Mit Datum vom 04.02.2008 gibt der Tierschutzverein „Die Arche e.V." auf seinen Internetseiten bekannt, das die, auf dem Hof von Frau Nadja Eichhorn beschlagnahmten Hunde, ca. zur Wochenmitte, an den Tierschutzverein Die Arche e.V. zurückgegeben werden sollen/müssen. Dem Tierschutzverein „Die Arche e.V.“ liegen angeblich „Generalvollmachten“ der Eigentümer der Hunde vor, welche „Die Arche e.V." bzw. die Vertretungsberichtigte Frau Marion Noss ermächtigen und beauftragen, geeignete Familien/Halter für die Hunde zu finden und die Eigentumsübereignung vorzunehmen.
Aktuell, heute, dem 06.02.2008, liegt dem Tierschutzverein Pirmasens, in dessen verantwortlicher Obhut sich die Hunde derzeit noch befinden, keine Freigabe zur Herausgabe der, zur Beweissicherung sichergestellten Hunde, vor.
Neben vielen ungeklärten Fragen, manipulativen und einseitigen Informationen und offensichtlichen Lügen, müssen wir uns mit folgendem Sachverhalt auseinandersetzen:
Der Tierschutzverein „Die Arche e.V.“ hat Hunde aus diversen Tötungseinrichtungen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU importiert.
Gemäß den Darstellungen des Tierschutzvereins „Die Arche e.V.“ befanden sich die Hunde zum Zeitpunkt ihrer Verbringung nach Deutschland, in desolatem bis lebensbedrohlichem Gesundheitszustand. Demnach war die Verbringung nicht mit den europäischen Richtlinien zum Schutz von Tieren beim Transport, vereinbar.
Nach Kenntnis von Tierschutz Schattenseiten war der Transport der Hunde weder bei den zuständigen Veterinärämtern in den Ausgangsländern, noch bei dem zuständigen Veterinäramt in Deutschland angemeldet oder genehmigt. Somit liegt also auch in diesem Punkt ein vermeintlicher Verstoß gegen europäische Abkommen zum Schutz von Tieren, als auch ein vermeintlicher Verstoß gegen geltendes Import- und Seuchenschutzrecht vor.
Die betreffenden Hunde wurden auf eine sog. „Pflegestelle“ verbracht, deren Leiterin, noch deren ehrenamtliche Helfer, sofern es diese überhaupt gab, über keinen Qualifikationsnachweis gemäß dem deutschen Tierschutzgesetz verfügte(n). Die Anlage selbst, ein ehemaliger Bauernhof, war weder baurechtlich noch tierschutzrechtlich, als Tierheim, „tierheimähnliche Einrichtung“ oder Tierpension geprüft oder genehmigt.
Das zuständige Veterinäramt sah, trotz zahlreicher, offensichtlicher Rechtsverstöße, bis wenige Stunden vor der Räumung des Hofes und der Sicherstellung der Hunde, keinen „Handlungsbedarf“.
Im Zuge der Sicherstellung der Hunde durch die Polizei und Staatsanwaltschaft, wurden diese u.a. auf die Tierheime Pirmasens, Zweibrücken, Baden Baden und Saarbrücken verteilt.
Die Beweissicherung durch die Staatsanwaltschaft, deren Gegenstand die sichergestellten Hunde waren, ist abgeschlossen. Ein Straf- bzw. Ordnungsverfahren ist dagegen noch nicht terminiert. Die Hunde sind demnach dem auszuhändigen, der sein Eigentum an den Hunden glaubhaft machen kann. „Glaubhaft“ macht dies derzeit der Tierschutzverein Die Arche e.V. (oder auch nicht).
Der Tierschutzverein Die Arche e.V., vertreten durch die erste Vorsitzende Frau Marion Noss, wirbt derzeit auf ihrer Homepage um Spendengelder, um den Abtransport der Hunde aus den Tierheimen zu finanzieren, um sie in andere Tierheime, die dem Tierschutzverein Die Arche e.V. aktuell nicht zur Verfügung stehen, sowie auf Pflegestellen – die vermutlich auch nicht zugelassen und somit illegal wären- und ebenfalls nicht verfügbar sind, zu verbringen.
Für Besucher der Internetpräsentation www.die-arche.org mögen die Argumente und Sachverhaltsdarstellungen der Frau Marion Noss, auf den ersten Blick, schlüssig und glaubhaft erscheinen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam einen Blick hinter die Kulissen werfen.
Frau Marion Noss behauptet, die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hätte das Beweissicherungsverfahren abgeschlossen und die Freigabe der Hunde veranlasst. Die Hunde wären demnach durch den Tierschutzverein Pirmasens an den Tierschutzverein Die Arche e.V. zur weiteren Aufenthaltsbestimmung auszuhändigen. „Die Arche e.V. bekäme zur Wochenmitte die Hunde zurück“.
Diese Aussage/Behauptung von Frau Marion Noss ist inhaltlich und juristisch falsch.
