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Home Artikel aus 2008 Der Tierschutzverein Pirmasens, Die Arche e.V. und ein ganz mieses Spiel

Der Tierschutzverein Pirmasens, Die Arche e.V. und ein ganz mieses Spiel

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Fragt man danach ob die Hunde auf dem Hof von Frau Nadja Eichhorn (Obernheim-Kirchenarnbach -Kreis Südwestpfalz) in Lebensgefahr waren und die Hausdurchsuchung mit der einhergehenden Sicherstellung der Hunde somit verhältnismäßig und rechtskonform war, so muss diese Frage mit einem eindeutigen „NEIN“ beantwortet werden.

Den Gerichtsakten liegen tierärztliche Bescheinigungen/Gutachten über den Allgemeinzustand jedes einzelnen Hundes bei, die alle in direktem Anschluss an die Sicherstellung erstellt wurden. Gemäß dieser Gutachten befand sich, entgegen den Darstellungen des Tierschutzvereins Pirmasens, kein Hund in einem kritischen Zustand.

Es kann kein Zweifel darüber aufkommen, dass Frau Nadja Eichhorn mit der Betreuung und der Pflege den Hunde völlig überfordert war und es zu einer mangelhaften Versorgung der Tiere kam. Auch nicht darüber, dass Frau Marion Noss, als erste Vorsitzende des Tierschutzvereins „Die Arche e.V.“ , die Zustände auf dem Hof in Obernheim-Kirchenarnbach mit zu verantworten hat. Ein Einschreiten der Behörden war eindeutig erforderlich.

Hinterfragt man aber die Gesamtumstände, die Verhältnismäßigkeit der Mittel, die Art und Weise der Durchführung der Sicherstellung der Hunde und die Motive der Beteiligten, zeichnet sich ein völlig anderes Bild, als das, welches man sich aufgrund der Berichterstattung der Internetseiten des Tierschutzvereins Pirmasens, Die Arche e.V., oder diverser Diskussionsforen macht.

Beleuchtet man die Hintergründe, sowohl auf Seiten des Tierschutzvereins Pirmasens als auch auf Seiten des Tierschutzvereins „Die Arche e.V.“ und betrachtet die Durchführung der Sicherstellung der Hunde und die Gerichtsakten etwas genauer, wird sehr schnell deutlich, das die Haltung der Hunde auf dem Hof von Frau Nadja Eichhorn ebenso wenig mit „Tierschutz“ zu tun haben, wie deren angeblicher Rettung durch den Tierschutzvereins Pirmasens.

Tatsächlich war die Sicherstellungsmaßnahme nicht nur aufgrund ihrer „Unverhältnismäßigkeit“ rechtswidrig. Im Zuge der Durchsuchung des Hofes, der Frau Nadja Eichhorn und der Sicherstellung der Hunde, wurden so viele gravierende Fehler gemacht, das man darauf schließen kann, das die Fehler „absichtlich“ gemacht wurden. Die Besonderheit der Summe der Fehler liegt darin, das sie zu dem (vorläufigen) Resultat, der Einstellung des Verfahrens gegen Frau Nadja Eichhorn, bzw. Die Arche e.V. führen mussten. Nicht vorhersehbar war einzig die Einstellung des Verfahrens nach §153a StPo.

Um nachfolgende Ausführungen, Erklärungen und Fragen richtig zu werten, muss man sich vergegenwärtigen, wer welches Interesse an der Sicherstellung der Hunde, den eindeutig gemachten Verfahrensfehlern und der damit verbundenen Einstellung des Verfahrens gegen Frau Nadja Eichhorn hatte. Ausnahmslos Frau Marion Noss, in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Tierschutzvereins „Die Arche e.V“. konnte, unter den gegebenen Umständen, „KEIN“ Interesse an der Verfahrenseinstellung haben.

