Beginn seiner Mail auf den bisherigen guten Kontakt zu Herrn Willemsen hinweist empfinde ich als peinlich.

Offensichtlich ist Herrn Willemsen an der Wahrheit mehr gelegen als an einem gutem Kontakt.

Frau Karin Burger sollte mal über eine Umbenennung ihrer Seite nachdenken.
Mein Vorschlag wäre Karin`s Märchenstunde.
Antwort an Frau Schulz
2 Montag, den 16. Mai 2011 um 13:30 Uhr
Admin
Sehr geehrte Frau Schulz,

es ist sicher eine Frage Herrn Loipfingers Integrität, Konsequenzen in irgendeiner Form zu zeigen. Insofern muss ich Ihnen zustimmen.

Frau Burger ist freiberuflich für das Journalistenbüro Loipfinger tätig. Sie recherchiert und und verfasst für die Öffentlichkeit bestimmte Berichte. Damit ist sie bereits journalistisch tätig. Das wird im Grundsatz auch so durch ein Urteil des Bundes- Verfassungsgerichtes aus dem Jahr 197 8- (?) bestätigt.
"Journalist" ist auch kein geschützter Begriff für das Berufsbild. Als Journalist darf sich jeder bezeichnen, der haupt- oder nebenberuflich, für eine breite Öffentlichkeit berichtet.
Da sich Frau Burger selbst als Journalistin bezeichnet, habe ich keinen Anlass, sie anders zu bezeichnen. Es war nicht meine Absicht, damit ein bestimmtes Qualitätsniveau zu unterstellen.
Charity Watch und Doggennetz
1 Montag, den 16. Mai 2011 um 07:31 Uhr
Heidrun Schulz
Herr Willemsen ihr Artikel ist sehr gut geschrieben.

Das Herr Loipfinger sich zu diesem ihrem Artikel äußert bezweifle ich da er dabei Fehler eingestehen müsste und dies scheint nicht seine Stärke zu sein.
Wenn man schon selbst nicht in der Lage ist seriöse Mitarbeiter auszuwählen wie möchte man dann andere beurteilen ?

Was Frau Burger betrifft so kann man da direkt Mitleid empfinden da ihre Rhetorik nicht ausreicht um ihnen auf ihrem Niveau zu antworten.

Was mich sehr stark verwundert ist das sie Frau Burger als Journalistin bezeichnen.

Von Journalismus ist sie nun wirklich Lichtjahre entfernt.
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 02. Oktober 2011 um 07:18 Uhr