Tatsächlich liegt dem Tierschutzverein Pirmasens per 06.02.2008 noch keine offizielle Freigabe der Hunde durch die Staatsanwaltschaft Zweibrücken vor. Die Freigabe der Hunde durch die Staatsanwaltschaft würde auch nur den Abschluss der Beweissicherung anzeigen.
Augenscheinlich verfügt aber Frau Marion Noss selbst, nicht über einen entsprechenden Bescheid der Staatsanwaltschaft Zweibrücken, denn ein Herausgabeverlangen, ausgestellt oder ausgesprochen durch Frau Noss, als angeblich Generalbevollmächtigte der Eigentümer, liegt dem Tierschutzverein Pirmasens per 06.02.2008 ebenfalls nicht vor.
Der Tierschutzverein Pirmasens war in vorliegendem Fall, Erfüllungsgehilfe im Rahmen einer rechtssichernden Maßnahme. Er hat demnach einen Rechtsanspruch auf den Ersatz der Kosten, die ihm im Zuge der rechtssichernden Maßnahme entstanden sind. Daraus ergibt sich für den Tierschutzverein Pirmasens ein Rückbehaltungsrecht, bis zum Ersatz der, dem Tierschutzverein entstandenen Kosten für Pension und veterinärmedizinischer Maßnahmen.
Sicherstellungsdatum: 22.12.2007
- Angebliche Freigabe der Hunde: heute- 06.02.2008
- Pensionskosten pro Tag und Hund: € 15,-
- Tierarztkosten umgelgt (nach Angabe TSV Pirmasens)pro Tag und Hund € 5,-
€ 20,- (Kosten) x 46 Tage (per 06.02.2008) x 71 Hunde = € 65.320,-
Selbst, wenn der Ersatz der Tierarztkosten aberkannt würde, oder der Tierschutzverein Pirmasens auf Kostenersatz verzichten würde und ein Gericht lediglich auf einen Pensionskostenersatz von € 12,- pro Hund und Tag bekennen würde, ergäbe sich daraus, per 06.02.2008 immer noch ein Betrag von € 40.896,-, der vollständig vor der Herausgabe der Hunde, an den Tierschutzverein Pirmasens zu entrichten wäre.
Trifft es also tatsächlich zu, dass Frau Marion Noss Eigentümer bzw. Generalbevollmächtigte der Eigentümer ist, so müsste sie bzw. der Tierschutzverein Die Arche e.V., vor der Herausgabe der Hunde, mit dem heutigen Tag € 65.320,- überweisen + 1065,- für jeden weiteren Tag des Verbleibs der Hunde in der Obhut des Tierschutzvereins Pirmasens. Allerdings könnte Frau Marion Noss, die Unkostenerstattung an den Tierschutzverein Pirmasens, nach Abschluss des anhängigen Verfahrens, vom Staat bzw. Steuerzahler zurückverlangen. Vorausgesetzt allerdings, das Gericht spricht Frau Nadja Eichhorn und Frau Marion Noss von allen Vorwürfen frei.
Zitat Frau Marion Noss – Die Arche e.V. [Da unsere Tiervermittlungsstelle in Obernheim nun geräumt - und kein Ersatz in Sicht ist, suchen wir DRINGEND Pflegestellen oder Vereine, die gewillt und in der Lage sind einige oder mehrere Tiere von uns aufzunehmen. Die ganze Rückführungsaktion wird mit großen Kosten verbunden sein. Geld, das wir nicht haben !! Bitte helfen Sie und mit einer Spende !!!! Wir würden auch lieber jeden Euro an Tiere verwenden, die noch in irgendeiner Tötungsstation um das Leben bangen müssen. Aber wir sind gezwungen, Geld für Transportkosten zu verwenden, um unsere Tiere zurück zu holen. Bitte helfen Sie uns mit einer Spende !!!! DieArche e.V. Kto.nr. 555 40004 BLZ 66190100 ]
Bemerkung Tierschutz Schattenseiten: Frau Marion Noss möchte also, nach Aussage auf der Homepage des Tierschutzvereins Die Arche e.V. aktuell € 65.320,- + € 1065,- pro Tag- bis zum Eingang der bis dahin benötigten Summe- aus Spendenmitteln finanzieren, nur um die Hunde auf (vermeintlich nicht zugelassene) Pflegestellen und Tierheime zu verbringen.
Auf Empfehlung von Tierschutz Schattenseiten zieht es der Tierschutzverein Pirmasens, zu Gunsten der Hunde, ernsthaft und glaubhaft in Betracht, auf seinen Rechtsanspruch auf Unkostenerstattung – und seinerseits ebenso auf jede weitere Maßnahme zur zivil- ordnungs- und strafrechtlichen Verfolgung von Frau Marion Noss zu verzichten, sofern sich diese bereit erklärt, auf jeden Anspruch an den Hunden aus dieser Sicherstellungsmaßnahme zu verzichten und glaubhaft versichert, in Zukunft keine rechtswidrigen Importe mehr durchzuführen oder solche zu unterstützen, ausschließlich mit veterinär- und ordnungsrechtlich zugelassenen Pflegestellen zu arbeiten und amtlich bestimmte Quantitäten nicht mehr zu überschreiten.