Das zuständige Veterinäramt:

Das Veterinäramt hat die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer „Tierheimähnlichen Einrichtung“ (§11 Tierschutzgesetz) auf dem Hof in Obernheim-Kirchenarnbach mit der Begründung in Frage gestellt, dass sich der Hof in einem Wohngebiet befindet und von einem befriedigenden Ergebnis eines Geräuschimmissionsgutachtens abhängig gemacht, welches nie erstellt wurde (Ablehnungsbescheid liegt TS in Kopie vor). Dem Veterinäramt war bekannt, das Frau Nadja Eichhorn, als Betreiberin des Hofes nicht über den erforderlichen Qualifikationsnachweis gemäß § 11 Tierschutzgesetz verfügt. Dem Veterinäramt muss bekannt gewesen sein, das Frau Nadja Eichhorn Tiere für Dritte aufgenommen hat. Sie hat Tiere für den Tierschutzverein Die Arche e.V. aufgenommen und betreut, womit sie eine, nicht genehmigte, tierheimähnliche Einrichtung betrieben hat. Weiterhin hat Frau Nadja Eichhorn Tiere für Privatpersonen sowie andere, nationale und internationale „Tierschutzvereine“ aufgenommen. Damit hat sie eine nicht genehmigte Tierpension betrieben. Weiterhin waren dem Veterinäramt Mängel bei der Hundehaltung bekannt. Das Veterinäramt hat Frau Nadja Eichhorn aber nur Auflagen gemäß der Hundehaltungsverordnung (gilt für private Hundehaltung- Anm. TS/ Bescheid liegt TS in Kopie vor) erteilt und keinerlei Qualifikationsnachweis verlangt. Auch der Tierheim-Tierpensionsbetrieb, in der nicht genehmigten Anlage, wurde nicht eindeutig und rechtsmittelfähig bemängelt. Aufgrund der bekannten Sachlage hätte das Veterinäramt demnach jede Form der „nicht privaten“ Tierhaltung untersagen und verbindliche, angemessene Fristen setzen müssen, sämtliche Tiere anderweitig unterzubringen. Wären Frau Nadja Eichhorn bzw. Frau Marion Noss (Die Arche e.V.) dem rechtsmittelfähigen Verlangen, den Tierheimbetrieb/Tierpensionsbetrieb binnen einer angemessenen Frist einzustellen und die Hunde rechtskonform, anderweitig unterzubringen, nicht nachgekommen, so hätte das Veterinäramt, als letzte Konsequenz, den Hof zwangsweise räumen können. Die Hunde hätten in diesem Fall, in Verantwortung des Veterinäramtes, diversen Tierheimen überstellt werden müssen, ohne das die Tierheime die Hunde hätten vermitteln dürfen/können. Dagegen hätten aber Frau Nadja Eichhorn, Frau Marion Noss (Die Arche e.V.) und auch sonstige Eigentümer, Klage erheben können. Die allgemeine Erfahrung zeigt aber, dass Gerichte in fast allen, so und ähnlich gelagerten Fällen, zu Gunsten der Eigentümer entscheiden, wenn nicht schwerste Tiermisshandlungen nachgewiesen werden können, die eine vollständige Enteignung der Tiere rechtfertigen würden. Konkret bedeutet das im Fall Nadja Eichhorn/Marion Noss (Die Arche e.V.), unter Berücksichtigung der attestierten Allgemeinzustände der Hunde: Hätten Frau Nadja Eichhorn und Frau Marion Noss (Die Arche e.V.)auf Herausgabe der Hunde geklagt, hätte das Gericht diesem Verlangen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, stattgegeben. Die Kosten für die Sicherstellung der Hunde, deren Unterbringung in Tierheimen, die Gerichtskosten und die Auslagen von Frau Nadja Eichhorn und Frau Marion Noss (Die Arche e.V.), gemessen an der Anzahl der Hunde, der Zeit der Unterbringung zzg. Streitwert etwa € 70.000,- bis 80.000,- wären dann zu Lasten der Stadt und somit zu Lasten des Steuerzahlers gegangen. Ein weiterer Faktor ist der Umstand, dass die augenscheinliche Nachlässigkeit und Amtspflichtverletzung des Veterinäramtes, aktenkundig geworden wäre, wäre das Verfahren gegen Frau Nadja Eichhorn nicht eingestellt worden. Das Veterinäramt hatte also, zumindest theoretisch, ein Interesse daran, die Sicherstellungsmaßnahme so zu gestalten, das es zu einer Verfahrenseinstellung, bei gleichzeitigem Verbleib der Hunde in der Obhut offizieller Tierheime kommen musste.

