Frau Marion Noss behauptet, übereinstimmend mit Frau Nadya Eichhorn, der ehem. Beklagten, der Gesundheits- und Ernährungszustand der Hunde sei den Umständen entsprechend gut gewesen. Beide räumen ein, dass einige Hunde untergewichtig waren, weisen aber darauf hin, das die untergewichtigen Hunde zum Zeitpunkt der Sicherstellung erst kurz zuvor aus süd- und osteuropäischen Tierheimen bzw. Tötungsstationen nach Obernheim verbracht worden waren. Das einer oder mehrere Hunde unbehandelte Verletzungen hatten, bestritten und bestreiten Frau Noss und Frau Eichhorn übereinstimmend.
Wer lügt?
Der Tierschutzverein Pirmasens „muss“ seine Behauptungen aufrecht erhalten. Würde er einräumen, die Sachlage übertrieben dargestellt zu haben, oder sogar falsche Behauptungen aufgestellt zu haben, müsste er mit einer erfolgreichen Schadensersatzklage, angestrengt durch „Die Arche e.V.“, rechnen. Ebenso müsste er damit rechnen, für diesen Fall, zweckgebundene Spenden zurückzahlen zu müssen und auch Schadensersatzklagen von Spendern und Strafanzeigen im Bezug auf die Erschleichung von Spendengeldern, hätten große Aussichten auf Erfolg.
„Die Arche e.V.“, unter Leitung von Frau Marion Noss, hat in jedem Fall ein Interesse daran, die immer noch aktuellen Vorwürfe des TSV- Pirmasens zu entkräften. Allein der wirtschaftliche Verlust der „Arche“, durch die entgangenen Vermittlungsgebühren, Unterhaltsaufwendungen für die sichergestellten Hunde und aufgrund der Rufschädigung entgangene Spenden, dürften sich zwischen € 110 000,- und 130 000,- bewegen. Ein Verlust, den der Tierschutzverein Pirmasens ersetzen müsste, sollten sich seine Vorwürfe als gegenstandslos erweisen.
Auch nach der Sicherstellung der Hunde hat kein Amtsveterinär eines der Tierheime besucht, in die, die Hunde verbracht wurden. Keiner der Hunde ist vor, oder nach der Sicherstellung von einem Amtsveterinär oder einem unabhängigen Tierarzt untersucht worden. Die den Akten beiliegenden Gutachten sind ausnahmslos von Tierärzten verfasst worden, die vom Tierschutzverein Pirmasens oder von den anderen Tierheimen, die Hunde aus der Sicherstellung aufgenommen haben, bezahlt wurden.
Der Umstand, dass der TSV- Pirmasens bis heute, mit einer hohen Schadensersatzklage rechnen muss und die Tatsache, dass alle Gutachten und Untersuchungsbescheinigungen von vermeintlich befangenen Tierärzten ausgestellt wurden, provoziert zumindest den Verdacht, dass es sich bei den Gutachten um „Gefälligkeitsgutachten“ handeln könnte. Auffällig ist dabei, dass die 31 Hunde die im Tierheim Pirmasens verblieben und durch Herrn Dr. D. Radu untersucht wurden, sich im Durchschnitt in einen erheblich schlechteren Gesundheitszustand befunden haben sollen, als Hunde, die durch andere Tierschutzvereine übernommen wurden.
Zitat Dr. Radu für Tierheim Pirmasens / 31 Hunde
[Bei den meisten Hunden konnte eine eindeutige starke Abmagerung festgestellt werden, durch evtl. zu wenig Wassergabe sowie Futterverabreichung. Dadurch sind den Tieren über längeren Zeitraum anhaltende Schmerzen und Leid zugefügt worden.]
Im Vergleich dazu, Auszug aus einem anderen Gutachten.
Zitat Frau A. Knauber, Tierärztin, für Tierheim Kaiserslautern / 9 Hunde – ausgestellt am 14.01.2007
[... Die Tiere wiesen einen Tag nach der Einlieferung alle hochgradigen, zum Teil blutigen Durchfall auf. Eine Kotuntersuchung ergab einen mittelgradigen Befall mit Spulwürmern. Ein ebenfalls durchgeführter Test auf Giardien war negativ. Alle neun Hunde erhielten am 22.12.2007 eine Wurmkur. Von allen Hunden wurden an diesem Tag Fotos angefertigt, die dem Gutachten beiliegen. Die Wurmkur wurde bei allen Hunden am 07.01.2007 wiederholt. Keiner der Hunde hat inzwischen mehr Durchfall.