Aus meiner Sicht ist dies ein mehr als lobenswertes Entgegenkommen durch den Tierschutzverein Pirmasens und ein Kompromissvorschlag, den Frau Marion Noss unbedingt annehmen sollte. Allein aus Rücksicht auf die Hunde, deren Umquartierung, vor einer endgültigen Vermittlung kaum zuzumuten, und aus Tierschutzsicht auch nicht vertretbar wäre.
Die Eigentumsverhältnisse
Frau Marion Noss gibt an, Eigentümerin einiger Hunde zu sein bzw. über eine Generalvollmacht der Eigentümer der anderen Hunde zu verfügen.
Nach Angeben von Frau Noss stammen die beschlagnahmten Hunde aus Tötungseinrichtungen aus Valencia, Segovia, Bratislava ( Nitra ) und anderen. Bei Übernahmen von Hunden aus Tötungseinrichtungen bzw. bei deren Abgabe an Tierschutzorganisationen, werden die Hunde nicht bzw. in den seltensten Fällen identifiziert oder gekennzeichnet. Die Tierschutzvereine versehen die Hunde häufig selbst mit Transpondern (sog. Chips) und lassen die Impfausweise von regelmäßig frequentierten Tierärzten ausstellen. Von den sichergestellten Hunde ist keiner legal, also gemäß den EU- Bestimmungen zum Verkehr mit lebenden Waren, eingeführt worden. Die Hunde sind ebenfalls nicht- gemäß den EU- Bestimmungen- durch ein Veterinäramt am Ausgangsort, identifiziert und zum Export freigegeben worden. Frau Marion Noss verfügt also auch über keinerlei Dokumente, welche die Herkunft bestätigen. Frau Marion Noss verfügt demnach über „Generalvollmachten“ von angeblichen Eigentümern, die ihrerseits keinerlei Eigentumsanspruch beweiskräftig belegen können.
Rechtsverstöße
- Die Hunde wurden vor ihrem Export nicht dem örtlichen Amtsveterinär vorgestellt und somit auch nicht für den Export freigegeben. – Verstoß gegen EU- Recht – Verkehr mit lebenden Waren.
- Die Hunde wurden in desolaten bis lebensbedrohlichem Zustand transportiert. – Verstoß gegen europäisches Tierschutz- Transportrecht.
- Die Hunde wurden in Kleintransportern transportiert. – Verstoß gegen europäisches Tierschutz- Transportrecht.
- Die Hunde wurden teilweise mit unzureichenden bzw. nicht existenten Impfschutz importiert. – Verstoß gegen deutsches Importrecht, Seuchenschutzrecht
- Die Hunde wurden an eine Person (Nadja Eichhorn) ohne Qualifikationsnachweis übergeben. – Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
- Die Hunde wurden auf einem ehemaligen Bauernhof gehalten, der weder baurechtlich, noch gemäß dem Tierschutzgesetz, zugelassen war (Tierheimähnliche Einrichtung). Verstoß gegen das „Bau- Nutzungsrecht“ und das Tierschutzgesetz.
- Die Hunde wurden in ungeeigneten und nicht zugelassenen Boxen (Pferdeboxen) gehalten. – Verstoß gegen die Hunde- Haltungsverordnung.
- Die Hunde wurden nicht gemäß ihren individuellen Bedürfnissen gepflegt und ernährt. – Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. ( Dem Tierschutzverein Pirmasens liegt ein Obduktionsbericht vor. Todesursache des nach der Sicherstellung verstorbenen Hundes: Verhungern! )
Bemerkung Tierschutz Schattenseiten: Der zuständige Amtsveterinär sah noch wenige Stunden vor der Sicherstellungsmaßnahme durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft, „keinen Handlungsbedarf“. Tatsächlich bestand nicht nur ein Handlungsbedarf, sondern vor allem eine Informations- und Handlungspflicht. Faktisch hat das zuständige Veterinäramt seine Amtspflichten grob verletzt, indem es den Betrieb einer nicht zugelassenen und nicht zulassungsfähigen, Tierheimähnlichen Einrichtung durch eine nicht qualifizierte Person tolerierte. Weiterhin tolerierte die zuständige Veterinärbehörde zahlreiche und wiederholte Verstöße gegen nationale und internationale Bestimmungen zum Schutz von Tieren und, im Rahmen möglicher Rechtsverletzungen im Bezug auf anzeigepflichtige Tierseuchen und anzeigepflichtige Tierkrankheiten, dem Schutz von Menschen.
In diesem Zusammenhang werden, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, noch diverse Verfahren in den Bereichen des Straf- und Disziplinarrechtes auf den zuständigen Amtsveterinär und seinen Amtsleiter zukommen. Der Tierschutzverein Pirmasens und Tierschutz Schattenseiten prüfen derzeit die Sachlage auf ihre rechtliche Relevants.
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