Der Tierschutzverein Pirmasens-Erstatter der Anzeige:

Der Tierschutzverein Pirmasens hatte und hat erhebliche finanzielle Vorteile durch die Sicherstellung der Hunde. Und zwar ganz unabhängig davon, ob das Verfahren gegen Frau Nadja Eichhorn eingestellt – wie nach §153 StPo, tatsächlich geschehen- worden wäre, oder ob das Veterinäramt oder Frau Nadja Eichhorn, oder der Tierschutzverein Die Arche e.V., für die Kosten der Unterbringung hätten aufkommen müssen, wäre das Verfahren nicht eingestellt worden. Aus finanzieller Sicht war die Einstellung des Verfahrens zwar nicht so profitabel, wie es eine rechtskräftige Verurteilung von Frau Nadja Eichhorn gewesen wäre, aber immer noch ausgesprochen lohnend, da sich allein aus der Vermarktung des, nachweislich übertrieben schlechten Zustandes der Hunde, einige Spendengelder generieren ließen. So wurde beispielsweise im Fressnapf-Forum explizit um Geldspenden geworben. Sachspenden könne man nicht abholen. Man kann auch annehmen, dass es einen inoffiziellen Deal mit der Staatsanwaltschaft gab/gibt. Der Paragraph 153 der Straf-Prozess-Ordnung, nach dem das Verfahren gegen Frau Nadja Eichhorn eingestellt wurde, besagt, dass ein Verfahren wegen „mangelhaftem öffentlichen Interesse aufgrund geringer Schuld“ eingestellt wird. Träfen die Vorwürfe gegen Frau Nadja Eichhorn und Frau Marion Noss (Die Arche e.V.) aber in dem Umfang zu, wie es der Tierschutzverein Pirmasens auf seiner Homepage und in Internetforen beschreibt, so könnte von mangelhaften öffentlichen Interesse aufgrund geringer Schuld, keine Rede mehr sein. Der Tierschutzverein Pirmasens könnte die Verfahrenseinstellung dann gerichtlich anfechten (Verfahrensfehler / Rechtsbeugung). Genau das tut der Tierschutzverein Pirmasens aber nicht, obwohl er sich überzeugt zeigt, dass Frau Nadja Eichhorn verurteilt werden müsste. Da stellt sich die Frage, ob die Staatsanwaltschaft dem Tierschutzverein Pirmasens, Vorteile offeriert hat. Zum Beispiel die Erstattung der Tierarztkosten aus Steuergeldern, wobei sich die Tierarztkosten auf ca. € 8.000,- bis 9.000,- belaufen dürften. Weiterhin streicht der Tierschutzverein Pirmasens die Vermittlungsgebühren für die Hunde ein, die nach eigenen Angaben auch schon fast alle vermittelt sind. Das sind allein schon € 14500,-. Addiert man geschätzte Spendeneinnahmen in Höhe von ca. € 3000,- dazu, so ergibt das einen Nettogewinn von € 17500,-, bis jetzt. Wäre es zu einem Verfahren gekommen, wäre der Nettogewinn für den Tierschutzverein Pirmasens noch deutlich höher ausgefallen. Bis zur Rechtskräftigkeit eines Urteils wären, abhängig von der Verfahrensdauer, zwischen € 80.000,- und 100.000,- für die Unterbringung und Pflege der Hunde aufgelaufen und entweder von Frau Nadja Eichhorn, dem Tierschutzverein Die Arche e.V., oder Stadt zu zahlen gewesen. Kosten zwischen € 80.000,- und 100.000,-, die dem Tierschutzverein Pirmasens real ja gar nicht entstanden wären, da die Verpflegung der Hunde mit größter Wahrscheinlichkeit allein durch Spendeneinnahmen und Patenschaften gedeckt worden wären. Für den Tierschutzverein Pirmasens bestand also ein gewisses Risiko, dass eine einwandfreie Durchsuchung des Hofes und die Sicherstellung der Hunde zu einem Gerichtsurteil zum Vorteil von Frau Nadja Eichhorn geführt hätte. Aufgrund der Beweislage, hätten dann trotzdem alle Hunde an Frau Nadja Eichhorn, den Tierschutzverein "Die Arche e.V." und sonstige Eigentümer zurückgegeben werden müssen. Den Anspruch auf Ausgleich der bis dahin entstandenen Kosten für Unterbringung, Verpflegung und medizinischer Betreuung der Hunde, hätte der Tierschutzverein Pirmasens dann gegen Frau Nadja Eichhorn stellen müssen, die aber mittellos ist. Der Tierschutzverein Pirmasens wäre also auf seinen Kosten sitzen geblieben. Finanzielle Vorteile für den Tierschutzverein Pirmasens können also nicht geleugnet werden.