Da keiner der von uns übernommenen Hunde sich in einem kritischen Zustand befand, wurden diese nach einer Eingewöhnungsphase im Tierheim am 28.12.2007 von mir untersucht und behandelt. Die bei drei der Hunde angegebene relativ geringe Gewichtszunahme, ergibt sich daraus, dass die Hunde sich zum Zeitpunkt des ersten Wiegens bereits seit einer Woche im Tierheim befanden und in dieser Zeit schon Gewicht zulegen konnten. Ein früheres Wiegen erfolgte aus Gründen der Stressreduktion für die 3 Hunde nicht.]
TS-
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Nach Angaben von Frau A. Knauber befand sich zum Zeitpunkt der Sicherstellung „kein“ Hund in einem kritischen Zustand.
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Bei den 31 von Dr. Radu untersuchten Hunden wurde nur für 5 Hunde eine weiterführende Behandlung bzw. eine Wiederholung einer Behandlung empfohlen.
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Bei den 9 von Frau A. Knauber untersuchten Hunden wurden keine weiteren Behandlungen emphohlen.
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Frau A. Knauber beurteilt den Allgemeinzustand der von ihr untersuchten Hunde wie folgt: Erscheinungsbild mäßig bis gut- 1X; Ernährungszustand gut- 2X; Ernährungs- und Pflegezustand gut- 3X; Erscheinungsbild mäßig- 1X; Ernährungszustand schlecht- 2X.
Im Auftrag des Tierheims Zweibrücken wurden 14 Hunde durch die Praxis Dr. med. vet. A. Bonitz untersucht. Untersuchende Tierärztin war Frau A. Grunder, angestellte Tierärztin. Frau Grunder bezeichnet den „Allgemeinzustand“ der 14 Hunde als „alles in allem mäßig bis schlecht.
Zitat Frau A. Grunder für Tierheim Zweibrücken / 14 Hunde; ausgestellt am 21.12.2007
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Bei 7 der Tiere war ein geblähtes schmerzhaftes Abdomen festzustellen, welches evtl. auf eine starke Verwurmung zurückzuführen ist.
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6 der Tiere waren mittelgradig abgemagert, die Rippen waren deutlich spürbar.
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7 Hunde hatten Durchfall und waren kotverschmiert.
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Bei 4 Hunden wurde beiderseits eine eitrige Konjunctivitis diagnostiziert.
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Bei einem Tier konnte durch Druck auf den Kehlkopf Husten ausgelöst werden.
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Bei einem Hund war ein frischer Abriß der Daumenkralle vorne links sichtbar.
Welche Diagnosen der Untersuchenden Tierärzte sind tatsächlich und im juristischen Sinne beweisbar, auf die Haltungsbedingungen in Obernheim-Kirchenarnbach zurückzuführen?
War der Einsatz, die Sicherstellung wirklich gerechtfertigt?
Fakten.
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Von den 54 sichergestellten Hunde waren laut tierärztlicher Gutachten „16“ Hunde mittelmäßig bis stark abgemagert. Dies widerspricht deutlich der Behauptung des Dr. Radu und des TSV- Pirmasens, „die meisten Hunde“ wären abgemagert gewesen. Das lässt nicht nur den Vorwurf des TSV- Pirmasens, einer der Hunde sei in Obernheim verhungert, in einem anderen Licht erscheinen. Es unterstützt auch die Angaben von Frau Nadya Eichhorn und Frau Marion Noss, das es sich dabei um die Hunde handelt, die erst kurz vor der Sicherstellung aus diversen Tötungsstationen nach Obernheim überführt wurden und „noch nicht“ erkennbar an Gewicht zugenommen hatten.