Herr Erwin Rolf Doro- Mitarbeiter des Tierschutzvereins Pirmasens:

Herr E.R.Doro hatte ein großes persönliches Interesse daran, dass die Hunde des Hofes von Frau Nadja Eichhorn, der Verfügungsgewalt des Tierschutzvereins Die Arche e.V., genauer gesagt, der Verfügungsgewalt durch Frau Marion Noss, entzogen blieben, ohne das Frau Marion Noss (Die Arche e.V.) eine Entschädigung durch Frau Nadja Eichhorn, den Tierschutzverein Pirmasens oder die Staatskasse erhalten zu können. Herrn Doro ist bekannt, dass Frau Marion Noss den Gnadenhof des Tierschutzvereins „Die Arche e.V.“ teilweise durch den Erlös aus der Tiervermittlung finanziert. Da sich der Gnadenhof in den Vogesen (Frankreich) befindet, hat Herr Doro keine Möglichkeit, dem Gnadenhof durch Intervention bei den Behörden zu Schaden. Herr Doro hat demnach ein großes Interesse daran, die Tiervermittlung in Deutschland zu unterbinden, um so den Konkurs des Tierschutzvereins „Die Arche e.V., bzw. den Konkurs von Frau Marion Noss, herbeizuführen. In mehreren, unabhängig von einander geführten Telefongesprächen mit mir, U. P. Willemsen/Tierschutz Schattenseiten) und mindestens einer weiteren Person, erklärte Herr Doro sinngemäß, dass ihm jedes Mittel recht sei, dass geeignet wäre, zu erreichen, dass Frau Marion Noss (Die Arche e.V.) keine Tiervermittlung mehr betreiben könne und auch den Gnadenhof in Frankreich schließen müsse. Weiterhin gab Herr Doro in den Telefonaten an, das der Rechtsanwalt, der den Tierschutzverein Pirmasens in vorliegendem Fall beraten und vertreten hat, deshalb ausgesucht wurde, da es sich um den Sohn eines rheinland-pfälzischen Spitzenpolitikers handelt. Nach fernmündlicher Aussage von Herrn Doro, erwartete der Tierschutzverein Pirmasens, dass ein Telefonat zwischen seinem Rechtsvertreter und dessen Vater ausgereicht hätte, dem Verfahren gegen Frau Nadja Eichhorn, durch unerlaubte Einflussnahme der Politik auf die Justizbehörden, eine neue Richtung zu geben, sofern das Verfahren gegen Frau Nadja Eichhorn, einen, vom Tierschutzverein Pirmasens, unerwünschten Verlauf genommen hätte.

Sowohl ich selbst, als auch die andere Person (ist Tierschutz Schattenseiten namentlich und postalisch bekannt) sind für den Fall einer zivil- und/oder strafrechtlichen Auseinandersetzung bereit, die Richtigkeit der Angaben zu Herrn Doros Aussagen an Eides statt zu versichern.

Eine weitere fernmündliche Aussage des Herrn Doro mir gegenüber (Tierschutz Schattenseiten) hatte zum Inhalt, dass Herr Doro bereit gewesen wäre, die sichergestellten Hunde aus dem Tierheim Pirmasens zu stehlen und an nur ihm bekannten Orten, vorwiegend in Norddeutschland, unterzubringen, sofern die Staatsanwaltschaft verfügt hätte, die Hunde an den Tierschutzverein „Die Arche e.V.- Frau Marion Noss, zu übergeben. Hätte die Staatsanwaltschaft also darauf erkannt, dass die Hunde dem Tierschutzverein „Die Arche e.V." auszuhändigen gewesen wären, so hätte der Tierschutzverein Pirmasens zwar einen Anspruch auf Unkostenersatz durch die Behörden gehabt, Frau Marion Noss (Die Arche e.V.) hätte aber gute Chancen gehabt, sowohl gegen Frau Nadja Eichhorn, als auch gegen den Tierschutzverein Pirmasens (erstrangig wegen übler Nachrede und Geschäftsschädigung), einen Schadensersatzanspruch, erfolgreich durchzusetzen. Das hätte dem Hauptanliegen des Herrn Doro, der Aufgabe der Tiervermittlung und des Gnadenhofes des Tierschutzverein „Die Arche e.V.“ in vollem Umfang widersprochen. Ein Vorgehen der Behörden, in einer Art und Weise, die nahezu zwangsläufig zu einer Verfahrenseinstellung bei gleichzeitigem Verbleib der Hunde in der Verfügungsgewalt des Tierschutzvereins Pirmasens, führen musste, unterstützte daher das Anliegen des Herrn Doro.