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Aus keinem der tierärztlichen Gutachten ist zu entnehmen, dass ein oder mehrere Hunde, ältere und/oder unbehandelte Verletzungen aufwiesen. Es wurden bei einigen Hunden lediglich Narben festgestellt, die auch aus den Aufenthalten in den süd- und osteuropäischen Tierheimen und Tötungsanstalten stammen können- und frische Verletzungen, die mit größerer Wahrscheinlichkeit während der Sicherstellung und dem Abtransport aus Obernheim entstanden sind. Das es in Obernheim stressbedingt zu Beissereien kam, deren Folgeverletzungen unbehandelt blieben, ist in keiner Weise durch Zeugenaussagen oder tierärztliche Gutachten zu belegen. Dem entsprechende Behauptungen des TSV- Pirmasens sind unhaltbar und nach Sach- und Kenntnisstand eine böswillige Unterstellung.
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Die Durchfälle, die bei etlichen Hunden zum Zeitpunkt der Untersuchungen diagnostiziert wurden, können ebenfalls „nicht zwingend“ auf die Haltungsumstände in Obernheim und den teilweise ausgeprägten Wurmbefall zurückgeführt werden. In dem Durchsuchungsbericht und den Zeugenaussagen werden ausschließlich „Kothaufen“ erwähnt, nicht aber Reste von Durchfällen. Das legt zumindest die Schlussfolgerung nahe, dass die diagnostizierten Durchfälle psychosomatische Ursachen hatten. Also durch den Stress bei der Sicherstellung und dem Transport bzw. in der neuen Tierheimumgebung verursacht wurden. Die direkte oder indirekte Behauptung, die Durchfälle seien Symptome für eine in Obernheim erworbene Infektion oder parasitäre Erkrankung, entbehrt jeder Beweisbarkeit und ist somit unhaltbar.
Fazit
Bezugnehmend auf den diagnostizierten und bestätigten Gesundheitszustand der 54 sichergestellten Hunde kann keiner der vom Tierschutzverein Pirmasens gegen Frau Eichhorn, Frau Noss, oder den Tierschutzverein „Die Arche e.V.“ erhobenen Vorwürfe als bewiesene Tatsache angesehen werden.
Die Haltungsbedingungen waren unbestreitbar unzureichend und ein Eingreifen der Behörden unumgänglich. Das belegt schon der starke Wurmbefall, von dem nahezu der ganze Bestand betroffen war. Man kann Frau N. Eichhorn zwar nicht widerlegen, die Hunde regelmäßig entwurmt zu haben, ihr hätte aber bewusst sein müssen, dass man unter Umständen, wie sie in Obernheim gegeben waren, einen Bestand nicht erfolgreich wurmfrei halten kann, wenn regelmäßig neue Hunde dem Bestand zugefügt werden. Auch eine Vermittlung befallener, oder mit anderen Krankheiten belasteter Hunde ist kaum zu verantworten.
Mitverantwortlich für den teilweise desolaten Zustand der Hunde war mit Sicherheit auch der viel zu große Bestand von über 50 Hunden. Selbst Personen mit entsprechender fachlicher Qualifikation wären mit einem so großen Bestand überfordert. Gesundheitliche oder soziale Probleme der Hunde werden unter Bedingungen, wie in Obernheim-Kirchenarnbach, zu spät erkannt oder vollständig übersehen.
Andererseits waren dem Veterinäramt die Umstände bekannt und Auflagen waren bereits erteilt worden.
Die Tierärztin Frau A. Knauber bringt es auf den Punkt: „Keiner der von uns übernommenen Hunde befand sich in einem kritischen Zustand“. Damit steht zumindest in juristischem Sinne fest, dass die Sicherstellung unverhältnismäßig und somit rechtswidrig war (nach persönlicher Rechtsauffassung des Autors).
Ebenso unverhältnismäßig, in Ermangelung der Beweisbarkeit auch ebenso rechtswidrig, sind die öffentlichen Vorwürfe und Anschuldigungen gegen Frau Marion Noss und „Die Arche e.V.“.
Frau Marion Noss sei hier dringend empfohlen, sich juristisch beraten zu lassen und Klage(n) auf Unterlassung, Gegendarstellung(en) und Schadensersatz gegen den Tierschutzverein Pirmasens und Herrn Doro bzw. in Betracht zu ziehen.
In Kürze geht es weiter
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