Frau Maria Brechter – die Vermieterin des Hofes in Obernheim-Kirchenarnbach:

Frau Maria Brechter war ursprünglich mit der geplanten „Intensivtierhaltung“ auf dem Hof einverstanden. Nach bis dato unbestätigten Informationen, unterstützte Frau Brechter selbst eine Baugenehmigung bzw. stellte den, zur Genehmigung der Nutzung des Hofes als Tierheimähnliche Einrichtung, notwendigen Nutzungsänderungsantrag. Im Zuge dieses Antrags holte Frau Brechter einen Kostenvoranschlag (Bestätigung des Kostenvoranschlags liegt TS in Kopie vor) für das notwendige Geräuschimmissionsgutachten ein. Der Tierschutzverein „Die Arche e.V.“ bzw. Frau Nadja Eichhorn importierten jedoch unmittelbar nach ihrem Einzug- und damit deutlich vor der Antragsbewilligung, rund zwanzig (20) Hunde aus einer spanischen Tötungsstation. Daraufhin kündigte Frau Brechter das Mietverhältnis mit Frau Nadja Eichhorn fristlos und strengte eine Räumungsklage an. Auch der Nutzungsänderungsantrag wurde dann nicht weiter bearbeitet. Frau Nadja Eichhorn setzte die, demnach nicht bewilligte, Hundehaltung fort, während Frau Marion Noss nach einem geeigneten Ersatzobjekt suchte. Frau Brechter musste die finanzielle Lage von Frau Nadja Eichhorn bekannt gewesen sein. Ebenso muss Frau Brechter bekannt gewesen sein, dass Frau Nadja Eichhorn die Mietzahlungen aus der Tiervermittlung bestritt. Mit Ausnahme der Miete für Dezember 2007, wurden alle Mieten durch Frau Nadja Eichhorn und die Miete für November 2007 von Frau Marion Noss bezahlt. Die Dezembermiete wurde nicht mehr überwiesen, weil Frau Noss (Die Arche e.V.) unmittelbar vor Vertragsabschluss für ein anderes Objekt stand. War dies der Vermieterin Frau Brecht bekannt? Das Veterinäramt hatte nur wenige, leicht zu erfüllende Auflagen gemacht. War dies der Vermieterin Frau Brecht bekannt? Frau Brecht hatte bis dahin erfolglos und unter verhältnismäßig hohem Kostenaufwand versucht, eine Zwangsräumung durchzusetzen. Wenn die Vermieterin Frau Brecht wusste, das Frau Noss unmittelbar vor Vertragsabschluss für ein anderes Objekt stand, musste sie befürchten, dass ihre bisherigen Aufwendungen nicht erstattet werden würden. Wusste sie es nicht, wusste dagegen aber von den minimalen Auflagen des Veterinäramtes, musste sie befürchten, ihr Räumungsverlangen auf unbestimmte Zeit nicht durchsetzen zu können, weil die Mietzahlungen durch die Tiervermittlung weiterhin gesichert gewesen wären. Frau Brecht hatte also einen unbestreitbaren Vorteil durch die Sicherstellung der Hunde.

Vier Parteien, vier unterschiedliche Motive, ein Ziel. Hat man schon vor der Anzeigeerstattung, dem Durchsuchungsbeschluss und vor der Sicherstellung der Hunde „am runden Tisch gesessen“? Wenn ja, wer mit wem? Welche Rolle spielt die Staatsanwaltschaft dabei?

Wurde schon vor der Durchsuchung festgelegt, was man finden würde? Die Indizien sprechen dafür.

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 06. März 2009 um 13:43 Uhr